Riesenrad Abbau in der Nacht?

16. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sheldon
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)
Riesenrad Abbau in der Nacht?

Guten Tag,

bei uns war das Wochenende Art Stadtfest, dort gab es auch ein Riesenrad, am Sonntag 18Uhr hat man damit angefangen das Riesenrad abzubauen, diese Arbeiten gingen bis Montag 3Uhr!

Ab 22Uhr herrscht doch Nachtruhe, somit haben sie 5h überzogen!

Wir konnten bis 3 Uhr nicht einschlafen, es wurde gehämmert, LKWs gehupt, rangiert, Teile aufgeladen, geflucht, usw. Alles sehr laut!

Sowas muss doch nicht sein, man hätte doch alles heute zum Montag machen können!

Ich möchte ich nun beschweren/anzeigen. An wen muss ich mich denn da wenden? Und wie stehen die Chancen? Mit welcher Strafe ist für die Betreiber zu rechnen?

Danke euch schonmal!

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



38 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sowas muss doch nicht sein, man hätte doch alles heute zum Montag machen können! <hr size=1 noshade>

Zahlst Du dann auch die paar Tausend EUR Ausfallgeld an den Betreiber?



quote:<hr size=1 noshade>Ich möchte ich nun beschweren/anzeigen. An wen muss ich mich denn da wenden? <hr size=1 noshade>

An das Ordnungsamt



quote:<hr size=1 noshade>Und wie stehen die Chancen? <hr size=1 noshade>

Erfahrungsgemäß im niedrigen 1stelligen Prozentbereich



quote:<hr size=1 noshade>Mit welcher Strafe ist für die Betreiber zu rechnen? <hr size=1 noshade>

Mit höchstwarscheinlich gar keiner, da bei dieser Art von Festen meist eine Ausnahmegenehmigung für den Abbau gilt.
Wobei der Läm nicht beleibig ausarten darf, sondern nur "normal" sein darf.

Wobei sich die Frage stellt wie man das "normal" bzw. dessen Abweichung nachweisen will.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sheldon
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Stadt hat insgesamt 3 Tage im Jahr in dem sie bis 1Uhr ein Fest feiern dürfen, alles andere muss bis spätestens 22Uhr beendet sein!

2 Tage hat man bereits Freitag und Samstag genutzt.

Da wird wohl niemand einen Abbau in der Nacht zum Sonntag erlauben.

Was interessieren mich die Ausfallkosten der Betreiber? gar nicht, es geht hier um mein Recht auf Nachtruhe!


Habe gerade einen sehr interessanten Artikel unserer Stadt gefunden:
BEKANNTMACHUNG
A l l g e m e i n v e r f ü g u n g
über die Durchführung von Freiluftveranstaltungen im Innenstadtbereich

quote:
6. Der Aufbau und der Abbau der Bühnen haben während der Tagzeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu
erfolgen.
7. Jede Freiluftveranstaltung hat einen definierten Anfang und ein definiertes Ende, welche unbedingt
einzuhalten sind. Die achtstündige Nachtruhe der Anwohner ist unbedingt zu gewährleisten. Sollte der
Abbau der Bühnen noch sonntags erfolgen, ist der Bühnenabbau bis spätestens 22.00 Uhr zu beenden
bzw. ist von Sonntag 22.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr zu unterbrechen.



Also hätte definitiv 22 Uhr Schluss gewesen sein müssen!

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sheldon
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

Bis zu 50000 Strafe steht drin bei Nichteinhaltung! Das wird ja wohl mehr Schaden sein als 1 Tag Ausfall für die Betreiber!

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

Na denn mal los ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
r.heinze
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Viel Erfolg!
Mich würde es gerne interessieren wie es ausgegagngen ist=) Hatte mal nen ähnlichen Fall

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)


Da ist einmal im Jahr Stadtfest, da kann man doch mal wg. 5 Stunden Abbaulärm ein Auge zudrücken!

Der Riesenradbetreiber kann sich keine ´´Übernachtung´´ leisten, muss wahrscheinlich am nächsten Tag schon wieder irgendwo aufgebaut haben!

Was machen Sie eigentlich, wenn Deutschland die WM gewinnt?? Mit dem Notizblock an der Straße stehen und die Kennzeichen der hupenden Korso-Fahrer notieren, um sie wg. Ruhestörung und sinnlosem Hin- und Herfahren anzuzeigen?

-----------------
" "

5x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Also Leute,

Ausfall-Entschädigung und wirtschaftliche Lage können ja wohl nicht als Argumente für nicht eingehaltene Nachtruhe gelten.

Dann lass ich nämlich in Eurer Nachbarschaft ein Mehrfamilienhaus in Tag- und Nachtschicht errichten
und erlaube mir den Hinweis auf den entgehenden Gewinn mit jedem verlorenen Tag, den das Haus nicht fertig ist.

Und die Airlines dürfen die stadt-nahen Flughäfen jetzt auch nachts anfliegen wegen des ansonsten wirtschaftlichen Schadens....


Die nicht eingehaltene Nachtruhe dürfte meines Erachtens nicht rechtens gewesen sein.

Ob bei einer Anzeige eine Strafe herauskommt, steht dabei dennoch auf einem anderen Blatt Papier.


Gruß,
capitano


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dann lass ich nämlich in Eurer Nachbarschaft ein Mehrfamilienhaus in Tag- und Nachtschicht errichten
und erlaube mir den Hinweis auf den entgehenden Gewinn mit jedem verlorenen Tag, den das Haus nicht fertig ist. <hr size=1 noshade>

Nicht Äpfel mnit Biurnen vergleichen.
Eine mehrwöchige/mehrmonatige Lärmbelästigung wird anders bewertet als eine temporäre die nur wenige Stunden dauert.



quote:<hr size=1 noshade>Und die Airlines dürfen die stadt-nahen Flughäfen jetzt auch nachts anfliegen wegen des ansonsten wirtschaftlichen Schadens.... <hr size=1 noshade>

Witzigerweise steht das so tatsächlich immer wieder in den Genehmigungen. Zwar mehr oder weniger verklausuliert aber immerhin ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Erinnert mich stark an das hier:

Ein Anwalt hatte schriftlich beklagt, dass THW-Helfer ihm in der Nacht, als der Orkan über Bochum tobte, ein mobiles Chemie-Toilettenhäuschen in seine Privateinfahrt gestellt hatten. Wie ein Sprecher des THW mitteilte, hatten die kritisierten THW-Helfer das Toilettenhäuschen von der Eppendorfer Straße weggeräumt, weil es die Weiterfahrt zu einer Einsatzstelle versperrt hatte; offensichtlich hatte der Sturm es auf die Fahrbahn gepustet. Alles musste ganz schnell gehen. Deshalb rückten es die Ehrenamtler kurzerhand in oder an eine Einfahrt, um sofort weiterfahren zu können.Das passte aber dem Anwalt nicht. Ihm sei, heißt es in der Dienstaufsichtsbeschwerde, durch das Klo „eine Erschwernis entstanden".

Oder:

Eine ähnliche Beschwerde traf am frühen Sonntagvormittag einen THW-Helfer in der Bochumer Innenstadt. Er hatte dort die Motorsäge angeworfen, um einen vom Sturm schwer beschädigten Baum so zu bearbeiten, dass keine Gefahr mehr von ihm ausging. Das war einem älteren Zeugen aber viel zu laut. Er beklagte sich über Ruhestörung und erstattete Anzeige.


Wo sind wir nur hingekommen.......



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von spatenklopper am 17.06.2014 20:58

Wo sind wir nur hingekommen.......

Jetzt mach das mal bitte nicht so schlecht, schließlich haben wir jahrzehnte lang unter großen Entbehrungen von Empathie und Verständnis eine Blockwartmentalität aufgebaut und etabliert. Ich bin ehrlich gesagt froh, dass ich manchmal am Supermarktparkplatz kleine Zettel an Autos sehe auf denen "Voll ******* geparkt du A.rsc.hlo.ch" steht. Die besondere Mühen des Blockwartes erkenne ich daran, dass es sich hierbei um Vordrucke handelt.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Die Arbeit des THW in Notsituationen mit der Arbeit des geplanten Abbaus eines Riesenrads vergleichen zu wollen, geht ja nun am Thema vorbei.

Was ich allerdings den Fragesteller fragen möchte, warum er nicht in fraglicher Nacht sofort die Polizei gerufen hat, um die Sache zu klären und ggf. die Einhaltung der Nachtruhe durchzusetzen.

Gruß,
capitano


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Einen Baum zieht man auch nicht lautlos beiseite!

Den Riesenradabbau mit dem nächtlichen Bau eine MFH gleichzustellen, also Äpfel mit Birnen zu vergleichen, zeigt, wie solche Denkweisen funktionieren.

Wie oft wird beim TE wohl ein Riesenrad abgebaut und raubt ihm damit 5 Stunden seiner Nachtruhe? Einmal im Leben? Ja, das ist unzumutbar!



-- Editiert HeHe am 18.06.2014 09:31

1x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Hehe

Zitate unter Weglassung wichtiger Informationen belegen auch bestimmte Denkweisen. Das nur mal am Rande.
Ich hatte deutlich gesagt, dass ich dies auf die Begründung mit der Wirtschaftlichkeit bezog. Und das kann / darf kein Grund sein.
Im übrigen: wenn der Jahrmarktbetreiber das nur so arrangieren kann, dann wusste er das doch im Vorwege, also hätte er sich im Vorwege auch Ausnahme-Genehmigung beantragen können.

Gruß,
capitano
P.S.: das mit dem MFH-Bau ist mir deshalb eingefallen, weil ich mal vor Jahren in der Nähe einer solchen Baustelle gewohnt habe und dort mit schöner Regelmäßigkeit die Bautätigkeit morgens zwischen 5 und 6 Uhr begonnen wurde. Und ich habe nichts unternommen, weil ich mir gesagt habe: auch die Zeit geht vorbei.



-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort



#21
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ florian,

weiß ich gar nicht.
Vielleicht lag ja eine vor.
Dann ginge jede Anzeige sowieso ins Leere.

Ändert aber nichts an meiner Auffassung,
dass wirtschaftliche Gründe eine Verletzung der Nachtruhe grundsätzlich rechtfertigen.

Gruß,
capitano


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Man kann den Bau auch erstmal nur zur Seite ziehen und dann in der Woche die Kettensäge anwerfen können aber das ist ja mit Arbeit verbunden. Dann lieber andere nerven.


Jetzt nicht Ihr Ernst oder?
Ich weiß nicht ob und wenn wieviel Sie von dem Sturm im Ruhrgebiet mitbekommen haben, aber viel kann es nicht sein.

Beim der nächsten Oderflut sollen dann auch zwischen 22 und 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen die Pumpen ausgeschaltet werden?



-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

1. Weil er noch stand
2. Weil dort angebrochene Äste hingen
3. Weil das Geschrei wohl groß gewesen wäre, hätte einer dieser Äste jemanden erschlagen.

Nur so als Beispiel..........

-----------------
""

5x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Baum fällt bei unwetter auf die Straße, <hr size=1 noshade>

Genau DAS war aber dort aber nicht der Fall ...


In übrigen ist so etwas durch Laien nicht zu empfehln, denn das gebrochen Holz steht oftmals unter Spannung, dann bricht der Rest und die Spannung sich dann schlagartig löst, kann es Tote geben.


Und der den Helfern im Notfalleinsatz mit Lärmbelästigung kommt und so, :kotz: bei dem sollte die Hilfeleistung zuletzt erbracht werden (oder gar nicht um die "Belästigung" zu vermeiden).





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Außerdem ging es hier eigentlich ums Riesenrad und da lag defenitiv keine Notsituation vor.



Aber vielleicht eine Ausnahmegenehmigung....

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Demnächst wird sich hier beschwert, wenn die Feuerwehr mit Folgetonhorn zum Einsatz fährt.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Demnächst wird sich hier beschwert, wenn die Feuerwehr mit Folgetonhorn zum Einsatz fährt. <hr size=1 noshade>

DAS kommt leider regelmäßig vor ...
:augenroll:



Die Oberknaller:
- Könnt ihr nicht leiser löschen?
- Motor aus wenn das Auto steht, ihr Umweltverschmutzer! (Anmerkung: der Fahrzeugmoter treibt die z.B. Löschpumpe an)

Und eine Anzeige weil man beim Löschen im absoluten Halteverbot geparkt hatte (der bekam übrigens beim nächsten Unwetter den Keller als letzter ausgepumpt)





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.971 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Geschlossen Neuer Beitrag
12