Strom abgestellt

22. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
nm1984123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom abgestellt

Hallo,
ich habe da ein Problem wo nicht weiter weiß was ich tun kann.
Weil ich meine Stromrechnung nicht bezahlen konnte wurde mir am Montag den 11.06 (also vor 12 Tagen)der Strom mittels einer Plombe am Sicherungskippschalter gesperrt. Daraufhin rief ich am selben Tag bei der Eon an und fragte wie ich schnellstmöglich wieder an meinen Strom komme.
Mir wurde gesagt: Sobald die offene Rechnung überwiesen und der Überweisungsbeleg an Eon gefaxt wurde, wird der strom innerhalb von 48 Stunden wieder entsperrt (Eon selbst sagte sie wären verpflichtet dies innerhalb von 48 Stunden zu tun).
Am nächsten früh (Dienstag) fuhr ich zur Bank, überwies das geld und faxte den Beleg durch.
ok für mich hieß es jetzt 48 Stunden zu warten.
Doch leider kam ich schon ca. 55 Stunden später ( also Donnerstag abend um 17.30 Uhr)nach Hause und musste feststellen immernoch keinen Strom zu haben.
Daraufhin rief ich wieder bei Eon an. Ich Schilderte den ganzen Ablauf einer was sich im Gespräch rausstellte sehr verständnislosen und unfreundlich Dame. Sie sagte mir sie gäbe es mit "hoher Dringlichkeit" weiter und es müsste schon morgen jemand kommen und den Strom wieder anschalten.
Ok als Freitag abend immernoch kein Strom angeschaltet war, dachte ich mir, dann beiß ich die Zähne nochmal für weitere 2 Tage übers wochenende zusammen, am Montag wird dann schon endlich einer kommen.
War Montag Abend nach der Arbeit leider wieder nicht der Fall. Da war ich dann schon ein bisschen Sauer, nach 6 Tagen immernoch keinen Strom zu haben, und rief wieder an.
Da wurde mir dann gesagt sie hätten kein Fax bekommen und ich soll es doch bitte nochmal reinfaxen. Ich sagte ich hab das Geld schon letzten Dienstag überwiesen, es muss doch schon auf ihrem Konto sein. Sie sah nach und stellte fest: ach ja es ist schon drauf, ihr Strom wird mit "hoher Dringlichkeit" wahrscheinlich schon Morgen wieder freigeschaltet.
Alles dacht ich mir. ich bin ja gespannt!
Heute am Freitag den 22.06, 12! Tage später! Habe ich schon 5 mal bei Eon angerufen, ich werde von einer Telefonnummer zur nächsten weitergeleitet oder und hin und her und im kreis, und niemand fühlt sich zuständig um das vielleicht mal zu klären.
Was kann bzw. Soll ich tun?
Wir haben 2 Kinder daheim, können nicht kochen, nicht waschen, den Inhalt meines Kühl- und gefrierschranken konnte ich wegwerfen.
was soll das? Was sind hier meine Rechte? Welche der Eon ihre Pflichten.
Ich möchte mich selbst nicht strafbar machen und diese Plombe selbst durchknippsen obwohl ich kurz davor bin.
Ich währe um jeden Rat, Tipp und Rechtslage in diesem Fall herzlichst Dankbar.

Mit freundlichen grüßen



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22 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Gab es seit dem Zahlungsverzug eventuell eine Kündingung seitens des Stromanbieters?



PS: Da du hier so fleißig den Firmennamen nennst, ist irgendetwas an der Formulierung Verzichten Sie auf konkretisierende Details! nicht ausreichend verständlich?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nm1984123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es gab keine Kündigung!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
ganz klar, sobald der Rückstand beglichen ist, muss der Strom auch wieder fließen!

Du kannst dich also nur an ein Gericht bzw. Anwalt halten! Evtl. steht dir Schadenersatz zu... Mehr ist halt nicht!

Du hast zwei Kinder - und zahlst den Strom nicht!? Was mutest du diesen zu? Tagelang ohne Strom da zu stehen? Wahnsinn!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wie lange hat den Eon auf Ihr geld gewartet? Oder klemmen die einen nach 48 Stunden ab?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
Doch leider kam ich schon ca. 55 Stunden später ( also Donnerstag abend um 17.30 Uhr)nach Hause


Meinst du die haben nen Schlosser mit an Bord. Kommen die nicht ins Haus können die auch nichts anstellen.

Vereinbare doch einen Termin mit den Entsperrend.

Übrigens: DU bist selber schuld, das hättest du verhindern können.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
da es sich wahrscheinlich um den Grundversorger handelt, kommt eine Kündigung schon mal nicht in Betracht.
Da du den Forderungen des Versorgers nachgekommen bist, hätte ich spätestens am Tag nach der nicht stattgefundenen Entsperrung zur Selbsthilfe gegriffen: Plombe entfernen, Strom einschalten und fertig.
Auch wenn diese Methode vielleicht nicht ganz in Ordnung ginge, hätte ich mir angesehen, wie der Grundversorger darauf reagiert hätte. Da sie es ja nicht sonderlich eilig haben, merken sie es vielleicht im nächsten Jahr...;)
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nm1984123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja die Plombe hätte ich auch am liebsten schon lange selber durchgeknippst, ich hab nur keine Lust deswegen eine aufm Deckel zu bekommen.
Auf eine entschädigung bin ich ja mal gespannt wenn die schon selber sagen sie sind verpflichtet den Strom nach 48 Stunden wieder freizuschalten. Immerhin hat mir das Strom ab und wieder anschalten ca. 250 € gekostet. Aber wieder angeschalten ist er noch nicht.
Glaube aber nicht dass ich eine Entschädigung bekomme. Die sind ja noch nicht mal in der Lage dafür zuständige Personen zu finden.
bin jetzt mal gespannt obs morgen wieder geht

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

>Gut das du in der Lage warst die vielen Mahnungen zu übersehen. Du erwartest ernsthaft das die Ihren Verpflichtungen besser nachkommen als du.


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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@querulantenjäger
Darum geht es hier doch gar nicht. Der TE hat seine Rechnung beglichen, der Grundversorger ist nun mal in der Pflicht zu versorgen. Die Nachlässigkeit die hier begangen wird, ist eine klare Pflichtverletzung. Soweit, dass der Stromversorger hier irgendwelche Strafaktionen durchführen darf, sind wir glücklicherweise noch nicht. Dafür haben die Stromkonzerne bei der Privatisierung des Strommarktes auch ordentlich abgesahnt, wer Kasse machen will muss eben auch seinen Verpflichtungen nachkommen.

@TE was soll denn passieren? Meinst du der Monteur verpasst dir zur Strafe noch ein paar Tage Stromsperre?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Wenn man am Dienstag zu Bank fährt und tatsächlich Geld auf dem Konto ist das man überweist. Dann geht das Geld Di-Mi raus. Kommt also Do-Fr im laufen des Tages an. Dann 48 Stunden wäre Freitag-Montag (Wochenende wohl kaum). Wenn dann keiner da ist - wird es verschoben.

Ich würde mal den Ball flach halten - nicht bei allen reicht ein Überweisungsträger und bei einigen wird die Überweisung dann nicht mal ausgeführt.

Und warum die beim Energieversorger verständnislosen und unfreundliche Damen arbeiten sollen - ich denke mal das hat anderen Gründe.

Aber ist klar die Schuld muss bei den Monopolisten liegen, die seit Sie privatisiert wurde keiner 85 Mahnungen mehr schreiben wollen





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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
nach Angaben des TE hat die Dame an der Hotline des Versorgers gesagt, das Geld wäre eingegangen.
Deine Theorie von der Überweisungsverzögerung verstieße gegen geltendes Recht.
Der Versorger kommt eindeutig nicht seinen Pflichten nach.
Die "Monopolisten" sind nun einmal die Grundversorger und haben dementsprechende Verpflichtungen:
StromGvv §19:
(4) Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat.

Dagegen wird hier ganz klar verstoßen, unverzüglich kann auf keinen Fall eine Woche sein , schon gar nicht wenn es sich nur um das Umlegen eines Schalters handelt.
Gruß
Andreas


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Es wäre ratsam, sich hier in erster Linie an das Amtsgericht zu wenden und eine einstweilige Anordnung zu beantragen. Dies würde vermutlich auch geschehen, da hier eine Notsituation vorliegt.
Am besten zum Amtsgericht gehen, dort den Rechtspfleger aufsuchen und oben besagten Antrag stellen. Da hier die oben genannte Rechtsverletzung eingetreten ist bzw. weiterhin vorliegen wird, wird vermutlich auch schnell gehandelt werden. Was das Stellen von Schadensersatzansprüchen betrifft, so ist einerseits die Frage zu klären wie fern ein Selbstverschuldeten hier vorliegt, denn Du hast ja in erster Linie das abstellen des Stromes selbst verursacht, aber auf der anderen Seite ein Verschulden des Stromanbieters ebenfalls mit hinein spielt – diese sind ja verpflichtet dich wieder mit Energie zu versorgen wenn der Grund für den Entzug der Elektrizität beseitigt worden ist, und zwar sofort.

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#13
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Also Herr Richter "zuhause war ich nicht, aber die Tür ist immer offen".

Da würde ein Richter wohl kaum eine einstweiliger Verfügung erlassen, sonder eher empfehlen einen Termin zu vereinbaren.

Vorher würde ich dann noch schnell nen Kontoauszug holen der beweist das das Geld ankam.... nicht nur das man die Bank beauftragt hat .....





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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Nachdem dann die Einstweilige Verfügung durch ist, würde ich aber sicherstellen, dass kein einziger Tag das Konto mehr als 75€ beim Anbieter im Minus ist, denn dann sind sofort da, und klemmen ab, inkl. Kosten.

Oder man bekommt gleich einen Münzzähler verpasst.

Persönlich würde ich den Ball ganz flach halten.

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-- Editiert Lifeguard am 26.06.2012 13:45

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Anscheinend hat der Querulant, nicht ganz verstanden, was eine einstweilige Verfügung ist bzw. Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz *g* - hier ist weiterhin ein Verstoss gegen geltendes Recht zu erwarten, dass anscheinend seitens des Energieversorgers nicht behoben wird und daher wird die Verfügung - grob geschätzt - Erfolg haben.
Es wäre auch interessant zu wissen, ob eine Sperrung ansich überhaupt rechtens war! Wenn nämlich nachgiewesen werden kann, dass diese Massnahme nicht im Verhältnis zu dem Rückstand stand, bzw. es Aussichten gab, dass der Rückstand zeitnah beglichen werden kann, so wäre selbst die Sperre nicht mal rechtens gewesen!

In diesem kann und wird vermutlich eine Anordnung ergehen, dass der Energieversorger binnen x Tagen - meist 3 oder 4 - verpflichtet wird, den Kunden wieder mit Energie zu versorgen oder es hagelt eine finanzielle Strafe.

Ein konkretes Datum muss nicht genannt werden!
In sofern hat der "Geschädigte" gute Karten schnell wieder Strom zu bekommen.
Das was Lifeguard jedoch sagte ist richtig , wenn auch ein zweischneidiges Schwert:
Auf der einen Seite, KANN der Vorsorger nun ein Auge auf ihn werfen, aber auf der anderen Seite wird sich der Versorger hüten bei diesme Kunden, der sich ja zu wehren wusste, erneut die Geduld auf die Probe zu stellen.

Aus meinem persönlichen Umfeld, ist ersteres zwar durchaus Möglich, aber wenn der Rückstand nicht wirklich gross war - es gibt weitaus dickere Fische - und es wirklich eine Art *hust* KOORDINATIONSFEHLER seitens des Versorgers war, weswegen der TE noch keinen Strom hat, wird es diesem eher Leid tun, als dass sich der Versorger auf den Kunden einschiesst.
Was Du versuchen kannst ist, letztmalig per Telefon auf den rechtsverstoss hinzuweisen und anzumerken, dass Du sonst o.g. Massnahmen durchführen wirst, die Kosten muss dann der Versorger tragen ;)




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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@lifeguard
Deine Darstellung ist falsch, die StromGvv §19 sagt dazu:

quote:
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Grundversorger kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Grundversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist.

Dem Münzzähler muß der nicht in Verzug stehende Kunde zustimmen. Er kann sich auch einen anderen Anbieter wählen.
Den "Ball flach halten", obwohl man seine Zahlungsverpflichtungen nachträglich erfüllt hat, halte ich für nicht angebracht, der Versorger begeht ein Pflichtversäumnis.
@Querulantenjäger
Eine sachliche mehr inhaltliche Darstellung deiner Argumentation wäre nachvollziehbarer. Der Versorger hat telefonisch den Eingang des Geldes sogar bestätigt, also bitte den ganzen Thread lesen, bevor es zu solchen Postings kommt.
Die Rechtslage ist eindeutig, auch wenn der TE verspätet zahlt muß der Versorger seinen Verpflichtungen nachkommen, das macht er nicht.
Gruß
Andreas


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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
Anscheinend hat der Querulant, nicht ganz verstanden, was eine einstweilige Verfügung ist


Diese dient zu Abstellung einer "DRINGENDEN" Anspruchs. Dazu muss man erklären das sich der Gegner weigert. Wenn man aber erklärt das man dem Gegner erst gar keine Möglichkeit dazu gibt den Mangel abzustellen gibt es er gar keine Einstweilige.

Verschweigt man, das man dem Gegner keine Gelegenheit gegeben hat geht das nach hinten los.

Wie gesagt es kommt drauf an..



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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Da hier immer wieder Gesetze zitiert werden, welche den Grundversorger verpflichten, sollte man den TE auch darauf hinweisen, das er erst einmal verifizieren müsste, das er tatsächlich bei dem Grundversorger Kunde ist.
Sonst könnte das ganze etwas teuer werden.



quote:
@Querulantenjäger
Eine sachliche mehr inhaltliche Darstellung deiner Argumentation wäre nachvollziehbarer. Der Versorger hat telefonisch den Eingang des Geldes sogar bestätigt, also bitte den ganzen Thread lesen, bevor es zu solchen Postings kommt.

Offensichtlich denkt der Querulantenjäger einfach ein paar Schritte weiter?
Denn ein Richter wird in der Regel einen Nachweis des Zahlungszugangs sehen wollen - die schönen blauen Augen des TE werden vermutlich nicht ausreichen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
Denn ein Richter wird in der Regel einen Nachweis des Zahlungszugangs sehen wollen - die schönen blauen Augen des TE werden vermutlich nicht ausreichen?


Bei der Beantragung der Einstweiligen reichen die schönen blauen Augen durchaus aus, nur wäre es schlicht gelogen und würde sich böse rächen....

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#20
 Von 
Tannenbaum1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Also mal Hand auf´s Herz, hier hat der TE doch recht deutlich spät reagiert.

Im normal Fall hat der Stromanbieter einen Dauerauftrag, mit dem er den monatlichen Abschlag vom Konto der TE abbucht.
Kann der Betrag nicht abgebucht werden, bekommt der Kunde ein schreiben, in dem er aufgefordert wird, den Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zu begleichen.

Im Regelfall, erfolgt auch noch ein Schreiben der Bank, mit dem Hinweis, dass dieser Betrag nicht abgebucht werden kann, und von welchem Gläubiger.
Warum wurde denn hier nicht schon Kontakt zum Stromanbieter aufgenommen, und um Fristverlängerung oder Ratenzahlung gebeten? Gerade wenn man zwei Kinder zuhause hat?

Ich arbeite bei einem Stromanbieter, und nach dem obig beschriebenen Szenario erfolgt ein weiters Schreiben mit "letzter Mahnung" mit erneutem Zahlungstermin, und einer drohende Sperre (der Termin wird auf 1 Monat nach Zugang des Briefes datiert)sofern die Rechnung nicht beglichen wird. Wenn bis dahin immer noch kein Geldeingang erfolgte, geht ein Schreiben an den Kunden, mit dem Hinweis, das in 3 Tagen der Strom abgestellt wird.

Hier hätte der TE also mehr als genug Zeit gehabt zu reagieren.

Sicher ist es nicht richtig, vom Stromanbieter, den Strom nicht "unverzüglich" freizuschalten, aber wie meine Vorredner schon geschrieben haben, beginnt die Frist erst zu laufen, wenn das Geld auf dem Konto eingegangen ist.

Und dann sollte man sich schon bemühen, auch vor Ort zu sein, und den Monteur rein zu lassen.

Die Zahlungsmoral mancher Menschen kann ich echt nicht verstehen, erst recht nicht wenn Kinder involviert sind.



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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@tannenbaum
Du solltest Äpfel nicht nit Birnen vergleichen.
Der TE hat weder bekalgt noch bestritten, dass der Strom zu Recht gesperrt wurde, und zwar durch sein zutun. Es wird sicherlich auch 4 Wochen vor der Sperre die von der StromGvv geforderte Androhung der Sperre gegeben haben. Aber darum geht es hier nicht, sondern um die Pflichten des Grundversorgers.

Der Versorger hat die Versorgung unverzüglich nach Zahlung durch den Kunden wieder aufzunehmen. Es lässt sich trefflich streiten was unverzüglich bedeutet, aber keinesfalls ist dieses Vorgehen hier unverzüglich. Der Versorger hat dem TE selbst aufgegeben das es eine 48 Stundenfrist gibt. Es sollte kein Problem sein dem Kunden einen Termin mitzuteilen wann sein Strom wieder eingeschaltet wird (dies hat laut TE nicht stattgefunden), wenn es zu einer Sperre kommt, teilt der Versorger ja auch mit wann er zu kommen gedenkt (denn sonst wäre die Gefahr der Abwesenheit des Kunden vo vornherein zu groß). Alles andere ist doch Haarspalterei und hört sich wie die Ausreden meiner Tochter an, wenn sie ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat.
Gruß
Andreas

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
nm1984123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich war jetzt schon ein paar nicht mehr hier und freue mich dass so einige Beiträge zu meinem Anliegen geschrieben wurden.
Also seit Montag den 24.6. habe ich wieder Strom.
Ich fasse jetzt mal ein paar Antworten zu einigen Aussagen hier zusammen.
Einen Termin zur wieder Anschaltung bei meinem Stromanbieter IST NICHT. Ich habe keinen Termin schriftlich bekommen, und wenn ich anrief hieß es anfangs in den nächsten 48 Stunden kommmt jemand vorbei, oder; es wurde als dringend weitergegeben, es kommt morgen oder übermorgen einer um ihn wieder anzuschalten.
Wie schon gesagt ist die Haustüre des Dreifamilienhauses in dem ich wohne immer Offen. Deswegen konnten die ja auch rein um den Strom abzuschalten und letztlich auch wieder anschalten.
Selbst verständlich ist mir klar dass es nicht gerade toll war in Zahlungsverzug zu kommen. Ich sah ja auch ein dass mir der Strom abgestellt wurde. Bei manchen Beiträgen hört es sich so an als sollte ich dafür Buße tun. Wie: die mussten auf ihr Geld warten, so, jetzt wartest du genausolange auf deinen Strom.
Ich sehe ein dass mir der Strom abgestellt wurde. Oder sollte ich mich hier erstmal wegen des Zahlungsverzuges rechtfertigen? Schön dass es bei manch einen noch nie zu einem zahlungsverzug mit irgendwelchen Folgen gekommen ist. Ich finde darum geht es nicht. Ich hab hier ja nicht sofort nach Abstellung um Rat gefragt und rumgejammert sondern nach über einer Woche, weil es einfach nicht Rechtens ist, wie mir vom Stromanbieter selbst gesagt wurde und ich auch selbst in irgendwelchen Paragraphen gelesen habe.
Mein Stromanbieter hat mir auch keinen Brief geschrieben in dem Stand dass der Strom nach 3 Tagen gesperrt wird.
Weil auch irgendwas von einer Verifizierung geschrieben wurde und dass das teuer werden kann: ich bin bei diesem Stromanbieter.
Naja jetzt hab ich nach 2 Wochen wieder Strom und werde es sicherlich nicht mehr dazu kommen lassen.
Ich glaube auf eine entschädigung oder dergleichen kann ich lange warten. Habe jetzt gekündigt und mir einen neuen Stromanbieter gesucht, der zudem auch noch günstiger ist. :)
Jedenfalls bedanke ich mich für die vielen Beiträge, Ratschläge und Meinungen. Vielleicht googlet mal irgend jemand nach dem selben Problem und findet hier sofort Rat. Als ich danach gesucht habe stand nicht das gleiche Problem drin. Jetzt denke ich mir, ich hätte wirklich nach einer Woche die Plombe selber durchzwicken, oder beim Amtsgericht mit meinen Belegen eine einstewilige Anordnung beantragen sollen.

Vielen Dank
MfG





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