Strom fälschlicherweise abgestellt - muss ich das bezahlen?

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb493485-59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom fälschlicherweise abgestellt - muss ich das bezahlen?

Tag zusammen,

Ich hätte da mal eine Frage. Bei unserem Nachbarn sollte der Strom abgestellt werden. Doch der Techniker hat den Stromzähler verwechselt und bei uns den Strom abgestellt. Wir saßen 4 Tage im Dunkeln, bis sie ihn wieder angestellt haben. Daraufhin forderte der Anbieter 200€, hundert für's Ab-, hundert für's Anstellen. Als wir uns weigerten, haben sie uns erneut den Strom abgestellt. Daraufhin wurden wir beim Anbieter persönlich vorstellig und haben die Sachlage erklärt. Man sagte uns, wir sollten 100€ zahlen, dann würden wir wieder Strom bekommen. Zähneknirschend Taten wir das. Das ist nun 4 Monate her. Gerade hat der Anbieter angerufen und gesagt, wenn wir nicht sofort 300€ bezahlen, würde nächste Woche der Strom abgestellt. Die Summe setzt sich so zusammen : Für jeden Besuch des Technikers 100€, er war viermal da (2mal Ab, 2mal An), 100€ haben wir schon gezahlt. Wir sind empört und werden jetzt den Anbieter wechseln. Aber müssen wohl die 300€ zahlen, damit wir Montag nicht im Dunkeln sitzen. Jetzt die Frage: Das kann doch nicht rechtens sein. Der Fehler lag ja bei denen, nicht bei uns. Wir haben den monatlichen Abschlag stets bezahlt. Können wir das Geld zurückverlangen? Müssen wir dafür vor Gericht? Der Anwalt kostet wahrscheinlich mehr als die 300€,um die es geht...

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8 Antworten
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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Fordert den Anbieter gerichtsfest (also mit Zustellungsnachweis) auf, seinen vertraglichen Pflichten zur Stromversorgung nachzukommen, die vertragswidrige Stromunterbrechung zu unterlassen und euch eure 100€ bis zu einem bestimmten Datum (drei Wochen Frist sollten genügen) zurück zu erstatten. Außerdem könnt ihr euch in den Schreiben gleich noch weiteren Schadenersatz vorbehalten.

Wenn das nicht passiert, müsst ihr in der Tat einen Anwalt nehmen. Da hat dann aber der Versorger Schuld dran und muss deswegen auch den Anwalt zahlen.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Das kann doch nicht rechtens sein.


Richtig, das Vorgehen des Anbieters ist grob rechtswidrig. Ihr habt vielmehr Anspruch auf Schadensersatz (wenn euch denn ein Schaden durch das Abschalten entstanden ist) gegen den Anbieter. Dem Anbieter steht selbstverständlich für den Zeitraum der Abschaltung keine Vergütung zu, die Rechnung kann entsprechend gekürzt werden.

Darüber hinaus sehe ich hier einen Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung eurerseits. Diese solltet Ihr gleich schriftlich erklären. Auch in diesem Fall würde euch Schadenersatz zustehen, falls denn etwas angefallen ist.

Das Eintreiben von erfundenen Forderungen durch solche Zwangsmaßnahmen ist in meinen Augen übrigens auch strafrechtlich relevant (Nötigung)

Zitat:
Können wir das Geld zurückverlangen?


Selbstverständlich. Das solltet ihr, wie besprochen, auch schriftlich tun. Wenn die Frist abläuft, ohne Umwege zum Anwalt und den den Rest machen lassen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wenn ich ehrlich bin kann ich die ganze Story nicht richtig glauben, gleich aus mehreren Gründen. Fehlt da nicht etwas?
Wie war denn beispielsweise in der Vergangenheit euer Zahlungsverhalten?
Wie kam es zu der Verwechselung? Habt ihr da mitgeholfen?

Ansonsten ist schon alles gesagt, nach den bisherigen Angaben hat der Versorger absolut keinen Anspruch auf irgendeine Kostenerstattung, er schuldet sogar Schadenersatz.

Ein Punkt aber noch:

Zitat:
Wir sind empört und werden jetzt den Anbieter wechseln.
Ihr könnte zwar den Anbieter wechseln, aber trotzdem bleibt der Grundversorger zuständig (ihm gehören die Leitungen und der Zähler).

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Wir sind empört und werden jetzt den Anbieter wechseln.

Wenn Rückstände beim Strom bestehen, schlägt sich das in der SCHUFA nieder (es sei mal dahingestellt, dass die Abstellung des Stroms aufgrund einer Verwechslung stattgefunden hat) Ihr werdet Probleme haben, zu einem neuen Anbieter zu wechseln.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Auch da würde dann doch ein Urteil helfen, oder? Könnte man damit nicht mögliche Einträge löschen lassen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ihr könnte zwar den Anbieter wechseln, aber trotzdem bleibt der Grundversorger zuständig (ihm gehören die Leitungen und der Zähler).

Nicht ganz.
Die Leitungen und Zähler gehören dem Netzbetreiber.
Dieser kann ein anderes bzw. ist ein anderes Unternehmen als der Grundversorger.

Nehmen wir das Beispiel Dortmund:
Netzbetreiber ist DoNetz, Grundversorger ist die DEW21.

Wenn die DEW21 sagt: Der Kunde hat größere Zahlungsrückstände (2 Abschläge und min. 100 Euro) beauftragt die DEW21 (Lieferant) die DoNetz (Netzbetreiber) mit einer Sperrung.
Sollte dem Kunden der Strom gesperrt worden sein und der Kunde befindet sich in der Grundversorgung (DEW21), hat er die Möglichkeit, den Lieferanten zu wechseln (beispielsweise Yello). Die Sperre MUSS in diesem Fall wieder vom Netzbetreiber (DoNetz) entfernt werden.

Die Schulden des Kunden gegenüber des Grundversorgers bleiben natürlich bestehen. zzgl. den Sperrkosten.

Zitat (von reckoner):
wenn ich ehrlich bin kann ich die ganze Story nicht richtig glauben, gleich aus mehreren Gründen.


Da geht es mir ähnlich.
Eine Verwechslung bei einer Sperrung sollte nicht und kommt eigentlich so gut wie nie vor.

Außer die gesamte Anmeldung von euch und von eurem Nachbarn lief schon von beginn an falsch.
Heißt: Euer Nachbar ist auf eurem Stromzähler angemeldet und ihr auf dem von eurem Nachbarn.
Aber auch da gilt: Kosten für die Sperrung und Wiederinbetriebnahme dürfen nicht anfallen!

-- Editiert von Seb_Weniger am 25.06.2018 14:50

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nicht ganz.
Die Leitungen und Zähler gehören dem Netzbetreiber.
Dieser kann ein anderes bzw. ist ein anderes Unternehmen als der Grundversorger.
Richtig. Ich hatte "Grundversorger" und "Netzbetreiber" gleichgesetzt, weil es in der Regel auch das selbe Unternehmen ist (womöglich unterschiedliche juristische Personen, aber dann doch meist der selbe Verbund).

Aber du hast recht, mit einem Wechsel kann man in solchen Fällen die Sperrung umgehen (einmalig).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

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