Guten Tag,
ich habe vor einigen Monaten ein paar Antiquitäten über ein Auktionshaus erfolgreich versteigern lassen.
Die Auszahlung erfolgte dann per Scheck. Der Scheck müsste so Mitte/Ende April 2015 ausgestellt worden sein.
Da ich in der Zeit im Krankenhaus war, habe ich ihn erst im August 2015 eingelöst.
Heute habe ich noch einen ungeöffneten Brief des Auktionshauses gefunden und siehe da, es steckte nochmal
ein Scheck drin, ca. gleiches Ausstellungsdatum wie der erste Scheck.
Ich bin immer ehrlich, aber hier bin ich doch in Versuchung den zweiten Scheck über die gleiche Summe sozusagen
erneut einzulösen. Mir steht das Geld eigentlich gar nicht zu, aber wenn dem Auktionshaus diesbezüglich ein Fehler
unterlaufen ist, ist es dann nicht deren Verschulden?
VG,
thormarcon
Scheck versehentlich 2mal ausgestellt
2. Januar 2016
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Frage vom 2. Januar 2016 | 16:02
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 9x hilfreich)
Scheck versehentlich 2mal ausgestellt
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#1
Antwort vom 2. Januar 2016 | 16:13
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Zitat:Mir steht das Geld eigentlich gar nicht zu, aber wenn dem Auktionshaus diesbezüglich ein Fehler
unterlaufen ist, ist es dann nicht deren Verschulden?
Lesen Sie §§ 812 ff. BGB = ungerechtfertigte Bereicherung
#2
Antwort vom 2. Januar 2016 | 16:28
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 9x hilfreich)
Danke sehr, das trifft den Nagel auf den Kopf.
Muss ich denn überprüfen, ob ich bereits einen Scheck eingelöst habe?
In diesem Fall hier konnte ich mich auch so daran erinnern, dass ich irgendwann schon
Geld bekommen habe. Im Normalfall braucht man aber nicht extra die Kontobewegungen überprüfen,
denn wann erhält man schon 2mal denselben Scheck???
VG,
thormarcon
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 2. Januar 2016 | 17:34
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 9x hilfreich)
Ich glaube auch, dass es keine gute Idee wäre und ich werde die Sache mit dem Auktionshaus klären.
VG,
thormarcon
#5
Antwort vom 2. Januar 2016 | 20:15
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Sorry, aber bei einem Scheck glaubt dir doch niemand, dass du dich an die Einlösung nicht erinnern kannst. Oder bekommst du zig Schecks?Zitat:Muss ich denn überprüfen, ob ich bereits einen Scheck eingelöst habe?
Außerdem spielt es keine Rolle, ob du es hättest überprüfen müssen, denn du hast es gemerkt, Punkt. Spätestens jetzt ist es nicht mehr rechtens.
Ich tippe übrigens, dass das Auktionshaus aufgrund der Nichteinlösung von einem verlorenen Brief ausgegangen ist und deshalb einfach noch einen Scheck geschickt hat; wobei der erste dann natürlich gesperrt wurde.
Stefan
#6
Antwort vom 2. Januar 2016 | 20:20
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 9x hilfreich)
Hallo Stefan,
Das wäre sehr gut möglich.
Vielen Dank.
VG,
thormarcon
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