Hallo.
X hat von seinem Energieversorger eine hohe Nachzahlung bekommen. In der Vergangenheit wurden die Verbrauchsdaten des Stroms immer geschätzt. Im weiteren Verlauf wurde festgestellt, dass die Schätzungen zu gering waren und es kam zur Korrektur der Rechnungen und somit zur Nachzahlung. Darf das Energieversorgungsunternehmen einfach den Verbrauch schätzen? Können Rechnungen rückwirkend korrigiert werden?
Stromnachzahlung und Schätzung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Meist verschicken die Unternehmen Ablesekarten, in die der Verbraucher seinen Zählerstand eintragen soll. Wenn diese nicht zurückgeschickt werden, wird der Verbrauch geschätzt.
Ja, Rechnungen können rückwirkend korrigiert werden. Der tatsächliche Verbrauch ist natürlich auch zu zahlen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hallo.
Schätzungen sind grds. unzulässig, außer Du verweigerst den Angestellten des Unternehmens den Zutritt zum Stromzähler etc.
Habe ich hier gelesen <pre>http://www.rechtsanwaltskanzlei-leipzig.de/allgemein.html </pre>
<A href='http://www.rechtsanwaltskanzlei-leipzig.de/allgemein.html' Target=_Blank>Link</a>
-- Editiert von TobiasB04 am 13.03.2008 15:27:19
-- Editiert von TobiasB04 am 13.03.2008 15:28:46
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