Schriftliche Aussage eines Arztes gegenüber Krankenlasse schon Verleumdung/üble Nachrede?

14. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
gugelhupf123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schriftliche Aussage eines Arztes gegenüber Krankenlasse schon Verleumdung/üble Nachrede?

Hallo, ich hatte kürzlich ein Ziemlich unschönen Arztbesuch mit Streitgespräch, an dessen Ende ich den Arzt darum bat mir alle Unterlagen auszuhändigen die meine Person betreffen. Er verneinte dies, da ich kein Anrecht darauf habe.

Nun zum eigendlichen Schwerpunkt. Am gleichen Tag rief meine Familie den Arzt an um sich für die, in unseren Augen, verwerflichen Aussagen in dem gelaufenen Streitgesprächs zu beschweren. Bei diesem Telefonat sagte der Arzt ich hätte versucht ihm die Unterlagen zu entreißen und, dass er das auch der Krankenkasse, in dem für mich zu erstellenden Gutachten, melden wolle.

Nun meine Frage. Wäre diese schriftliche Aussage des Arztes nicht schon Verleumdung, da er mich des versuchten Diebstahls bezichtigt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Niemand bezichtigt dich also des versuchten Diebstahls, sondern es wird lediglich behauptet, du hättest versucht, dem Arzt die Krankenakte - hier unrechtmäßig - zu entreißen.

Im Grunde hat der Patient zwar Anspruch auf seine Krankenakte, aber nicht auf das Original. Ein Arzt ist verpflichtet, im Interesse der Beweissicherung eine Dokumentation der ärztlichen Behandlung seiner Patienten zu führen und diese zumindest 10 Jahre aufzubewahren, deshalb ist es ihm nicht möglich, dir das Original zu überlassen.

Nach der Rechtsprechung und dem Standesrecht sind außerdem nicht einsichtspflichtig die Unterlagen, die subjektive Eindrücke und Wahrnehmungen des Arztes enthalten.

Wie du auf sachlichem Weg an deine Unterlagen kommst, kannst du hier nachlesen:

https://www.finanzen.de/news/16594/patientenakte-anfordern-aerzte-machen-es-patienten-schwer


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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von gugelhupf123):
Er verneinte dies, da ich kein Anrecht darauf habe.
Korrekt. Er muss dir lediglich, auf deine Kosten, eine elektronische Kopie zur Verfügung stellen.

Zitat (von gugelhupf123):
Wäre diese schriftliche Aussage des Arztes nicht schon Verleumdung, da er mich des versuchten Diebstahls bezichtigt?
Nein, eine Verleumdung kann es nur sein wenn es nicht wahr wäre. Da du das aber bisher nicht bestritten hast gehe ich einfach mal davon aus, dass der Arzt die Wahrheit schreibt. Welchen Grund sollte er auch haben die Krankenkasse zu belügen?

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