Prozesskostenhilfe - Muss die Gegenseite zu dem Antrag Stellung nehmen?

23. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Faktotum
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)
Prozesskostenhilfe - Muss die Gegenseite zu dem Antrag Stellung nehmen?

Ist es zutreffend, dass bei Beantragung von Prozesskostenhilfe die Gegenseite zunächst dazu Stellung nehmen muß und dazu auch Akteneinsicht erhält?

-----------------
"Fakto"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Fakto,

das kann ich mir nicht vorstellen... Du musst dein Einkommen und deine Ausgaben angeben und belegen und ein ziemlich umfangreiches Formular ausfüllen, die Belege eintragen und durchnummerieren.

Ich denke, es geht die Gegenseite absolut nichts an, ob deine finanzielle Situation Prozesskostenhilfe erforderlich macht. Das ginge - so glaube ich - auch gegen jede Datenschutz-Bestimmung, du machst schließlich sehr persönliche Angaben über deine Finanzsituation.

Vielleicht wissen andere hier aber Genaueres...

VLG nefertari1968

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Ist es zutreffend, dass bei Beantragung von Prozesskostenhilfe die Gegenseite zunächst dazu Stellung nehmen muß und dazu auch Akteneinsicht erhält?"

Nach § 118 I ZPO ist der gegnerischen Partei vor der Bewilligung von PKH Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

übersandt wird dabei i. d. R. allerdings nur der Antrag, nicht die Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Auch bei einer Akteneinsicht wird die PKH Akte der Gegenseite i. d. R. nicht übersandt.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sleepy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, richtig ist das die Gegenseite dazu Stellung nehmen kann, das wird in der Regel dazu genutzt um den Prozess weiter hinauszuzögern, weil ohne Prozesskostenvorschuss die Klage bzw. der Prozess erst gar nicht zugelassen wird. Auskunft über die finanzielle Situation bekommt die Gegenpartei nicht. Weiss das weil ich auch PKH beantragt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Faktotum
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo - meine Frage bezog sich weniger auf die Akte zur Prozesskostenhilfe sondern um die eigentliche Prozessakte, die der Gegenanwalt einsehen möchte, da erst jetzt eingeschaltet.

-----------------
"Fakto"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi;

Akteneinsicht wird nur auf Antrag gewährt. Grds. ist es möglich einen solchen Antrag in jeder Lage des verfahrens zu stellen.
Sollte die PKH am Anfandg des Verfahjrens beantragt werden (wie meistens) wird sich der Anwaklt das aber i.d.R. sparen, weil Ihm der PKH Antrag und die Kolageschrift ohnehin zugesandt werden, und die Akte mehr noch nicht enthält.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.886 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen