kann sich eigentlich ein RA selbst vertreten und im falle eines gewonnen prozesses dem verlierer die kosten, also seine arbeitszeit, (natürlich im rahmen des üblichen) in rechnung stellen?
m.
RA in eigener Sache?
21. Mai 2006
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Frage vom 21. Mai 2006 | 20:56
Von
Status: Lehrling (1195 Beiträge, 181x hilfreich)
RA in eigener Sache?
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#1
Antwort vom 21. Mai 2006 | 21:40
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
quote:Sofern ein Anwaltszwang besteht, ist dies nicht möglich. Dann muss sich auch der RA von einem anderen RA vertreten lassen.
kann sich eigentlich ein RA selbst vertreten
quote:In der Regel nein. Anders jedoch, wenn dem RA nachweislich ein (Vermögens-) Schaden entstanden ist. Diesen kann er dann im Rahmen eines Schadensersatzanspruches geltend machen.
im falle eines gewonnen prozesses dem verlierer die kosten, also seine arbeitszeit, (natürlich im rahmen des üblichen) in rechnung stellen?
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Rönner am 21.05.2006 21:40:58
#2
Antwort vom 21. Mai 2006 | 21:47
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 385x hilfreich)
§§ 78 Abs. 6
, 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO
-- Editiert von thosim am 21.05.2006 21:49:06
-- Editiert von thosim am 21.05.2006 21:54:37
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#3
Antwort vom 21. Mai 2006 | 22:40
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Hallo Thomas,
danke für die schnelle Korrektur. Da lag ich ja völlig daneben.
Viele Grüße,
J.
#4
Antwort vom 21. Mai 2006 | 22:44
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 385x hilfreich)
#5
Antwort vom 22. Mai 2006 | 07:36
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 906x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 22. Mai 2006 | 09:57
Von
Status: Lehrling (1365 Beiträge, 981x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#7
Antwort vom 22. Mai 2006 | 14:58
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
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