Habe am 20.09.2006 eine Immobilienanzeige in meiner Tageseitung veröffentlichen lassen.
Sie konnten den Betrag dafür mit einer Vollmacht von meinem Konto abbuchen.
Aus mir unerklärlichen günden, ist die buchung laut zeitung nicht erfolgt. Koto nicht gedeckt? man weiß es nicht.
Aujedefall wollte ich gestern wieder eine anzeige machen, sie meinten ich müsste erst über 30,00 € bezahlen damit das geht.
Sie haben mir eine Kopie des schreibens geschickt, in dem sie mich zur zahlung auffordern, die aber wegen umzug nicht bei mir ankam!
Muss ich das jetzt bezahlen?
ich mein es ist nicht viel aber trotzdem...
wäre nett wenn mir das jemand sagen könnte, ob die rechnung jetzt schon verjährt ist????
danke im Vorraus
Rechnung verjährt?
5. Februar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 5. Februar 2009 | 15:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung verjährt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Februar 2009 | 17:01
Von
Status: Schüler (249 Beiträge, 42x hilfreich)
"§ 195 BGB
- Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."
da die Frist am Ende des Jahres (bzw. am Anfang des Folgejahres) anfängt, verjährt diese Forderung erst am 31.12.2009.
Unabhängig davon: wenn Du nicht freiwillig bezahlst, könnte es auch sein, dass der Verlag keinen Vertrag mehr mit dir eingehen möchte.
Sternchen
#2
Antwort vom 6. Februar 2009 | 10:49
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 302x hilfreich)
außerdem kann dich die zeitung 5 Jahre auf die schwarze Liste setzen - egal wie lange Verjährung
Rechnungen müssen bezahlt werden
Und jetzt?
Schon
266.755
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
17 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten