Mich interessiert die Rechtslage bei folgender theoretischer Konstelation:
Sohn bekommt von seinem Vater ein Auto geschenkt. Der Vater bleibt jedoch erstmal Eigentümer des Autos und zahlt auch die entsprechenden Unterhaltskosten. Später lässt der Sohn mit der Zustimmung des Vaters (Sohn hat alle Dokumente, d. h. Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Schlüssel, Kaufvertrag) das Fahrzeug auf sich ummelden. Nun sind aber beide zerstritten. Hat der Vater eine Möglichkeit das Auto zurückzufordern bzw. das Geld bei einem Verkauf des Autos einzufordern? Vertragliche Vereinbarungen gibt es nicht. Allerdings kann ein Zeuge die Geschichte des Sohnes bestätigen. Wie lange muss der Sohn Eigentümer des Fahrzeugs sein, damit der Anspruch des Vater auf das Auto/Geld aus Verkauf erlischt?
Wie ist hier die allgemeine Rechtslage?
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Schenkung Auto
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
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Mich interessiert die Rechtslage bei folgender theoretischer Konstelation:
Sohn bekommt von seinem Vater ein Auto geschenkt. Der Vater bleibt jedoch erstmal Eigentümer des Autos
Das widerspricht sich ja schon. Entweder schenkt er, dann geht auch das Eigentum über, oder er verleiht es nur.
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Wie lange muss der Sohn Eigentümer des Fahrzeugs sein, damit der Anspruch des Vater auf das Auto/Geld aus Verkauf erlischt?
Na, so eine Sekunde dürfte schon reichen.
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Hat der Vater eine Möglichkeit das Auto zurückzufordern
Wenn der Sohn die Schenkung beweisen kann, dann nur wenn:
1. keine Schenkung vorlag, sondern nur ein unwirksames Schenkungsversprechen (d.h. das Eigentum noch nicht verschafft wurde) oder
2. bei den üblichen Rückforderungsgründen bei Schenkungen, etwa grobem Undank (dazu gehört aber mehr als "ich mag dich nicht mehr" ) oder Verarmung des Schenkers.
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Schenken ohne Übertragung des Eigentums gibt es nicht. Entweder ist der Vater noch immer Eigentümer oder der Sohn ist Eigentümer aufgrund der Schenkung. Das ganze ist eine beweisrechtliche Frage, bei der wirklich aber auch alles für den Sohn spricht (Besitz des Autos, Besitzt aller Unterlagen und Papiere, Zeuge); ein unwirksames Schenkungsversprechen ist jedenfalls durch die Übergabe des Autos geheilt worden
Geschenktes Eigentum kann unter anderem wegen grobem Undank zurückgefordert werden, § 530 BGB
, aber dazu ist weit mehr erforderlich als ein zerrüttetes Verhältnis. Der Sohn müsste schon ein kleiner Ödipus sein, damit das Auto zurückgefordert werden kann.
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