Guten Abend liebe Rechtsexperten, ich habe folgende Frage:
Unser Grundstück grenzt an zwei Straßen (kein Eckgrundstück), wobei an der einen Straße (Zugang zum Haus) ein Gehweg existiert und an der anderen Straße kein Gehweg auf unserer Seite ist. Allerdings gibt es dort einen Gehweg gegenüber angrenzend an ein Haus. Wir räumen natürlich unsere Seite mit dem Gehweg, die Frage ist: Müssen wir auch die gegenüberliegende Seite der anderen Straße räumen, d.h. der dortige Hausbesitzer ist dann komplett befreit von der Schneeräumung in bestimmten Zeiten.
In unserer Gemeindesatzung steht unter dem Paragraph "Verpflichtete" folgender Absatz:
Wird die Straßenreinigungseinheit durch mehrere Straßen erschlossen, so gilt die Verpflichtung zur Reinigung nur für eine Straße. In diesem Falle regelt der Gemeindevorstand die Zuordnung der Grundstücke zu der zu reinigenden Straße sowie die Reihenfolge, in der die Reinigungspflicht zu erfüllen ist, durch Bescheid.
Unter dem Paragraph "Schneeräumung" steht der Absatz:
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüber-liegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.
Vielen Dank bereits im Voraus für Eure Hilfe.
Schneeräumung bei Grundstück mit 2 angrenzenden Straßen (mit und ohne Gehweg)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Und da steht jetzt was drin in dem Bescheid?
Der Paragraph "Schneeräumung" ist ein eigenständiger Paragraph oder ein Unterparagraph von der "Reinigung"?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
"Verpflichtete" (§3) und "Schneeräumung" (§10) sind Paragraphen in der "Satzung über die Straßenreinigung"
Ich dachte, dass §3 Verpflichtete sich auf die ganze Satzung bezieht, weil dort überall von Verpflichteten die Rede ist.
Z.B. Absatz 1 des o.g. Paragraphen 10:
(1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht (§§ 6 - 9) haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken (§ 7) in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
(2) Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüber-liegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.
Einen Bescheid gibt es nicht.
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Zitat:
Einen Bescheid gibt es nicht.
Dann gilt satzungsgemäß entweder
ZitatWir räumen natürlich unsere Seite mit dem Gehweg, :
oder
Zitat:
Müssen wir auch die gegenüberliegende Seite der anderen Straße räumen
Könntet ihr machen, dann braucht ihr aber wohl eure Seite mit dem Gehweg nicht räumen. Schneeräumpflicht gibt es nur für eine Straße.
Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht (§§ 6 - 9) haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken (§ 7)... Oder liegt der gegenüberliegende Gehweg vor dem eigenen Grundstück?
Haben die sich die Satzung im Suff ausgedacht? Der Mensch braucht Halt und Orientierung. Das findet er in dieser Satzung nicht.
-- Editiert von BudWiser am 08.01.2017 20:08
Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Bemühungen!
Ich verstehe die Satzungsregelung anders.
Auf der Straße mit Gehweg auf eurer Seite müsst ihr immer, auf der Straße mit Gehweg nur gegenüber müsst ihr in diesem Jahr da ungrades Jahr (17) räumen.
Berry
Ich verstehe die Satzungsregelung anders.
Auf der Straße mit Gehweg auf eurer Seite müsst ihr immer, auf der Straße mit Gehweg nur gegenüber müsst ihr in diesem Jahr da ungrades Jahr (17) räumen.
Berry
ZitatIch verstehe die Satzungsregelung anders. :
Auf der Straße mit Gehweg auf eurer Seite müsst ihr immer, auf der Straße mit Gehweg nur gegenüber müsst ihr in diesem Jahr da ungrades Jahr (17) räumen.
Berry
Könnte man auch rauslesen, stimmt.
Man kann ja mal abstimmen, wie die Satzung zu verstehen ist. Ist der gegenüberliegende Gehweg denn Teil des vor dem Grundstück gelegenen Gehwegs und gilt die Schneeräumungspflicht für zwei Straßen? Die Straßenreinigung ja nicht, und da sind die gleichen Verpflichteten.
Ich habe mehrfach gelesen und versucht, zu verstehen, was die Verfasser der Satzung ausdrücken wollen.
Da gibt es einen Gehweg, von dem aus der Zugang zum Haus besteht. Und auf der anderen Seite gibt es nur einen Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite. Man muß also wahrscheinlich erst durch eine Hecke oder über einen Zaun klettern, um diesen Gehweg zu erreichen? Alles undurchsichtig.
Aber wenn schon Hausgrundstücke als Straßenreinigungseinheit bezeichnet werden, läufts mir doch schon warm am Bein runter.
-- Editiert von BudWiser am 09.01.2017 15:39
-- Editiert von BudWiser am 09.01.2017 15:44
Steht im Eingangspost, deshalb die unterschiedliche Beurteilung.ZitatUnser Grundstück grenzt an zwei Straßen ( :
Berry
ZitatIch verstehe die Satzungsregelung anders. :
Auf der Straße mit Gehweg auf eurer Seite müsst ihr immer, auf der Straße mit Gehweg nur gegenüber müsst ihr in diesem Jahr da ungrades Jahr (17) räumen.
Dachte ich zuerst auch. Dann kam aber der Einwand von BudWiser und ich habe mir den Eingangspost nochmal angeschaut. Dort ist folgendes aus der Satzung zitiert:
Zitat:Wird die Straßenreinigungseinheit durch mehrere Straßen erschlossen, so gilt die Verpflichtung zur Reinigung nur für eine Straße.
Jetzt wäre meiner Meinung nach noch zu klären, von welcher Straße aus das Grundstück erschlossen ist. Erster guter Anhaltspunkt ist die offizielle Anschrift. Ich gehe davon aus, dass diese zur Straße mit Zugang zum Haus gehört.
Der §10 Abs. 2 betrifft dann nur noch solche Grundstücke, die von der Straßenseite ohne Gehweg aus erschlossen sind. Und das ist bei FamRom offenbar nicht der Fall.
ZitatDas ist hier aber nicht der Fall, es geht um ein einzelnes Grundstück. Es muss also der eine Gehweg immer, der andere in ungeraden Jahren geräumt werden. :
Das kommt halt davon, wenn man relevante Teile unterschlägt...
Stimmt. Gemäß der vollständigen Satzung haben somit Sir Berry und du Recht. "Hinter dem Haus" muss also dieses Jahr und alle weiteren ungeraden Jahre der Gehweg geräumt werden.
Und in § 3 Abs. 2 ist auch definiert, was eine Straßenreinigungseinheit ist.
@FlohRyan: Donnerwetter, wie hast du die Satzung ausgegraben?
Beim Lesen dieser Beiträge musste ich schmunzeln.
Ich wohnte in einer solchen Parallelstraße und die Gemeinde hatte eine ähnliche Satzung. Auseinandersetzen mit diesen Reinigungspassus musste ich mich nicht, da es für meinen Nachbar hinten heraus selbstverständlich war, dass jeder seinen Gehweg räumt. Macht ja auch Sinn, dass Nachbarn nicht doppelte Arbeit leisten. Allerdings gab es in der Nachbarschaft auch Querulanten, die die Diskussion bis zur Gemeinde geschleppt hatten. Das Ergebnis war, das die Gemeinde kurzerhand die Satzung erweitert hat. Nun räumte in solchen Parallelstraßen jeder seinen Gehweg ohne Diskussionsspielraum.
Die betroffenden Gemeindemitarbeiter hatten sich wohl angesichts solcher Begriffe wie Straßenreinigungseinheit selbst vor die Stirn gehauen.
-- Editiert von HerbieBs am 13.01.2017 11:46
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