Schmerzensgeld vom Friseur nach allergischen Schock?

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb468848-46
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld vom Friseur nach allergischen Schock?

Hallo,
Ich schildere mal den Fall und dann kommt meine Frage ob meine Frau Schmerzensgeld einklagen sollte.
Meine Frau war letzten Montag beim Friseur und hat ihre Haare dunkel braun gefärbt. Am nächsten Tag bekam sie ein starkes brennen auf der Kopfhaut und zum Abend hin schwoll ihr ganzes Gesicht wahnsinnig stark an, so das ich sie am Mittwoch ins Krankenhaus gefahren habe. Dort liegt sie jetzt (Montag) noch und wird frühestens am Dienstag entlassen und bekommt zwei mal täglich Kortison gespritzt. Ich war dann beim Friseur und habe mir die Verpackung der Farbe geben lassen. In der Packung war ein Beipackzettel auf dem stand das man 4 Stunden vor der Anwendung des Produktes einen Allergietest in der Armbeuge machen soll. Dies wurde aber nicht veranlasst. Was denken sie? Wäre da ein Schmerzensgeld drin und wie hoch sollte man dies ansetzen?
Mit freundlichen grüßen Kai ...

-- Editiert von Moderator am 27.06.2017 00:18

-- Thema wurde verschoben am 27.06.2017 00:18

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23 Antworten
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#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Haben Sie sich denn schon überlegt, wie Sie eine Kausalität des Friseurbesuches für die allergische Realtion herstellen wollen?

Hat ihre Frau denn den Friseur auf eine etwaige Allergie aufmerksam gemacht?
Es wäre zu prüfen ob überhaupt ein Verschulden in Betracht kommt.

Für die Höhe eines etwaigen Schmerzensgeldes gibt es im Internet recht gute Vergleichstabellen. Ebenfalls kann man sich an gesprochenen Urteilen mit ähnlichen Symptomatiken orientieren.

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ooops. Da ist ein Fehler aufgetreten.

-- Editiert von Guruhu am 27.06.2017 01:02

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von fb468848-46):
In der Packung war ein Beipackzettel auf dem stand das man 4 Stunden vor der Anwendung des Produktes einen Allergietest in der Armbeuge machen soll.
Ich denke, dass der Friseur hier eine grobe Pflichtverletzung begangen hat falls dieses Produkt zum ersten mal bei deiner Frau angewendet wurde. Der Friseur hätte, bei solch einem Beipackzettel, die Kundin auf mögliche Folgen aufmerksam machen müssen. Die Kausalität lässt sich leicht nachweisen wenn ein zukünftiger Allergietest positiv ausfallen wird.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Die Empfehlung eines Allergietests in der Armbeuge steht auf JEDEM Haarfärbeprodukt (so wie der Warnhinweis auf einer Zigarettenpackung) und ich kenne keinen Fall, bei dem die Kundin/der Kunde 4 Stunden vor dem Färbetermin erstmal zum Allergietest geht.......ich sehe die Schmerzengeldforderung unrealistisch, es sei denn, eine solche schwere Reaktion wäre mit diesem Färbemittel schon einmal passiert und der Friseur hat nicht davor gewarnt.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

So ist es, es steht wirklich auf jedem Produkt. Außerdem hätte ein Test 4 Stunden vorher ja auch nichts geholfen. Hier erfolgte die Reaktion ja erst am nächsten Tag. Abgesehen davon kommen so heftige Reaktionen ja häufig nicht nur vom Haarfärbemittel allein, sondern von einer Kombi mit Medikamenten, anderen Hautcremes u.s.w. Fakt ist, sie hat den Auftrag erteilt, ihr dort sofort die Haare zu färben, dem ist der Friseur nachgekommen. Und das wars.

wirdwerden

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Genau, stimmt: die Reaktion kam viele Stunden später - der Test hätte nichts gebracht!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Die Empfehlung eines Allergietests in der Armbeuge steht auf JEDEM Haarfärbeprodukt
Und was ändert das jetzt?

Zitat (von wirdwerden):
Außerdem hätte ein Test 4 Stunden vorher ja auch nichts geholfen.
Das ist jetzt aber reine Spekulation. Evtl. kann man auch schon nach kurzer Zeit sehen ob sich da etwas anbahnt oder nicht.

Zitat (von wirdwerden):
Abgesehen davon kommen so heftige Reaktionen ja häufig nicht nur vom Haarfärbemittel allein, sondern von einer Kombi mit Medikamenten, anderen Hautcremes u.s.w.
Und genau deshalb soll man auch den Allergietest machen

Zitat (von wirdwerden):
Fakt ist, sie hat den Auftrag erteilt, ihr dort sofort die Haare zu färben, dem ist der Friseur nachgekommen
Das steht ausser Frage. Die Frage ist doch nur, ob der Friseur die Kundin hätte aufklären müssen oder nicht. Meiner Meinung nach hat der Friseur hier grob fahrlässig gehandelt wenn er die Kundin nicht aufgeklärt hat dass es zu solch einer Reaktion kommen kann. Die Kundin kann dann ja immer noch auf den Allergietest verzichten, aber der Friseur hätte, meiner Meinung nach, aufklären und fragen müssen.





-- Editiert von -Laie- am 27.06.2017 10:51

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Umgekehrt wird ein Paar Schuhe draus. Sie hätte fragen müssen. Wenn der Friseur dann gesagt hätte, völlig harmlos, sähe es anders aus. Aber so? Auch der Apotheker, der nun drauf studiert hat, muss nur auf Rückfrage erklären, welche Nebenfolgen ein Medikament hat.

wirdwerden

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Umgekehrt wird ein Paar Schuhe draus. Sie hätte fragen müssen
Sehe ich absolut nicht so. Derjenige der etwas anbietet hat darüber zu informieren. Ob Gefahren bestehen muss man nicht erfragen, das hat ein Verkäufer unaufgefordert mitzuteilen. Entweder indem die Warnhinweise dem Käufer deutlich sichtbar gemacht werden, wie z.B. auf den Zigarettenpackungen, oder indem man ihn mündlich aufklärt oder ihm den Beipackzettel zum lesen gibt. Ich habe hier also eine völlig andere Meinung als du.

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#10
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Derjenige der etwas anbietet hat darüber zu informieren. Ob Gefahren bestehen muss man nicht erfragen, das hat ein Verkäufer unaufgefordert mitzuteilen.
Du wirst bei jedem Einkauf in der Apotheke ungefragt über die Nebenwirkungen aufgeklärt? Ist mir noch nie passiert. Auch beim Kauf von elektrischen Sägen, Giften, Alkohol, ... wurde ich vom Verkäufer noch nie über Gefahren aufgeklärt....

-- Editiert von Moderator am 29.06.2017 21:34

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Hey, wir sind uns doch einig, da hast Du mich missverstanden. @ Laie meinte, der Friseur müsste aufklären. Ich meine, dass auf Rückfrage aufzuklären ist, soweit der Friseur überhaupt dazu in der Lage ist. Hat ja kein Vollstudium absolviert.

wirdwerden

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Woraus schließt ihr, dass nicht gefragt oder aufgeklärt wurde?

Ich finde dazu nichts.

Deshalb wäre dieser durchaus wichtige Punkt doch erstmal aufzuklären. Denn wenn der F. im Rahmen seiner Möglichkeiten informiert hat, ist doch jede weitere Diskussion überflüssig.

Berry

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Kampfradler):
Du wirst bei jedem Einkauf in der Apotheke ungefragt über die Nebenwirkungen aufgeklärt? Ist mir noch nie passiert.
Selbstverständlich! Und auch du wirst aufgeklärt indem man dir das Medikament ungefragt zusammen mit dem Beipackzettel aushändigt. Das ist Pflicht!

Zitat (von Kampfradler):
Auch beim Kauf von elektrischen Sägen, Giften, Alkohol, ... wurde ich vom Verkäufer noch nie über Gefahren aufgeklärt....
Hier das gleiche. Bei Giften besteht sogar eine gesonderte Aufklärungspflicht, aber du wurdest
!jedesmal! in der Anleitung aufgeklärt.

Es ist also schlichtweg falsch was du schreibst.

Zitat (von Sir Berry):
Woraus schließt ihr, dass nicht gefragt oder aufgeklärt wurde?
So interpretiere ich das was der Fragesteller geschrieben hat.
Zitat (von fb468848-46):
In der Packung war ein Beipackzettel auf dem stand das man 4 Stunden vor der Anwendung des Produktes einen Allergietest in der Armbeuge machen soll. Dies wurde aber nicht veranlasst.

Hätte die Kundin das einfach nur verweigert, dann könnte man sich hier den ganzen Thread sparen, also vermute ich einfach, dass ihr das nicht mitgeteilt wurde. Aber du hast recht, das steht nirgendwo explizit. Der Fragesteller sollte uns darüber bitte aufklären.

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#14
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich sehe auch den Friseur in der Pflicht, zumindest darüber aufzuklären (vielleicht auch "nur" per Aushang), dass Färbeprodukte u.U. allergische Reaktionen auslösen können. Im Gegensatz zum Kunden kann man dem Friseur dieses Fachwissen zutrauen; den Beipackzettel bekommt der Kunde ja vermutlich auch nicht ausgehändigt.

Allergische Reaktionen sieht man in der Armbeuge übrigens sehr schnell; es geht ja darum, ob da "was rot" wird oder nicht - der allergische Schock, der im Krankenhaus versorgt werden muss, will man bei einem Schnelltest ja gerade vermeiden.

Allergische Schnelltests beim Hautarzt dauern nur wenige Minuten auf dem Unterarm und man bekommt sehr schnell mit, welche Allergene Reaktionen auslösen und welche nicht.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Bei Färbemitteln nach 4 Stunden. Nicht sofort. Und, die Apotheker oder Ärzte klären in der Regel nur nach Nachfrage auf. Nur dazu sind sie verpflichtet. Wenn ich genau weiss, was ich kaufen will, dann klärt mich niemand auf. Weder in der Apotheke noch im Baumarkt. Zumal ja eine allergische Reaktion nicht unbedingt nur vom Färbemittel verursacht werden kann. Die Kombi macht es ja häufig.

wirdwerden

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn ich genau weiss, was ich kaufen will, dann klärt mich niemand auf. Weder in der Apotheke noch im Baumarkt.
Das ist einfach nur falsch! Du wirst jedesmal, in Form des Beipackzettels, aufgeklärt. Das ist Pflicht und wird auch so gemacht. Es ist dann deine Sache ob du den Zettel liest oder nicht, aber er wird dir IMMER zusammen mit dem Produkt ausgehändigt.

Zitat (von wirdwerden):
Zumal ja eine allergische Reaktion nicht unbedingt nur vom Färbemittel verursacht werden kann. Die Kombi macht es ja häufig.
Und genau deswegen soll der Test durchgeführt werden.

Die Kundin kann ruhig von sich aus auf diesen Test verzichten, kein Problem, aber es muss ihr ermöglicht werden sich über die Gefahren zu informieren. Sollte das hier nicht geschehen sein (mündlich, oder durch Aushändigung des Beipackzettel), dann verstehe ich nicht, wie einige hier der Kundin die Schuld zuschieben wollen.

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#17
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
.....aber er wird dir IMMER zusammen mit dem Produkt ausgehändigt......

Absolut richtig!! Verschreibt der Arzt einem z.B. 50 Tabletten und die Apotheke hat nur 100er Packungen, dann wird der Inhalt geteilt und man bekommt die verschriebenen 50 Tabletten mit dem Beipackzettel.

Zitat (von -Laie-):
Sollte das hier nicht geschehen sein (mündlich, oder durch Aushändigung des Beipackzettel), dann verstehe ich nicht, wie einige hier der Kundin die Schuld zuschieben wollen.

Das sehe ich genauso!

Aber die Dame muss beweisen, dass sie nicht informiert wurde. Das duerfte schwierig werden.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Ist doch ganz normales Lebensrisiko..von jedem Stoff kann man Allergien bekommen. Hat die Dame denn das erste Mal in ihrem Leben ihre Haare gefärbt?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
....von jedem Stoff kann man Allergien bekommen
Aber bei einigen Stoff muss gesondert darauf hingewiesen werden!

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von TidoZett):
....von jedem Stoff kann man Allergien bekommen
Aber bei einigen Stoff muss gesondert darauf hingewiesen werden!


....und die unterscheidet man wie?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Das Problem ist aber bekannt, dass gerade dunkle Haarfarben allergische Stoffe enthalten
hatte deine Frau schon mal dunkel färben lassen? War es ein Naturfarbstoff, z.b. Henna ? Gerade Naturfarben erzeugen oft allergische Reaktionen.

deine Frau sollte zum Allergologen und sich testen lassen.
Alles andere bringt nix.
Zudem 4 Stunden teilweise auch nicht reichen, für eine Reaktion- es gibt Spät-Reagierer, .

Das Quinke-Ödem (so heißt das, was deine Frau hatte) ist eine typische Reaktion auf Haarfarbe.
Unsere Tochter hat die gesamte Prozedur hinter sich und kennt jetzt die Stoffe, die sie meiden muß.
Testungen mit Farbe in der Ellenbeuge, reagierten erst nach 20 Stunden.

Friseure, die von dieser Allergie der Personen wissen, färben bei diesen Leuten nicht ! (zumindest die, die ich kenne), sonst machen sie sich strafbar.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
....und die unterscheidet man wie?
Das ist das Problem des Herstellers. Im Lebensmittelbereich gibt es eine spezielle Verordnung darüber. Wie das bei Chemikalien gehandhabt wird ist mir nicht bekannt. Die Hersteller kennen das Problem auf jeden Fall und warnen ja auch.

Signatur:

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#23
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

@Laie: Habe mich mal etwas umgelesen und du hat mit deiner Argumentation absolut recht: Friseure sind rechtlich im Nachteil, wenn sie die Kunden nicht über Risiken des Färbens aufklären - nur der Handel mit Haarfärbemittlen ist fein raus, da der Beipackzettel warnt.

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