Hallo,
zu einem Gütetermin in Konstanz über einen Streitwert von 470,- Euro hat die Gegenpartei ihren Anwalt ca. 750 km aus Cloppenburg anreisen lassen. Das Gericht hat die Zuständigkeit abgeleht und an das Amtsgericht Cloppenburg weitergereicht.
Fragen: Muss ich die Reisekosten des Anwalts aus Cloppenburg zahlen? Falls ja, wie hoch werden diese ausfallen?
Was gilt bei Verfahren mit geringem Streitwert? Da sonst
insbesondere bei weiten Entfernungen unverhältnismäßige
Fahrtkosten verursacht würden?
Vielen Dank für eine Antwort!!!
Reisekosten Anwalt zahlen, bei geringem Streitwert?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es gibt sogenannte Korrespondenz-Anwälte, die den Termin vor Ort wahrnehmen können. Aber dem muss derjenige, der sich durch den Anwalt vertreten lässt, natürlich zustimmen. Ich glaube kaum, dass sich die Gegenseite davon überzeugen lässt, einen Korrespondenz-Anwalt zu nehmen, damit die Kosten für Sie geringer ausfallen. Die gegnerischen Kosten müssen Sie nur tragen, wenn Sie vor Gericht unterliegen. Das ist eben die generelle Frage, ob man bei einem geringen Streitwert überhaupt klagt, da können die ganzen Gebühren und Honorare schnell den eigentlichen Streitwert überschreiten.
Das Gericht hat die Zuständigkeit abgeleht und an das Amtsgericht Cloppenburg weitergereicht.
Das hätte man ja geschickterweise schon vorher klären können. Waren Sie selbst nicht anwaltlich vertreten?
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--- editiert vom Admin
Die Kosten sind nicht zu übernehmen, wenn die Klage vor dem unzuständigen Gericht eingereicht wurde.
Die hierfür anfallenden Kosten waren ja nicht zur Rechtsverteidigung notwendig.
Warum das Gericht Koblenz seiner Hinweispflicht
bezüglich der Zuständigkeitsbedenken
nicht bereits vor dem Termin nachgekommen ist, ist das eigentliche Problem.
Dann hätten sich die Parteien dazu äußern können und im Zweifel Verweisungsantzrag stellen können.
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