Rechnung

18. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Julschy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung

Hallo,

ich habe mit einer Firma noch einen offenen Betrag.

Erklärung: Mein Konto war nicht gedeckt, deshalb enstanden für mich Kosten von 7,5€ zusätzlich, leider wusste ich nicht, dass bei einer Fehlabbuchung kosten entstehen, deshalb war das konto auch dieses mal nicht gedeckt. Dann war ich im Urlaub, und konnte nichts einbezahlen, wieder 7,5€. Das war im August letzten Jahres. Ich habe auch mal angefragt, aber hab nur die Antwort bekommen, dass mal in der Buchhaltung nachgefragt wird, dass war am 13.04. Bis zu welchen Zeitraum muss ich denn die Rechnung noch bezahlen, oder gibt es da gar kein "verfalls"datum?

Gruß Julschy

P.S.: Ich habe einen Vertrag, der es erfordert, dass die jeden Monat Geld von meinem Konto abbuchen, was sie auch machen, nur eben net den obigen Betrag. (Es geht übrigens um eine Webhostingfirma)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Die Rechnung solltest Du umgehend bezahlen.

Als nächstes wird möglicherweise ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, der nochmal mit erheblichen Kosten für Dich verbunden ist.

Darauf zu spekulieren, dass die Firma vergisst, den fälligen Berttrag einzuziehen, wäre schon ziemlich mutig. Die Verjährung tritt jedenfalls erst zum 31.12.2007 ein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Fälligkeit, somit ab Erfüllung der jeweiligen Leistung, die Sie erhalten haben. Überlegen Sie sich bitte, ob es dem allgemeinen Rechtsempfinden entspricht, wenn Sie schon jetzt über eine Verjährung des Anspruchs des Verkäufers nachdenken, obwohl Sie eine Leistung erhalten haben.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#3
 Von 
souhir
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

ich kann mich nur an den anderen Vorträge anschliessen !

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