SMS-Werbung

13. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Saltinbruegerl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
SMS-Werbung

Hallo,

in einem anderen Forum habe ich gelesen, daß sich SMS-Werbung 'als rechtswidrig darstellt, wenn nicht der Empfänger sein Einverständnis erklärt hat.'
Da diese Form der Werbung immer noch alltäglich ist, folgende Fragen:
1. Gibt es eine öffentlich zugängliche 'schwarze Liste', in die man 0190er- und ähnliche Nummern eintragen lassen kann?
2. Ist die Rechtslage noch immer so, daß sich eine Anzeige und Nachforschungen als aussichtslos herausstellen, weil sich der Netzanbieter nicht verantworlich erklärt?
3. Jemand schaltet eine private Avis-Annonce für den Verkauf von Gebrauchtartikeln. Er bekommt als SMS die Aufforderung, eine 0190-Nummer anzurufen. Gilt dies auch als unzulässig?

Über sachdienliche Antwort würde ich mich freuen. Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

1. nicht das ich wüsste
2. wieso sollte der netzanbieter für die weiterleitung einer sms belangt werden können. nachforschung ist in der tat sinnlos, habe es versucht und scheiterte bei einer dubiosen firma in england ...
3. nein, außer wenn du nachweisen kannst, dass der absender der sms nur einen rückruf will (wenn du also eine anzeige in die zeitung gesetzt hast um einen elefanten zu kaufen und der besitzer der 0190er hat keinen elefanten, dann kannst du ihn drankriegen)

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