Guten Tag,
ich habe mir in einem Fitness-Studio 99 Euro auf eine Karte aufladen lassen, um bestimmte Kurse zu besuchen.
Da ich beruflich die ganze Woche unterwegs bin ist es mir leider nicht mehr möglich, im Studio zu trainieren. Ich wollte mir nun den Betrag wieder auszahlen lassen, doch wurde dieses abgelehnt.
Frage daher: Steht mir keine Auszahlung oder Rücküberweisung zu. Was kann man tun??
Vielen Dank
Mfg
Rainer
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"misterpi59"
Rückerstattung vom Fitness-Studio
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was geben die Vertragsunterlagen /AGB zu dem Thema her?
Bei vielen Gutscheinen ist das auch so, dass diese nicht ausbezahlt werden. Das wäre ähnlich.. Aber das eigentliche Stichwort wäre hier: Prepaid!
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Hallo danke für die Info.
Einen Vertrag gibt es hierfür nicht da ich ja prepaid meine Karte habe aufladen lassen und keinen Studiovertrag abgeschlossen habe. Ich habe also nichts unterschrieben.
Lt. Studioleitung ist nur ein Übertrag auf einen anderen Teilnehmer möglich oder das Abtrainieren im Studio.
Ich hätte aber gern mein Geld zurück.
Kann ich Anzeige wegen Unterschlagung stellen?
Mfg Rainer Pingel
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"misterpi59"
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quote:
von misterpi59 am 08.05.2012 13:05
Ich habe also nichts unterschrieben.
Verträge bedürfen keiner Unterschrift
quote:Steht bestimmt beim Fitnesstudio in der AGB, oder?
von misterpi59 am 08.05.2012 13:05
Lt. Studioleitung ist nur ein Übertrag auf einen anderen Teilnehmer möglich oder das Abtrainieren im Studio.
Ich hätte aber gern mein Geld zurück.
Ich habe eine 10er Karte fürs Schwimmbad. Das wäre vergleichbar. Auf der Karte steht unter den Öffnungszeiten der Hinweis "Keine Barauszahlung von Restguthaben möglich!" Da die Zehnerkarte einen Magnetstreifen und kein Namensfeld hat wäre sie auch übertragbar... Theoretisch.
Du hast etwas gekauft. Eine Karte im Wert von 99€. Warum solltest du ein Recht haben diesen Vertrag rückgängig zu machen?
quote:
von misterpi59 am 08.05.2012 13:05
Kann ich Anzeige wegen Unterschlagung stellen?
Nach derzeitigem Erkenntnisstand wäre das so ziemlich das zweitdümmste was du machen könnstest!
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
quote:
wäre das so ziemlich das zweitdümmste was du machen könnstest!
Und gäbe es wirklich noch etwas dümmeres?
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quote:
von Liane46 am 08.05.2012 14:07
Und gäbe es wirklich noch etwas dümmeres?
Da ich die menschliche Dummheit bekanntlichermaßen unendlich ist, sollte man mit Superlativen im Bezug auf Dummheit sehr sparsam sein!
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Naja, entweder mit Waffengewalt das "zustehende" Geld aus der Kasse holen oder 100 Beschwerden an die UN-Menschenrechtskommision wegen Diskriminierung.
Da hätten wir schon zwei dümmere Möglichkeiten.
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""
Hallo,
du solltest dir die AGBs nochmal genau ansehen, aber dort wird mit sehr grosser Wahrscheinleichkeit aufgeführt sein, dass es kein Geld zurück gibt!
quote:Ist aber deinPech und nicht das des Studios. Genau gesagt kommt das STudio doch seinen Kunden schon mit solchen Prepaid Karten entgegen, da muss keiner einen Monatsbeitrag zahlen, auch wenn er nicht anwesend sein kann. Dein Guthaben auf der Karte verfällt ja nicht so schnell.
Da ich beruflich die ganze Woche unterwegs bin ist es mir leider nicht mehr möglich, im Studio zu trainieren.
quote:
Was kann man tun??
- Guthaben verfallen lassen.
- Jemand anderem damit evtl eine Freude machen
- an Jemand anderen weiterverkaufen
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Tolle Ratschläge.
Besten Dank.
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"misterpi59"
Eine Strafanzeige ist völlig überflüssig, da einerseits gar kein Straftatbestand erfüllt ist und zweitens man durch Stafrecht kein Geld wiederbekommt.
Es geht hier alleine um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung.
Soweit hier von AGB´s die Rede ist, muss zunächst mal berücksichtigt werden, dass AGB´s Bestandteil eines Vertrags sind. Wenn es also gar keinen Vertrag gibt, kann es logischerweise auch keine AGBs geben.
Also lautet die erste Frage: Gibt es irgendeine Form vom Vertrag?
Wenn man diese Frage bejaht, lautet die zweite Frage, ob überhaupt AGBs wirksam einbezogen wurden oder nicht.
Wenn man hingegen die Frage verneint, dann muss geprüft werden, ob hier ein Zahlungsanspruch besteht.
Irgeneine Form von Vertrag wird sicherlich bestehen, denn es besteht ja schließlich eine wechselseitige Geschäftsbeziehung zwischen dem Kartenbesitzer und dem Studio. Daher müsste sich ein entsprechender Vertrag auch kündigen kassen.
Die Rechtsprechung hat im Zusammenhang mit Handy-Prepaid-Karten entschieden, dass ein Auszahlungsanspruch bei Vertragskündigung besteht. Daher müsste das auch hier gelten.
Ohne jetzt die genauen Hintergründe zu kennen, tendiere ich daher zumindest mal dazu, dass ein Anspruch auf Auszahlung des Geldes besteht.
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"justice"
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