Eine Bekannte von mir hatte kürzlich das Pech im Kaufhaus eine Teekanne zu streifen, die dann auf den Boden fiel und zerbrach. Natürlich kam sie dann mit den Scherben der Teekanne nach Hause, will sagen sie (musste) dieses Ding kaufen ...
so wie ich das sehe wäre sie aber nur zum Ersatz des Widerbeschaffungswertes verpflichtet gewesen (also - Mehrwertsteuer und Gewinnspanne des Verkäufers). Wieso sollte das Kaufhaus aus dem Mißgeschick meiner Bekannten auch noch Profit schlagen?
Wenn das aber so ist, wieso sollte der Großhändler der Teekanne aus dem Mißgeschick Gewinn schlagen (denn das tut er ja, wenn er dem Kaufhaus eine weitere Teekanne zum gewohnten Preis verkauft).
DIese Kette ließe sich nun bis zum Töpfer bzw. Porzellanarbeiter (irgendwo in China) verfolgen, was mir etwas realitätsfern erscheint ...
Kann es also sein, dass man tatsächlich verpflichtet ist, das kaputte DIng zum Verkaufspreis zu erstehen??
m.
Schadenersatz im Kaufhaus
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
so wie ich das sehe wäre sie aber nur zum Ersatz des Widerbeschaffungswertes verpflichtet gewesen (also - Mehrwertsteuer und Gewinnspanne des Verkäufers).
ME wäre zwar eher der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen , ansonsten stimme ich Ihnen aber zu.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
@bob.vila
ist das echt so? ich dachte, kaufhäuser sind doch gegen sowas versichert? heißt das, wenn ich durch n kaufhaus schlender und z.b. irgendeine tasse betrachen möchte, mir der ganze kladeredatsch entgegenkommt weil nicht richtig eingeräumt wurde oder n kunde das nicht ordentlich zurückgestellt hat, ich das zahlen muß??
sunbee
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--- editiert vom Admin
quote:
ich dachte, kaufhäuser sind doch gegen sowas versichert?
Sofern Sie schuldhaft (also vorsätzlich oder fahrlässig) das Eigentum eines anderen (hier: des Kaufhauses) verletzen, sind Sie diesem zum Schadenersatz verpflichtet. Daran ändert grds. auch das Bestehen einer solchen Versicherung des Kaufhauses (die wohl idT viele Geschäfte haben) nichts.
quote:
heißt das, wenn ich durch n kaufhaus schlender und z.b. irgendeine tasse betrachen möchte, mir der ganze kladeredatsch entgegenkommt weil nicht richtig eingeräumt wurde oder n kunde das nicht ordentlich zurückgestellt hat, ich das zahlen muß??
Nein, denn in dieser Fallkonstellation hätten Sie wohl nicht fahrlässig gehandelt.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
@bob.vila
danke für die antwort...dann kann ich ja weiter dem konsumrausch frönen
sunbee mit alle tassen im schrank...;)
Gern geschehen!
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Angenommen die Teekanne kostet im KH 20 €, das KH kauft sie für 10€ beim Großhändler und dieser sie wiederum für 2€ beim Hersteller.
Theoretisch bzw. moralisch könnte man nun doch sagen, dass man 2€ + Transportkosten zahlt ... und nicht 10€ die das KH die >einfache< wiederbeschaffung kostet...
Hat man eigentlich ein Recht darauf, den kaputten Gegenstand selbst wiederzubeschaffen?
m.
quote:
Theoretisch bzw. moralisch könnte man nun doch sagen, dass man 2€ + Transportkosten zahlt ... und nicht 10€ die das KH die >einfache< wiederbeschaffung kostet...
Theoretisch oder moralisch kann man viel sagen. Rechtlich siehts aber so aus: das Kaufhaus muß € 10,00 aufwenden, um den entstandenen Schaden zu ersetzen. Für € 2,00 kriegt das Kaufhaus eben keine neue Kanne.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Müsste da nicht auch noch der Verwaltungsaufwand, der bei der Bestellung einer einzelnen Kanne entsteht, hinzukommen?
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