Stromnachzahlung und Schätzung

13. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
CarolaPr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromnachzahlung und Schätzung

Hallo.
X hat von seinem Energieversorger eine hohe Nachzahlung bekommen. In der Vergangenheit wurden die Verbrauchsdaten des Stroms immer geschätzt. Im weiteren Verlauf wurde festgestellt, dass die Schätzungen zu gering waren und es kam zur Korrektur der Rechnungen und somit zur Nachzahlung. Darf das Energieversorgungsunternehmen einfach den Verbrauch schätzen? Können Rechnungen rückwirkend korrigiert werden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Meist verschicken die Unternehmen Ablesekarten, in die der Verbraucher seinen Zählerstand eintragen soll. Wenn diese nicht zurückgeschickt werden, wird der Verbrauch geschätzt.

Ja, Rechnungen können rückwirkend korrigiert werden. Der tatsächliche Verbrauch ist natürlich auch zu zahlen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TobiasB04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo.
Schätzungen sind grds. unzulässig, außer Du verweigerst den Angestellten des Unternehmens den Zutritt zum Stromzähler etc.

Habe ich hier gelesen <pre>http://www.rechtsanwaltskanzlei-leipzig.de/allgemein.html </pre>

<A href='http://www.rechtsanwaltskanzlei-leipzig.de/allgemein.html' Target=_Blank>Link</a>


-- Editiert von TobiasB04 am 13.03.2008 15:27:19

-- Editiert von TobiasB04 am 13.03.2008 15:28:46

1x Hilfreiche Antwort

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