Bekannte von mir haben vor einigen Jahren mit ihren Nachbarn ein Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet die Schenkung des Grundstückes samt Haus meiner Bekannten. Im Gegenzug wurde die Pflege im Alter durch die Nachbarn zugesichert.
Seit einiger Zeit wurde jedoch die Pflege auf null zurückgefahren. Bei einem zeitweise Krankenhausaufenthalt wurde sogar das Türschloß durch die Nachbarn ausgetauscht und den Verwanden der Zutritt verwärt.
Welche Möglichkeiten gibt es die Schenkung rückgängig zu machen, außer einen Vertragsbruch nachweisen zu müßen?
Wird Diebstahl in diesem Fall als grober Undank angesehen?
Schenkung - Wird Diebstahl in diesem Fall als grober Undank angesehen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Als erstes folgende Frage: Wurde der Nachbar schon ins Grundbuch als Eigentümer eingetragen? Wenn nicht, dann handelt es sich um ein Schenkungsversprechen, welches von einem Notar beurkundet werden müßte.
Wenn es an beidem fehlt, ist die Schenkung nichtig.
War die Schenkung des Hauses an die Auflage der Pflege gebunden und sollte das Geschenk zur Vollziehung der Auflage dienen (als finazieller Ausgleich oder Anreiz für die Pflege) - wovon ich ausgehe - dann könnten die Schenker bei Nichtvollziehung der Auflage (Pflege wird verweigert) ihr Geschenk nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812ff BGB
) zurückverlangen.
Eine Nichtvollziehung der Auflage (Verwiegerung der Pflege) und der Austausch der Schlösser stellen eine schwere Verfehlung und groben Undank dar, weshalb die Schenkung widerrufen werden kann.
Ihre Verwandten sollten schnellstmöglich einen Anwalt konsultieren, bevor ihnen dieser Weg unmöglich wird.
neil@agino.de
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