Schulden auf Haus aufgenommen, obwohl nicht Eigentümer

9. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
MauriceM
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)
Schulden auf Haus aufgenommen, obwohl nicht Eigentümer

Guten Tag,

folgendes sehr komplexes Problem hat sich in naher Bekanntschaft aufgetan:

- Ein Haus wurde gekauft und eine gewisse Summe X wurde in Verbindung mit dem Hauskauf in das Grundbuch eingetragen

- Einige Jahre später wurde das Haus an die uneheliche minderjährige Tochter überschrieben, der ehemalige Besitzer hat einen Nießbrauch und hat sich vertraglich verpflichtet die Grundschulden weiter abzuzahlen

- Die Jahre gingen ins Land und nun stellt sich heraus: der ehemalige Besitzer (Vater) hat weiter Schulden aufgenommen, welche aber nicht das Haus als Sicherheit hatten

- Wieder gingen Jahre ins Land und die Bank und ehemaliger Besitzer einigten sich darauf die Restschuld des Hauses mit den weiteren offenen privaten Krediten zu fusionieren. Es wurde offensichtlich mündlich vereinbart, diesen neuen Kredit in das Grundbuch eintragen zu lassen, obwohl die Tochter (mittlerweile volljährig) nun Eigentümerin ist (Es lässt sich nicht nachvollziehen, ob der Vater wissentlich betrogen hat. Zudem scheint die Bank auch nicht den Grundbuchauszug zu dem Zeitpunkt geprüft zu haben, sonst hätte sie wissen müssen, dass das Haus dem Vater nicht mehr gehört)

- Wieder gingen Jahre ins Land und die Schulden wurden niemals ins Grundbuch eingetragen, aber vom Vater bedient. Nun bekommt die Tochter ein Schreiben der Bank mit der Aufforderung der Eintragung der neuen Schuld ins Grundbuch zu zustimmen - dies tat sie natürlich nicht. Sie wusste von allen Machenschaften ihres Vaters bis dahin rein gar nichts

- Wenige Monate später liegt der Vater nun im Sterben und der Streit mit der Bank beginnt.

So viel zur Vorgeschichte.

Die Bank erwartet nun von der Tochter eine komplette Übernahme aller Schulden. Diese ist nur bereit die Schulden zu übernehmen, die noch offen sind aus der ursprünglichen Grundschuld vom Hauskauf, welche noch im Grundbuch steht.

Ich sehe hier ein Versagen bzw. grobe Fahrlässigkeit der Bank - einerseits aufgrund dessen, das Sie das Grundbuch bzw. die Besitzverhältnisse nicht geprüft hat und andererseits auch im Hinblick darauf einem Mann im hohen Rentenalter überhaupt noch solche Kredite zu geben, die unmöglich ansatzweise von der Person noch zu Lebzeiten getilgt werden können.

Mein Eindruck:
Alle Kredite, abgesehen von der bestehenden Grundschuld, sind einfach nicht die "Baustelle" der Tochter. Absprachen oder Verträge zwischen Bank und Vater betreffen Sie und ihr Eigentum nicht, auch wenn sie es vereinbart haben.

Ich würde vermuten, dass die Bank auf den Krediten bzw. Schulden, die den kompletten Umfang des Erbes ausmachen würden, sitzen bleibt, wegen oben genannter "Fehler". Mit Ausnahme der Restschulden der oben genannten ursprünglichen Grundschuld - diese wird übernommen werden müssen, wenn man das Haus halten will.

Wie schätzen Sie die Lage ein?

Vielen Dank für Ihre Mühen und Ratschläge.

MFG

M.M.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ihre Vermutung könnte zutreffen - jedenfalls dann, wenn die Tochter das Erbe ausschlägt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
einem Mann im hohen Rentenalter überhaupt noch solche Kredite zu geben, die unmöglich ansatzweise von der Person noch zu Lebzeiten getilgt werden können


Das ist eine Einzelfallbetrachtung. Es gibt ja durchaus Konstellationen, in denen Kredite nur eine kurzfristige Überbrückung darstellen und kein "das zahle ich dann 30 Jahre lang ab".

2x Hilfreiche Antwort

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