Hallo an alle,
habe eben einen Aushang bei uns im Treppenhaus gefunden, das der Schornsteinfeger schon am Dienstag zwischen 10 - 11:30 Uhr kommen wird. Ich finde den Termin zu knapp angesetzt (ist aber jedes Jahr das gleiche bei uns. Da steht auch u.a. drin, das man Schlüsslel beim Nachbarn hinterlegen soll. Mach ich nicht, weil ich keine fremden Menschen in meine Wohnung lassen möchte.
Ich kann außerdem an dem Tag nicht, ich könnte zwar bis 11 Uhr ungefähr warten, aber muss man das jetzt so akzeptieren? Habe schon versucht den Typen auf Handy und im Büro zu erreichen, aber da geht nur die Mailbox an. Kann auch keine Nachricht hinterlassen. Hat jemand eine Idee, wie ich mich hier verhalten soll? Den anderen Nachbarn wird es wohl ähnlich ergehen, weil die arbeiten sind. Eine bescheuerte Uhrzeit konnte der uns gar nicht aufzwängen. (10:00 - 11:30 Uhr)
Irgendwie komisch, wenn man da niemanden um eine normale Zeit keinen erreichen kann. Auch nicht im Büro. Ich habe noch vor 12 Uhr auf Handy und im Büro angerufen.
Gruß Nicki
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Schornsteinfeger am Dienstag erwartet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie soll denn der Schornsteinfeger sein Arbeitsprogramm durchziehen? In Abendarbeit, oder wie? Und dass man auf dem Dach rumturnend nicht gerade ein Handy anhat, auch klar. Heue Abend wird er erreichbar sein.
wirdwerden
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Mittlerweile hat sich der Status der Schornsteinfeger geändert. Sit 2013 gelten neue Regeln. Du brauchst dich ganz und gar nicht an diesen Termin zu halten. Du musst immer noch einen Schornsteinfeger beauftragen um die erforderlichen Messungen und Reinigung durchführen zu lassen, aber mitlerweile bist du darin frei. Der Bezirksschornsteinfegermeister kann dir seine Leistung (messen/reinigen) nicht mehr aufzwingen und schon gar nicht an von ihm festgelegten Tagen. Den vorgegebenen Termin kannst du also getrost ignorieren.
Hier kannst du z.B. eine Ausschreibung erstellen wenn du einen Schornsteinfeger benötigst und frei entscheiden wem du den Zuschlag gibst:
http://www.fegerfinden.de/
Es gibt nur noch ein paar Dinge was die freien Feger nicht dürfen, ist aber in den nachfolgenden Links erläutert.
Siehe dazu diese Beiträge:
http://www.n24.de/n24/Wissen/Finanzen/d/1666582/neue-regeln-fuer-schornsteinfeger.html
http://www.schornsteinfeger-baber.de/content/Rechte__Pflichten_ab_2013
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ach so ich hatte völlig vergessen, das unser Vermieter den Schornsteinfeger beauftragt hat und nicht wir, da wir ein Mehrfamilienhaus sind. Denn ich habe immer Angst, wenn ich zu dem Termin nicht kann, das man uns die Kosten auferlegt.
Andere Leute sind um die Zeit auch berufstätig und ich fürchte, er wird hier niemanden bis auf 2 Nachbarn an dem Tag antreffen, weil alle arbeiten sind und die können sich ja auch nicht mal eben so kurzfristig freinehmen denke ich.
Hoffentlich ist der nur mal irgendwann erreichbar. Nur blöd, das beim Festnetz auch keiner rangeht und ich nicht auf die Mailbox sprechen kann. Was soll ich da jetzt machen?
Gruß Nicki
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-Ohne Worte-
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Nicki, es ist Aufgabe des Vermieters, den Schornsteinfeger zu bestellen.
wirdwerden
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ja aber was ist mit dem angekündigten Termin, wenn ich den nicht einhalten kann? Muss ich dann für den Ersatztermin für die Kosten aufkommen oder nicht? Ich finde 4 Tage vorher (mit Wochenende dazwischen, wo eh keiner telefonisch erreichbar ist von denen - Mailadresse ist auch nicht vorhanden), zu knapp angesetzt.
Habe jetzt bei der Büronummer auf AB gesprochen, aber ich denke da ruft mich heute sicher keiner mehr zurück. Werde daher meinen Nachbarn Bescheid sagen, das ich nicht da bin. Meine Freundin wird den Zweitschlüssel jetzt bekommen, aber sie kann am Dienstag auch nicht.
Gruß Nicki
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PS: Kleiner Nachtrag. Muss man eigentlich immer den zuständigen Schornsteinfeger von einer Hausverwaltung oder Vermieter dulden oder kann man sich auf eigene Kosten einen Schornsteinfegers seines Vertrauens nehmen?
Dann dürfte der Vermieter nur nicht bei mir, dann das auf den Nebenkosten mit aufschlüsseln, wenn das überhaupt geht.
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Da gilt: eine Anlage, ein Schornsteinfeger
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
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Mannomann .....ist ist ureigenste Aufgabe und Pflicht (!) des Vermieters für den ordnungsgemässen Zustand der Kamine zu sorgen. Folglich bestimmt er auch, wer diese Mess- und Wartungsarbeiten durchführt. Außerdem gibt es Fristen, die zu beachten sind. Und, wie soll das funktionieren, 8 Parteien, 8 verschiedene Schornsteinfeger, oder wie? Oder was?
wirdwerden
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Mal eine ganz dumme Frage, was macht der Schornsteinfeger denn überhaupt bei dir in der Wohnung, habt ihr dort noch einen eigenen Kamin? Ansonsten wüsste ich nicht, was er überhaupt in den einzelnen Wohnungen zu suchen hat.
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@micbu
Sobald mit Gas gekocht oder Wasserboiler in den Wohnungen sind, überprüft der Schornsteinfeger auch diese Anlagen.
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"Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!"
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