RA in eigener Sache?

21. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)
RA in eigener Sache?

kann sich eigentlich ein RA selbst vertreten und im falle eines gewonnen prozesses dem verlierer die kosten, also seine arbeitszeit, (natürlich im rahmen des üblichen) in rechnung stellen?

m.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

quote:
kann sich eigentlich ein RA selbst vertreten
Sofern ein Anwaltszwang besteht, ist dies nicht möglich. Dann muss sich auch der RA von einem anderen RA vertreten lassen.

quote:
im falle eines gewonnen prozesses dem verlierer die kosten, also seine arbeitszeit, (natürlich im rahmen des üblichen) in rechnung stellen?
In der Regel nein. Anders jedoch, wenn dem RA nachweislich ein (Vermögens-) Schaden entstanden ist. Diesen kann er dann im Rahmen eines Schadensersatzanspruches geltend machen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Rönner am 21.05.2006 21:40:58

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#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)
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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Thomas,

danke für die schnelle Korrektur. Da lag ich ja völlig daneben.

Viele Grüße,

J.

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#4
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

;)


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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

:)

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