Schenkung? Katze

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462302-25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung? Katze

Hallo.
Ich habe vor ca einem halben Jahr die Katze einer "Freundin " übernommen weil es zuhaue probleme gab mit der katze. ( perser) mit der Absprache dass sie sie wieder zurück nimmt wenn es nicht klappt
Nun ja jetzt war es so, dass die Katze bei uns nicht bleiben konnte wegen den Kindern.
Ich habe sie also angeschrieben sie solle die katze bitte abholen.
Langes hin und her, am Ende sagte sie ich solle sie als fundtier im Tierheim abgeben.
Das fand ich ja gar nicht witzig und habe ihr gesagt dass ich sie mit Hilfe des Tierschutzes vermitteln werde.
Dem hat sie zugestimmt.
Jetzt wo sie vermittelt ist will mich ihre Schwester anzeigen wegen Unterschlagung und wäre wohl beim Anwalt gewesen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fb462302-25):
Ich habe vor ca einem halben Jahr die Katze einer "Freundin " übernommen

Bedeutet was genau?
Als temporäre Pflege? Verkauf? Schenkung?

Gibt es was schriftliches, nachweisbares diesbezüglich?
Falls ja, was genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Die Beweisbarkeit ist vielleicht nicht super toll. Abgesehen davon hätte die alte Eigentümerin das Eigentum an der Katze ja aufgegeben.

Will man es mit der Beweisgeschichte nicht aufnehmen und die Katze zurückgeben, kann man zumindest folgende Überlegung anstellen: Wenn der neuen Eigentümerin die Sache unentgeltlich zugewendet wurde, ist sie zur Herausgabe verpflichtet, soweit (also: "wenn"..) die Schenkende um die Katze zu Unrecht bereichert war und deshalb selbst zur Herausgabe verpflichtet wäre.

Letzterer Weg erscheint pragmatisch auf den ersten Blick vielleicht passabel. Problematisch werden aber die neuen Eigentümer sein. Die werden sich rechtlich auf einen anderen Standpunkt stellen.

Das sollte man darum zuvörderst klären: Was wollen die neuen Eigentümer und was möchte die alte Eigentümerin (nicht die Schwester!).

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