Schulrecht - Kann Lehrer einem Schüler verordnen bestimmte Klamotten nicht im Unterricht zu tragen?

4. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Porch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulrecht - Kann Lehrer einem Schüler verordnen bestimmte Klamotten nicht im Unterricht zu tragen?

Einfache Frage: Kann ein Lehrer einem Schüler verordnen bestimmte Klamotten oder Kopfbedeckungen nicht im Unterricht zu tragen?

Ich hab in der ASchO gesucht, aber nichts dazu gefunden. In dem SchVG steht auch nichts.
Oder muss das ganze vielleicht durch die Schuldordnung festgelegt werden?
Bundesland ist NRW.

Noch was: Darf ein Lehrer einem einen Gegenstand wegnehmen, wenn man damit nicht einverstanden ist: z.b. eine Schere weil man irgendwas ausgeschnitten hat und nicht aufgepasst hat. Was wenn der Lehrer den Gegenstand verliert und nicht mehr zurückgeben kann?



-- Editiert von Porch am 04.07.2004 19:30:52

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Hallo,

Zu 1.: Der Lehrer hat das Hausrecht in der Klasse. Willst du dich wegen einer Kopfbedeckung wirklich mit ihm anlegen?
Er sitzt langfristig sicher am längeren Hebel. Aber manche Schüler habens lieber schwer.

Zu 2.: Die Angelegenheit ist in der Schulordnung (zumindest in Bayern, ich denke aber, auch in den anderen Ländern) geregelt.

Es geht um Gegenstände, die gefährlich sind, dabei hat die Schule die PFLICHT, diese abzunehmen und sicherzustellen, und um Gegenstände, die die Unterrichts- oder Erziehungsarbeit oder die Ordnung der Schule stören KÖNNEN!
Bei letzteren entscheidet der LEHRER was stört, und hat das RECHT, diese Gegenstände zu konfiszieren und sicherzustellen.
Die Gegenstände verbleiben in der Schule und werden wieder an den Schüler, an die Erziehungsberechtigten oder die Polizei übergeben.

Auch hier wieder die Frage: Wenn du etwas nicht abgibst, was den Lehrer stört, kann Unterrichtsausschluss drohen.
Ist es das wert?

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#2
 Von 
Porch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antwort.

Ich will mich zwar nicht unbedingt mit dem Lehrer anlegen, aber wenn er solche Verbote aufstellt in denen ich keinen Sinn sehe, will ich mich trozdem dagegen wehren.
Es stimmt zwar das er das hausrecht hat, aber das kann er doch nicht einfach anwenden weil ihm etwas am Schüler nicht passt. Das muss doch irgendwo genau definiert sein.

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#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Sofern er es konsequent bei jedem Schüler so anwendet, würde ich es als OK empfinden.
Wenn er natürlich dir dein BaseCap (oder was meinst du mit kopfbedekung?) verbietet und deinem Klassenkameraden nicht - dann würde ich es als diskriminierung auslegen und den Rektor informieren.

Ob eine Schere als "gefährliche Waffe" eingestuft wird, ist eine Frage nach der Form der Schere.
Eine Bastelschere wird hierunter wohl kaum fallen (abgerundete Schneiden).

Wenn der Lehrer (oder die Schule) einen "beschlagnahmten" Gegenstand verliert, haftet er/sie auch für den Verlust. Wenn man es ganz genau nimmt, müsste der Lehrer sogar eine Empfangsquittung aushändigen - auf jeden Fall dann, wenn der Gegenstand nach der Unterrichtsstunde nicht zurückgegeben wird (also der Lehrer ihn mitnimmt).

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Es stimmt zwar das er das hausrecht hat, aber das kann er doch nicht einfach anwenden weil ihm etwas am Schüler nicht passt. <<

Doch, er kann.
Allerdings, wie MichiM sagt konsequent für die Klasse. Wenn der Lehrer keine Mützen/Caps/Kopftücher/... in seiner Klasse duldet, kannst du dich danach richten, oder du hast evtl. die A-Karte.

Empfangsbestätigung ist übrigens nicht nötig, weil sichergestellte Gegenstände in der Schule verbleiben. Wenn sie einen bestimmten Wert haben (z.B. Handy oder mp3-player) werden sie im Tresor verschlossen. Der Lehrer darf sie nicht mit nach Hause nehmen.

Die Schere KANN ein gefährlicher Gegenstand sein, wird aber, wenn sie überhaupt abgenommen werden sollte, wohl eher als störender Gegenstand gewertet werden.

Gruß
epoeri

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