Schönheitsop durch Chirurg kurzfristig abgesagt - Geld zurück?

10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go476160-56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsop durch Chirurg kurzfristig abgesagt - Geld zurück?

Guten Tag,

ich wollte Mitte September eine etwas größere Schönheitsop vornehmen lassen. Dies habe ich vorab bezahlt, was in dem Metier aber nicht ungewöhnlich ist. Am Op-Tag bin ich rechtzeitig gekommen, nach mehreren Stunden Wartezeit wurde mir mitgeteilt, dass das nötige Op-Material mit der Post leider nicht gekommen wäre, so dass die Op nicht stattfinden kann. Der Chirurg teilte mir mit, dass er das schon am Vortag gewusst hat, aber gehofft hatte, das Material käme noch am OP-Tag selbst. Mitgeteilt hat er mir das allerdings nicht am Vorabend, so hätte ich mich ja noch darauf einstellen können. Eine Stunde Anfahrt umsonst, ebenso habe ich mir umsonst Urlaub genommen und meine Mutter zur Nachsorge umsonst zu mir bestellt. Ich möchte jetzt gerne vom Auftrag zurücktreten und mein Geld zurück, da ich das Verhalten reichlich unprofessionell finde und mich dort nicht mehr unters Messer legen will. Einer Anfrage auf Reduzierung des Preises bei einem neuen Termin wurde bisher noch nichts entgegnet. Bin ich im Recht, wenn ich den vollen Geldbetrag zurückfordere? Ich würde mich über eine Antwort freuen!

-- Editiert von go476160-56 am 10.10.2017 16:16

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Was sagen den die vertraglichen Vereinbarungen zu dem Sachverhalt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von go476160-56):
Bin ich im Recht, wenn ich den vollen Geldbetrag zurückfordere?

Meines Erachtens ja, da der Termin ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist.

Zitat (von go476160-56):
Eine Stunde Anfahrt umsonst, ebenso habe ich mir umsonst Urlaub genommen und meine Mutter zur Nachsorge umsonst zu mir bestellt.

Hätten Sie für irgendwas davon bezahlt, hätten Sie meines Erachtens nach die Kosten hiefür ebenfalls zurückfordern können, da der Arzt Sie zumindest über das Risiko hätte aufklären müssen. Schade, dass Sie alles umsonst bekommen haben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go476160-56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die beiden Antworten! Ich habe gerade in den Behandlungsvertrag gesehen und der spricht solche Fälle gar nicht an. Zur zweiten Antwort: Mit "umsonst" meinte ich nicht, dass es nichts gekostet hat, sondern, dass ich letztlich nicht den geplanten Nutzen aus der Fahrt oder dem Urlaub bekommen habe, da die OP ja gar nicht stattfand.

Der Chirurg meint, dass er nichts dafür könne, dass bei den Materialien gerade Lieferengpässe herrschen würden.

Danke für Ihre Mühen!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von go476160-56):
Der Chirurg meint, dass er nichts dafür könne, dass bei den Materialien gerade Lieferengpässe herrschen würden.
Da hat er sogar recht, für die Lieferengpässe kann er nichts.

Das Argument ist allerdings Augenwischerei, weil es am Thema vorbeigeht.
Der Chirug bzw. sein Umfeld (die Klinik) sind dafür verantwortlich, dass der Vertrag von ihrer Seite erfüllt werden kann. Dazu gehört auch die rechtzeitige Beschaffung der notwendigen Materialien.

Einen Rücktritt vom Vertrag sehe auch ich als durchaus durchsetzbar an.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Sofern das keine Spezailanfertigungen für die zu operierende Person waren, sondern Material von der Stange, dann wäre es verschulden des Operateurs.
Zumal er bereits am Tag zuvor von dem Problem wusste. Nicht aber erkundigungen zum Lieferstatus eingeholt hat sondern nur "gehofft" hat.

Das dürfte sogar eine Pflichtverletzung sein, bei der er zumindest fürdie Fahrtkosten ersatzpflichtig wäre.



Die von ihm gezeigte Unzuverlässigkeit / Unfähigkeit den Ablauf zu Organisieren dürfte dann zusätzlich zur Auflösung des Vertrages berechtigen.

Wenn der neue Operateur dann teurer wäre, könnte man auch über einen Ersatz diese Sachdens nachdenken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.049 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen