SchuRe NSchG Fehlen im Unterricht

8. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
qwertuasgdhsk2015123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
SchuRe NSchG Fehlen im Unterricht

Unterrichtsversäumnis NSchG

Ich finde einfach nichts auf schure.de dazu. In welchem Fall muss die Schule ein Fehlen im Unterricht entschuldigen. D. h. wie ist es mit einer nicht erbrachten mündlichen Leistung - in welchem Fall darf diese bei der Halbjahresbewertung unberücksichtigt gelassen werden? Das in Niedersachsen.

Vielen Dank!
Grüße

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20 Antworten
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#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Das ist so viel zu allgemein gefragt, da es Unmengen von Fallkonstellationen mit Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen geben kann.
(Mal abgesehen davon, daß wir hier keine Anleitung zum Vortäuschen eines Fehlgrundes geben wollen.)
Sinniger wäre eine Frage, ob ein konkret benannter Fehlgrund akzeptiert werden muß oder nicht.

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#2
 Von 
qwertuasgdhsk2015123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

:

Zitat (von JenAn):
Das ist so viel zu allgemein gefragt, da es Unmengen von Fallkonstellationen mit Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen geben kann.
(Mal abgesehen davon, daß wir hier keine Anleitung zum Vortäuschen eines Fehlgrundes geben wollen.)
Sinniger wäre eine Frage, ob ein konkret benannter Fehlgrund akzeptiert werden muß oder nicht.


Uns klingt eine Einzelfalletscheidung zu willkürlich, auch wenn sie natürlich ihre Berechtigung hat.

--Gesucht ist die gesetzliche Lage dazu. Auch mit Ausnahmen .--

Wie man sich denken kann geht es um einen Streitfall. Da hilft nicht das Appellieren an gesunden Menschenverstand.

btw:
--Um einen drohenden Härtefall abzuwehren musste ich beim Gericht eine Klage persönlich (wegen Dringlichkeit und Nachfragebedarf) einreichen. Öffnungszeiten sind nur Vormittags. Ich habe vorher mit Lehrkraft Rücksprach gehalten, am selben Tag eine Erklärung dazu geschrieben. Wird im Nachhinein nicht akzeptiert.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Das ganze Thema passt vllt. besser ins Verwaltungsrecht.

Eine gesetzliche Regelung, die eine Fülle möglicher Ausnahmen umfasst, würde jeden machbaren Rahmen sprengen. Du kannst die Lösung höchstens in Urteilen zu ähnlichen Fällen finden, die in deinem besonderen Fall aber nicht zutreffen müssen.

Also bleibt nur die Beurteilung/Einschätzung des Einzelfalls - mit allen Details.

Eine Frage, die sich mir gleich gestellt hat, betrifft diese Schilderungen:

Zitat:
Ich habe vorher mit Lehrkraft Rücksprach gehalten, ....

Und was hat die Lehrkraft gemeint???
Zitat:
Um einen drohenden Härtefall abzuwehren musste ich beim Gericht eine Klage persönlich (wegen Dringlichkeit und Nachfragebedarf) einreichen

Hast du den drohenden Fristablauf nachgewiesen?

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#4
 Von 
qwertuasgdhsk2015123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Lehrerin meinte : "Ok".

Den Fristablauf habe ich nachgewiesen.

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#5
 Von 
qwertuasgdhsk2015123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Als ich dann nach der Notenbesprechung widersprochen hatte, wollte die Lehrerin sich in Anwesenheit des Direktors unterhalten.

Als wir beim Direktor waren, tischte sie auf, es gehe nicht so sehr um den verpassten Tag, sondern habe ich versäumt eine schriftliche Hausaufgabe an diesem abzuliefern.

Wie ich im Nachhinein von allen Mitschülern erfuhr, war es eine Lüge. Niemand musste etwas abgeben. Wie wir alle Anfang des Jahres schriftlich informiert waren, handelte es sich um Lesenotizen, die besprochen wurden, die ich wie jeder andere auch gemacht hatte.

Ich war mir im Gespräch nicht mehr sicher und perplex, dass mir etwas entgangen sein könnte, und sagte deswegen nichts.

Ich hatte ihr gleich sogar angeboten, die Aufgabe nachzureichen, aber sie wollte nicht.

Letztes Jahr, in der 12 war es ähnlich gelaufen. Was soll das?

Dankeschön für die Anteilnahme!

-- Editiert von maria2015123 am 11.11.2015 21:01

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sind Sie einer mündlichen Prüfung ferngeblieben oder wie kommt es, dass ein einmaliges Fehlen so krasse Folgen in Bezug auf die Noten haben soll?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
qwertuasgdhsk2015123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es ging nur um eine gewöhnliche Unterrichtseinheit.

Laut Notenbesprechung wurden mir für dieses Fehlen und zwei Verspätungen, á 7 + 10 min, 3 Notenpunkte abgezogen.

-- Editiert von maria2015123 am 12.11.2015 08:26

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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)



Zuerst akzeptiert die Lehrer deine Entschuldigung, am nächsten Tag dann doch nicht mehr und wirft noch eine schriftliche Arbeit in den Ring, die nicht gemacht wurde, um dir eins auszuwischen?

Meine erste Frage an die Lehrerin wäre: "Ich habe den Termin mit Ihnen besprochen und Sie haben mir erlaubt, vom Unterricht fernzubleiben. Warum gilt das nun entgegen Ihrer Aussage als unentschuldigt?"


Solche Missverständnisse muss man doch in einem Gespräch klären. Das muss man doch ansprechen/diskutieren und nicht einfach schlucken!
Ich habe den Eindruck, in der Schilderung fehlen wichtige Details.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
qwertuasgdhsk2015123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist genau so, wie ich das schreibe.

Zuerst wollte sie das nicht akzeptieren, was wir vereinbart hatten.

Dann hat sie das mit der HA vorgeschoben.

Ich habe daraufhin eine Email an sie und den Schulleiter geschrieben und noch keine Antwort bekommen.

Mir fehlen die Worte!

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Dann warte die Antwort mal ab, aber bestehe darauf, dass die Entschuldigung gilt und keine notenmäßigen Nachteile haben darf, weil die Lehrerin sie im Vorfeld als begründet angesehen hat.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
qwertuasgdhsk2015123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Dann warte die Antwort mal ab, aber bestehe darauf, dass die Entschuldigung gilt und keine notenmäßigen Nachteile haben darf, weil die Lehrerin sie im Vorfeld als begründet angesehen hat.


Danke!
Wie sollich denn darauf bestehen?

Die Antwort lautete, dass nichts geändert wird. Ich habe mit dem Schulleiter gedprochen, er will nichts tun.

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#12
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Dann gäbe es sowieso nur die Möglichkeit, gegen ein Zeugnis, das eine dadurch beeinflußte Note enthält, verwaltungsgerichtlich vorzugehen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
qwertuasgdhsk2015123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, daran habe ich auch gedacht. Dafür müsste aber eine größere Notendifferenz her als 3 Punkte.

Ich frage mich, ob ich nicht einfach auf die mündliche Beteiligung ab sofort komplett verzichte. Dann müßte ich Ende d. H.j. eine mündliche Note bekommen, die zu meinen schriftlichen Leistungen von 14 P. nicht passen würde. Damit könnte ich dann zum Vwg. Es ist aber deswegen risikant, weil sie aus Selbstschutz die mündl. Note trotzdem künstlich erhöhen könnte und der Streitwert damit als zu gering erscheint.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Dafür müsste aber eine größere Notendifferenz her als 3 Punkte.


Sagt wer?

Zitat:
Ich frage mich, ob ich nicht einfach auf die mündliche Beteiligung ab sofort komplett verzichte. Dann müßte ich Ende d. H.j. eine mündliche Note bekommen, die zu meinen schriftlichen Leistungen von 14 P. nicht passen würde.


Und was soll das bringen? (Ich kenne aus meiner Schulzeit im übrigen einige Schüler, bei denen die Differenz zwischen mündlicher und schriftlicher Note extrem war, bis hin zu "mündlich 1, schriftlich 6" in Philosophie in der 9.)
Selbst wenn dann die eine "fehlende" schriftliche Hausaufgabe aus der Wertung genommen wird, hast du die Gesamtnote damit immer noch versaut, denn die ab dann verweigerte mündliche Mitarbeit zählt in jedem Fall gegen dich, die wird nicht ignoriert, weil das ja "nur aus Protest" erfolgte.

-- Editiert von JenAn am 16.11.2015 12:31

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
qwertuasgdhsk2015123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Zitat:
Und was soll das bringen? (Ich kenne aus meiner Schulzeit im übrigen einige Schüler, bei denen die Differenz zwischen mündlicher und schriftlicher Note extrem war, bis hin zu "mündlich 1, schriftlich 6" in Philosophie in der 9.)
Selbst wenn dann die eine "fehlende" schriftliche Hausaufgabe aus der Wertung genommen wird, hast du die Gesamtnote damit immer noch versaut, denn die ab dann verweigerte mündliche Mitarbeit zählt in jedem Fall gegen dich, die wird nicht ignoriert, weil das ja "nur aus Protest" erfolgte.
-- Editiert von JenAn am 16.11.2015 12:31


Ich könnte mich bei der Landesregierung beschweren, dass meine mündliche Note falsch ist und eine Nachprüfung beantragen. Dass ich die Mitarbeit verweigere, muss dann erstmal nachgewiesen werden.

-- Editiert von maria2015123 am 16.11.2015 14:28

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Dass ich die Mitarbeit verweigere, muss dann erstmal nachgewiesen werden.


? Wenn du nicht mehr mitarbeitest, arbeitest du nicht mehr mit. Ob das dann eine bewußte Verweigerung oder bloßes Nichtskönnen ist, ist irrelevant. Jedes mal, wenn du dran kommst und nichts oder etwas Falsches sagst, ist das eine 6. Der Grund dafür interessiert schul- und verwaltungsrechtlich niemanden.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

die TE will sich wohl einfach gar nicht mehr melden, wird also nicht drangenommen, und will dann später behaupten, dass die pöhsen missgünstigen unfairen voreingenommenen Lehrer sie aus Boshaftigkeit nicht drangenommen haben, obwohl sie sich immer brav gemeldet hat. Und ist dann der Meinung, dass man ihr das Gegenteil beweisen muss...

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Ein Wort: Bringschuld :)

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
qwertuasgdhsk2015123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Ein Wort: Bringschuld


Moment! Es gibt die Möglichkeit der Nachprüfung durch externe Lehrkräfte. In welchem Fall sie genau in Anspruch genommen werden kann, müsste ich suchen.

Der Beweis ihrer Angemessenheit wäre ja die schriftliche Note. Im Übrigen steht Aussage gegen Aussage.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Es gibt die Möglichkeit der Nachprüfung durch externe Lehrkräfte.


Wie sollen externe Lehrkräfte nachprüfen, was für eine mündliche Mitarbeit du geleistet hast?

Zitat:
Der Beweis ihrer Angemessenheit wäre ja die schriftliche Note.


Eine schriftliche 1 und eine mündliche 6 "beweisen" noch gar nichts.

Zitat:
Im Übrigen steht Aussage gegen Aussage.


Und wem wird im Streitfall mehr geglaubt? Dem Lehrer, dem egal sein kann, was für Noten seine Schüler haben? Oder dem Schüler, der ein persönliches Interesse an seiner Note hat?

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