Hallo,
mein Sohn musste Ende Jan. 04 die Schule verlassen. Zu dieser Schule musste er bis zu diesem Zeitpunkt täglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus) fahren. Die Kosten werden bekanntlich vom Staat getragen. Nun erhielt ich fast vier Monate später, also Mitte Mai 04 vom Landratsamt eine Zahlungsaufforderung. Und zwar soll ich die Fahrtkosten meines Sohnes für 4 Monate (125,- EUR) an das Amt bezahlen. Als Grund wurde angegeben: Wir hätten die Schülerfahrkarte gleich nach Austreten aus der Schule an das Landratsamt zurückgeben müssen. Da dies nicht geschah, sehen sie sich nun gezwungen, uns die Kosten zu berechnen. Es hat mich niemand darauf hingewiesen, dass man den Schülerfahrausweis nach Austreten aus der Schule an die Behörde zurückgeben muss. Er hat die Fahrkarte danach nicht mehr benutzt, kann man aber nicht beweisen. Weiß jemand, wie hier die Rechtslage ist? Nutzt ein Widerspruch etwas? Worauf kann ich mich berufen? Bin für jeden Tipp dankbar!
mfg rübezahl
Schulwegkostenfreiheitsgesetz - Amt fordert Geld für Schülerfahrkarte zurück...
2. Juni 2004
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Frage vom 2. Juni 2004 | 20:20
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 3x hilfreich)
Schulwegkostenfreiheitsgesetz - Amt fordert Geld für Schülerfahrkarte zurück...
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#1
Antwort vom 3. Juni 2004 | 16:28
Von
Status: Schüler (261 Beiträge, 45x hilfreich)
Da hast Du wohl keine Chance.
Wenn Dei Junior kein Shcüler mehr war, hat er auch keinen Anspruch auf die Karte. Und dass die Karte zurückzugeben ist, wenn der Anspruchsgrund entfällt, versteht sich eigentlich von selbst. Ich glauibe aber, dass das auch auf der Karte selbst oder im Antrag dazu vermerkt ist.
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