Guten Morgen!
Ist der Vermieter verpflichtet einen Bewegungsmelder am Haus anzubringen wenn keine Laterne am Szraßenrand den Weg zur Haustür beleuchtet? Und wenn kein Bewegungsmelde vorhanden ist und ich mich verletze weil ich den gepflasterten Weg nicht sehen konnte kann ich dann angemessenen Schmerzensgeld
verlangen?
Vierle Grüße,
Informiert100!
-- Editiert von Moderator am 22.09.2018 02:35
-- Thema wurde verschoben am 22.09.2018 02:35
Schmerzensgeld verlangen?
22. September 2018
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Frage vom 22. September 2018 | 01:29
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld verlangen?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 22. September 2018 | 10:41
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatIst der Vermieter verpflichtet einen Bewegungsmelder am Haus anzubringen :
Allgemeingültig nicht. Nur ein Bewegungsmelder würde die Situation außerdem auch nicht verbessern.
ZitatUnd wenn kein Bewegungsmelde vorhanden ist und ich mich verletze weil ich den gepflasterten Weg nicht sehen konnte kann ich dann angemessenen Schmerzensgeld verlangen? :
Ja, weil verlangen kann man alles. Durchsetzbar ist die Forderung vermutlich nicht. Aber es gibt zu vile Imponderabilien, die auch eine andere Einschätzung denkbar erscheinen lassen.
Schon mal über die Nutzung einer Taschenlampe nachgedacht?
Berry
#2
Antwort vom 22. September 2018 | 15:38
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
ZitatGuten Morgen! :
Ist der Vermieter verpflichtet einen Bewegungsmelder am Haus anzubringen wenn keine Laterne am Szraßenrand den Weg zur Haustür beleuchtet?
Kann man nicht pauschal beantworten. Der Vermieter muss im Treppenhaus und auf dem Weg von der Straße zur Haustür für ausreichend Beleuchtung sorgen. Wie das im einzelnen aussehen muss, kann man nur im konkreten Einzelfall einzuschätzen versuchen.
Ein Bewegungsmelder muss es aber nicht sein, ein Lichtschalter reicht auch, oder ein Dauerlicht.
Zitat:
Und wenn kein Bewegungsmelde vorhanden ist und ich mich verletze weil ich den gepflasterten Weg nicht sehen konnte kann ich dann angemessenen Schmerzensgeld verlangen?
Auch das kann man nicht pauschal beantworten.
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