Wenn Schuldner eigenhändig schreibt:
ich erkenne die Schuld über €... an,
und werde diese ratenweise wann ...zahlen...
Wieso kann anhand dieser Schuldanerkenntnis nicht vollstreckt werden ?
Ist doch sogar aussagekräftiger als ein unwidersprochener Mahnbescheid.
Schuldner gibt Schuld zu
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
@icecycle
weil das kein verwaltungsakt ist. der ist einer vollstreckung vorangestellt.
sunbee
> Ist doch sogar aussagekräftiger als ein unwidersprochener Mahnbescheid
Nein, weil es nichts darüber aussagt, ob die Schuld möglicherweise schon beglichen wurde.
Ein Schuldschein ist insofern wesentlich weniger aussagekräftig als ein unwidersprochener Mahnbescheid.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
> Wieso kann anhand dieser Schuldanerkenntnis nicht vollstreckt werden?
Praktische Antwort: Das Anerkenntnis könnte gefälscht worden sein oder der Schuldner hat es in volltrunkenem Zustand auf dem Oktoberfest unterschrieben oder, oder, oder… .
Rechtliche Antwort: Weil u.a. in § 794 ZPO
die Vollstreckungstitel aufgezählt werden. Aus der Nr.5 ergibt sich, dass aus einer privatschriftlichen Urkunde nur dann vollstreckt werden kann, wenn sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung in NOTARIELLER Form unterworfen hat. Also: Der Notar ist so gut wie das Gericht, Hinz und Kunz sind es aber nicht.
Der Notar soll nämlich den Schuldner über die Folgen einer Unterwerfungserklärung aufklären, ihn vor Übereilung schützen, und dafür Sorge tragen, dass der Titel überhaupt einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Stellen Sie sich vor, Hinz und Kunz pflegen einen lockeren Umgangston und Hinz verspricht dem Kunz schriftlich: „Für tausend Eier kannst du meine Gurke haben.“ Der Gerichtsvollzieher, der nicht weiß, dass Eier Euros sein sollen und mit Gurke ein Auto gemeint ist, wird ganz schön Probleme haben, wenn er dem Hinz die Gurke wegnehmen will oder beim Kunz nach den Eiern sucht.
@mausi
toller beitrag. so versteht ein laie das auch. danke
sunbee
@mausi1939,
ich darf mich mal einmischen,
so habe ich es sogar verstanden!
Wahnsinnsbeitrag, unübertroffen, super!
Und auch zum schmunzeln!
erika.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten