Sozialhilfe & Eigentum...

16. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Williams
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 21x hilfreich)
Sozialhilfe & Eigentum...


Also:
Mein Kumpel ist arbeitslos und wird demänchst Arbeitslosengeld II (Sizialhilfe) bekommen bzw. beantragen.
Aber er hat ein Eigentumswohnung auf seinen Namen den er in der Vergangenheit gekauft und abbezahlt hat. Die Wohnung nutzt er selber für sich. (zahlt somit keine Miete)

Jetzt will er wissen, ob man Ihm die AG II verweigern kann weil man von Ihm erstmal erwarten kann, daß er die Wohnung verkauft und das Geld verscherbelt ??

dürfen die das ? gibt es so eine Regelung ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Nein, die selbst bewohnte ETW ist "geschützes Vermögen".

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

"Gott sei Dank" hat @!Streetworker! den Nagel schon getroffen - die Angst geht, auch offensichtlich aufgrund von Panikmache, bei vielen Wohnungsbesitzer um, die ihr sauer verdientes Geld in Wohneigentum gesteckt haben!

Der Kumpel braucht sich also erst einmal keine Sorgen machen - angeben sollte er die Wohnung im Antrag aber trotzdem!

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#3
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Die Wohnung MUSS er angeben, sowie seine Nebenkosten. Es kann sein, dass er zu seiner Grundpauschale einen Zuschuss zu den Nebenkosten erhält.

Gruß
Marion

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#4
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@MarionH: logisch muss er das angeben (das "sollte" war vermutlich zu lasch ausgedrückt) - aber es gibt ja immer noch Menschen, die aus Angst vor dem Zwangsverkauf solche Sachen verschweigen und denken, sie würden dadurch besser fahren! ;)

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#5
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Soviel zur Aufklärung der Regierung über die Folgen, die Rechte und die Pflichten beim Bezug von ALG II ! Ist doch wirklich ne Schande!

-----------------
"Julchen"

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#6
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Die Angst, das sauer ersparte Häuschen oder Wohnung zu verlieren, ist nicht so abwegig.

BEI ALG II werden angemessene Nebenkosten übernommen, Tilgungsraten nicht, auch nicht die Verwaltungskosten und Instandshaltungsrücklagen bei Eigentumswohnungen. Wer jetzt noch nicht abgezahlt hat, kann es ab Januar nicht mehr machen.

Wir werden reihenweise Zwangsversteigerungen erleben, da die Banken bestimmt nicht länger als ein paar Monate zuwarten.

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