Guten Tag,
ich beabsichtige den ehemals gegnirischen RA als meinigen zu nehmen, da ich grosses Vertrauen in diesen habe!
Darf dieser dies Mandat annehmen, also mich, oder muss er dies ablehnen.
Dieser muss und brauch nicht in die damaligen akten schaun, bzw. das Wissen in diesen nutzen.
Alles was ich vorbringe reicht aus meiner Sicht aus, und nur was offensichtlich ist, würde dieser in meinem Auftrag nutzen.
Rechtsanwalt vom EX-Partner
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Er kann nicht Kläger und Beklagten gleichzeitig vertreten.
Neuer Fall und gleiche Gegner?
Danke für die Antwort
Sorry, ichf habe mich nicht richtig ausgedrückt, das mandat wurde dem RA Ende 2006 entzogen!
Fast neuer Fall, damals gewaltschutzverfahren vor FG (Kind war mit ihm Antrag) nun Umgangsrecht ich habe alleiniges Sorgerecht!
Gruss Sandy692
-- Editiert von sandy692 am 22.05.2008 16:23:23
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§ 356 StGB
Parteiverrat(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.
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