Rechnung verjährt?

5. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
aa.rey87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung verjährt?

Habe am 20.09.2006 eine Immobilienanzeige in meiner Tageseitung veröffentlichen lassen.
Sie konnten den Betrag dafür mit einer Vollmacht von meinem Konto abbuchen.
Aus mir unerklärlichen günden, ist die buchung laut zeitung nicht erfolgt. Koto nicht gedeckt? man weiß es nicht.
Aujedefall wollte ich gestern wieder eine anzeige machen, sie meinten ich müsste erst über 30,00 € bezahlen damit das geht.
Sie haben mir eine Kopie des schreibens geschickt, in dem sie mich zur zahlung auffordern, die aber wegen umzug nicht bei mir ankam!
Muss ich das jetzt bezahlen?
ich mein es ist nicht viel aber trotzdem...
wäre nett wenn mir das jemand sagen könnte, ob die rechnung jetzt schon verjährt ist????
danke im Vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

"§ 195 BGB - Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."

da die Frist am Ende des Jahres (bzw. am Anfang des Folgejahres) anfängt, verjährt diese Forderung erst am 31.12.2009.

Unabhängig davon: wenn Du nicht freiwillig bezahlst, könnte es auch sein, dass der Verlag keinen Vertrag mehr mit dir eingehen möchte.

Sternchen

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#2
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

außerdem kann dich die zeitung 5 Jahre auf die schwarze Liste setzen - egal wie lange Verjährung
Rechnungen müssen bezahlt werden

0x Hilfreiche Antwort

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