Hallo, ich hatte kürzlich ein Ziemlich unschönen Arztbesuch mit Streitgespräch, an dessen Ende ich den Arzt darum bat mir alle Unterlagen auszuhändigen die meine Person betreffen. Er verneinte dies, da ich kein Anrecht darauf habe.
Nun zum eigendlichen Schwerpunkt. Am gleichen Tag rief meine Familie den Arzt an um sich für die, in unseren Augen, verwerflichen Aussagen in dem gelaufenen Streitgesprächs zu beschweren. Bei diesem Telefonat sagte der Arzt ich hätte versucht ihm die Unterlagen zu entreißen und, dass er das auch der Krankenkasse, in dem für mich zu erstellenden Gutachten, melden wolle.
Nun meine Frage. Wäre diese schriftliche Aussage des Arztes nicht schon Verleumdung, da er mich des versuchten Diebstahls bezichtigt?
Schriftliche Aussage eines Arztes gegenüber Krankenlasse schon Verleumdung/üble Nachrede?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Niemand bezichtigt dich also des versuchten Diebstahls, sondern es wird lediglich behauptet, du hättest versucht, dem Arzt die Krankenakte - hier unrechtmäßig - zu entreißen.
Im Grunde hat der Patient zwar Anspruch auf seine Krankenakte, aber nicht auf das Original. Ein Arzt ist verpflichtet, im Interesse der Beweissicherung eine Dokumentation der ärztlichen Behandlung seiner Patienten zu führen und diese zumindest 10 Jahre aufzubewahren, deshalb ist es ihm nicht möglich, dir das Original zu überlassen.
Nach der Rechtsprechung und dem Standesrecht sind außerdem nicht einsichtspflichtig die Unterlagen, die subjektive Eindrücke und Wahrnehmungen des Arztes enthalten.
Wie du auf sachlichem Weg an deine Unterlagen kommst, kannst du hier nachlesen:
https://www.finanzen.de/news/16594/patientenakte-anfordern-aerzte-machen-es-patienten-schwer
Korrekt. Er muss dir lediglich, auf deine Kosten, eine elektronische Kopie zur Verfügung stellen.ZitatEr verneinte dies, da ich kein Anrecht darauf habe. :
Nein, eine Verleumdung kann es nur sein wenn es nicht wahr wäre. Da du das aber bisher nicht bestritten hast gehe ich einfach mal davon aus, dass der Arzt die Wahrheit schreibt. Welchen Grund sollte er auch haben die Krankenkasse zu belügen?ZitatWäre diese schriftliche Aussage des Arztes nicht schon Verleumdung, da er mich des versuchten Diebstahls bezichtigt? :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
23 Antworten
-
1 Antworten