Hallo,
Ich schildere mal den Fall und dann kommt meine Frage ob meine Frau Schmerzensgeld einklagen sollte.
Meine Frau war letzten Montag beim Friseur und hat ihre Haare dunkel braun gefärbt. Am nächsten Tag bekam sie ein starkes brennen auf der Kopfhaut und zum Abend hin schwoll ihr ganzes Gesicht wahnsinnig stark an, so das ich sie am Mittwoch ins Krankenhaus gefahren habe. Dort liegt sie jetzt (Montag) noch und wird frühestens am Dienstag entlassen und bekommt zwei mal täglich Kortison gespritzt. Ich war dann beim Friseur und habe mir die Verpackung der Farbe geben lassen. In der Packung war ein Beipackzettel auf dem stand das man 4 Stunden vor der Anwendung des Produktes einen Allergietest in der Armbeuge machen soll. Dies wurde aber nicht veranlasst. Was denken sie? Wäre da ein Schmerzensgeld drin und wie hoch sollte man dies ansetzen?
Mit freundlichen grüßen Kai ...
-- Editiert von Moderator am 27.06.2017 00:18
-- Thema wurde verschoben am 27.06.2017 00:18
Schmerzensgeld vom Friseur nach allergischen Schock?
Notfall?
Notfall?
Haben Sie sich denn schon überlegt, wie Sie eine Kausalität des Friseurbesuches für die allergische Realtion herstellen wollen?
Hat ihre Frau denn den Friseur auf eine etwaige Allergie aufmerksam gemacht?
Es wäre zu prüfen ob überhaupt ein Verschulden in Betracht kommt.
Für die Höhe eines etwaigen Schmerzensgeldes gibt es im Internet recht gute Vergleichstabellen. Ebenfalls kann man sich an gesprochenen Urteilen mit ähnlichen Symptomatiken orientieren.
Ooops. Da ist ein Fehler aufgetreten.
-- Editiert von Guruhu am 27.06.2017 01:02
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich denke, dass der Friseur hier eine grobe Pflichtverletzung begangen hat falls dieses Produkt zum ersten mal bei deiner Frau angewendet wurde. Der Friseur hätte, bei solch einem Beipackzettel, die Kundin auf mögliche Folgen aufmerksam machen müssen. Die Kausalität lässt sich leicht nachweisen wenn ein zukünftiger Allergietest positiv ausfallen wird.ZitatIn der Packung war ein Beipackzettel auf dem stand das man 4 Stunden vor der Anwendung des Produktes einen Allergietest in der Armbeuge machen soll. :
Die Empfehlung eines Allergietests in der Armbeuge steht auf JEDEM Haarfärbeprodukt (so wie der Warnhinweis auf einer Zigarettenpackung) und ich kenne keinen Fall, bei dem die Kundin/der Kunde 4 Stunden vor dem Färbetermin erstmal zum Allergietest geht.......ich sehe die Schmerzengeldforderung unrealistisch, es sei denn, eine solche schwere Reaktion wäre mit diesem Färbemittel schon einmal passiert und der Friseur hat nicht davor gewarnt.
So ist es, es steht wirklich auf jedem Produkt. Außerdem hätte ein Test 4 Stunden vorher ja auch nichts geholfen. Hier erfolgte die Reaktion ja erst am nächsten Tag. Abgesehen davon kommen so heftige Reaktionen ja häufig nicht nur vom Haarfärbemittel allein, sondern von einer Kombi mit Medikamenten, anderen Hautcremes u.s.w. Fakt ist, sie hat den Auftrag erteilt, ihr dort sofort die Haare zu färben, dem ist der Friseur nachgekommen. Und das wars.
wirdwerden
Genau, stimmt: die Reaktion kam viele Stunden später - der Test hätte nichts gebracht!
Und was ändert das jetzt?ZitatDie Empfehlung eines Allergietests in der Armbeuge steht auf JEDEM Haarfärbeprodukt :
Das ist jetzt aber reine Spekulation. Evtl. kann man auch schon nach kurzer Zeit sehen ob sich da etwas anbahnt oder nicht.ZitatAußerdem hätte ein Test 4 Stunden vorher ja auch nichts geholfen. :
Und genau deshalb soll man auch den Allergietest machenZitatAbgesehen davon kommen so heftige Reaktionen ja häufig nicht nur vom Haarfärbemittel allein, sondern von einer Kombi mit Medikamenten, anderen Hautcremes u.s.w. :
Das steht ausser Frage. Die Frage ist doch nur, ob der Friseur die Kundin hätte aufklären müssen oder nicht. Meiner Meinung nach hat der Friseur hier grob fahrlässig gehandelt wenn er die Kundin nicht aufgeklärt hat dass es zu solch einer Reaktion kommen kann. Die Kundin kann dann ja immer noch auf den Allergietest verzichten, aber der Friseur hätte, meiner Meinung nach, aufklären und fragen müssen.ZitatFakt ist, sie hat den Auftrag erteilt, ihr dort sofort die Haare zu färben, dem ist der Friseur nachgekommen :
-- Editiert von -Laie- am 27.06.2017 10:51
Umgekehrt wird ein Paar Schuhe draus. Sie hätte fragen müssen. Wenn der Friseur dann gesagt hätte, völlig harmlos, sähe es anders aus. Aber so? Auch der Apotheker, der nun drauf studiert hat, muss nur auf Rückfrage erklären, welche Nebenfolgen ein Medikament hat.
wirdwerden
Sehe ich absolut nicht so. Derjenige der etwas anbietet hat darüber zu informieren. Ob Gefahren bestehen muss man nicht erfragen, das hat ein Verkäufer unaufgefordert mitzuteilen. Entweder indem die Warnhinweise dem Käufer deutlich sichtbar gemacht werden, wie z.B. auf den Zigarettenpackungen, oder indem man ihn mündlich aufklärt oder ihm den Beipackzettel zum lesen gibt. Ich habe hier also eine völlig andere Meinung als du.ZitatUmgekehrt wird ein Paar Schuhe draus. Sie hätte fragen müssen :
Du wirst bei jedem Einkauf in der Apotheke ungefragt über die Nebenwirkungen aufgeklärt? Ist mir noch nie passiert. Auch beim Kauf von elektrischen Sägen, Giften, Alkohol, ... wurde ich vom Verkäufer noch nie über Gefahren aufgeklärt....ZitatDerjenige der etwas anbietet hat darüber zu informieren. Ob Gefahren bestehen muss man nicht erfragen, das hat ein Verkäufer unaufgefordert mitzuteilen. :
-- Editiert von Moderator am 29.06.2017 21:34
Hey, wir sind uns doch einig, da hast Du mich missverstanden. @ Laie meinte, der Friseur müsste aufklären. Ich meine, dass auf Rückfrage aufzuklären ist, soweit der Friseur überhaupt dazu in der Lage ist. Hat ja kein Vollstudium absolviert.
wirdwerden
Woraus schließt ihr, dass nicht gefragt oder aufgeklärt wurde?
Ich finde dazu nichts.
Deshalb wäre dieser durchaus wichtige Punkt doch erstmal aufzuklären. Denn wenn der F. im Rahmen seiner Möglichkeiten informiert hat, ist doch jede weitere Diskussion überflüssig.
Berry
Selbstverständlich! Und auch du wirst aufgeklärt indem man dir das Medikament ungefragt zusammen mit dem Beipackzettel aushändigt. Das ist Pflicht!ZitatDu wirst bei jedem Einkauf in der Apotheke ungefragt über die Nebenwirkungen aufgeklärt? Ist mir noch nie passiert. :
Hier das gleiche. Bei Giften besteht sogar eine gesonderte Aufklärungspflicht, aber du wurdestZitatAuch beim Kauf von elektrischen Sägen, Giften, Alkohol, ... wurde ich vom Verkäufer noch nie über Gefahren aufgeklärt.... :
!jedesmal! in der Anleitung aufgeklärt.
Es ist also schlichtweg falsch was du schreibst.
So interpretiere ich das was der Fragesteller geschrieben hat.ZitatWoraus schließt ihr, dass nicht gefragt oder aufgeklärt wurde? :
ZitatIn der Packung war ein Beipackzettel auf dem stand das man 4 Stunden vor der Anwendung des Produktes einen Allergietest in der Armbeuge machen soll. Dies wurde aber nicht veranlasst. :
Hätte die Kundin das einfach nur verweigert, dann könnte man sich hier den ganzen Thread sparen, also vermute ich einfach, dass ihr das nicht mitgeteilt wurde. Aber du hast recht, das steht nirgendwo explizit. Der Fragesteller sollte uns darüber bitte aufklären.
Ich sehe auch den Friseur in der Pflicht, zumindest darüber aufzuklären (vielleicht auch "nur" per Aushang), dass Färbeprodukte u.U. allergische Reaktionen auslösen können. Im Gegensatz zum Kunden kann man dem Friseur dieses Fachwissen zutrauen; den Beipackzettel bekommt der Kunde ja vermutlich auch nicht ausgehändigt.
Allergische Reaktionen sieht man in der Armbeuge übrigens sehr schnell; es geht ja darum, ob da "was rot" wird oder nicht - der allergische Schock, der im Krankenhaus versorgt werden muss, will man bei einem Schnelltest ja gerade vermeiden.
Allergische Schnelltests beim Hautarzt dauern nur wenige Minuten auf dem Unterarm und man bekommt sehr schnell mit, welche Allergene Reaktionen auslösen und welche nicht.
Bei Färbemitteln nach 4 Stunden. Nicht sofort. Und, die Apotheker oder Ärzte klären in der Regel nur nach Nachfrage auf. Nur dazu sind sie verpflichtet. Wenn ich genau weiss, was ich kaufen will, dann klärt mich niemand auf. Weder in der Apotheke noch im Baumarkt. Zumal ja eine allergische Reaktion nicht unbedingt nur vom Färbemittel verursacht werden kann. Die Kombi macht es ja häufig.
wirdwerden
Das ist einfach nur falsch! Du wirst jedesmal, in Form des Beipackzettels, aufgeklärt. Das ist Pflicht und wird auch so gemacht. Es ist dann deine Sache ob du den Zettel liest oder nicht, aber er wird dir IMMER zusammen mit dem Produkt ausgehändigt.ZitatWenn ich genau weiss, was ich kaufen will, dann klärt mich niemand auf. Weder in der Apotheke noch im Baumarkt. :
Und genau deswegen soll der Test durchgeführt werden.ZitatZumal ja eine allergische Reaktion nicht unbedingt nur vom Färbemittel verursacht werden kann. Die Kombi macht es ja häufig. :
Die Kundin kann ruhig von sich aus auf diesen Test verzichten, kein Problem, aber es muss ihr ermöglicht werden sich über die Gefahren zu informieren. Sollte das hier nicht geschehen sein (mündlich, oder durch Aushändigung des Beipackzettel), dann verstehe ich nicht, wie einige hier der Kundin die Schuld zuschieben wollen.
Zitat.....aber er wird dir IMMER zusammen mit dem Produkt ausgehändigt...... :
Absolut richtig!! Verschreibt der Arzt einem z.B. 50 Tabletten und die Apotheke hat nur 100er Packungen, dann wird der Inhalt geteilt und man bekommt die verschriebenen 50 Tabletten mit dem Beipackzettel.
ZitatSollte das hier nicht geschehen sein (mündlich, oder durch Aushändigung des Beipackzettel), dann verstehe ich nicht, wie einige hier der Kundin die Schuld zuschieben wollen. :
Das sehe ich genauso!
Aber die Dame muss beweisen, dass sie nicht informiert wurde. Das duerfte schwierig werden.
Viele Gruesse
bernardoselva
Ist doch ganz normales Lebensrisiko..von jedem Stoff kann man Allergien bekommen. Hat die Dame denn das erste Mal in ihrem Leben ihre Haare gefärbt?
Aber bei einigen Stoff muss gesondert darauf hingewiesen werden!Zitat....von jedem Stoff kann man Allergien bekommen :
Zitat:Aber bei einigen Stoff muss gesondert darauf hingewiesen werden!Zitat....von jedem Stoff kann man Allergien bekommen :
....und die unterscheidet man wie?
Das Problem ist aber bekannt, dass gerade dunkle Haarfarben allergische Stoffe enthalten
hatte deine Frau schon mal dunkel färben lassen? War es ein Naturfarbstoff, z.b. Henna ? Gerade Naturfarben erzeugen oft allergische Reaktionen.
deine Frau sollte zum Allergologen und sich testen lassen.
Alles andere bringt nix.
Zudem 4 Stunden teilweise auch nicht reichen, für eine Reaktion- es gibt Spät-Reagierer, .
Das Quinke-Ödem (so heißt das, was deine Frau hatte) ist eine typische Reaktion auf Haarfarbe.
Unsere Tochter hat die gesamte Prozedur hinter sich und kennt jetzt die Stoffe, die sie meiden muß.
Testungen mit Farbe in der Ellenbeuge, reagierten erst nach 20 Stunden.
Friseure, die von dieser Allergie der Personen wissen, färben bei diesen Leuten nicht ! (zumindest die, die ich kenne), sonst machen sie sich strafbar.
Das ist das Problem des Herstellers. Im Lebensmittelbereich gibt es eine spezielle Verordnung darüber. Wie das bei Chemikalien gehandhabt wird ist mir nicht bekannt. Die Hersteller kennen das Problem auf jeden Fall und warnen ja auch.Zitat....und die unterscheidet man wie? :
@Laie: Habe mich mal etwas umgelesen und du hat mit deiner Argumentation absolut recht: Friseure sind rechtlich im Nachteil, wenn sie die Kunden nicht über Risiken des Färbens aufklären - nur der Handel mit Haarfärbemittlen ist fein raus, da der Beipackzettel warnt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten