Ist es zutreffend, dass bei Beantragung von Prozesskostenhilfe die Gegenseite zunächst dazu Stellung nehmen muß und dazu auch Akteneinsicht erhält?
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"Fakto"
Prozesskostenhilfe - Muss die Gegenseite zu dem Antrag Stellung nehmen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Fakto,
das kann ich mir nicht vorstellen... Du musst dein Einkommen und deine Ausgaben angeben und belegen und ein ziemlich umfangreiches Formular ausfüllen, die Belege eintragen und durchnummerieren.
Ich denke, es geht die Gegenseite absolut nichts an, ob deine finanzielle Situation Prozesskostenhilfe erforderlich macht. Das ginge - so glaube ich - auch gegen jede Datenschutz-Bestimmung, du machst schließlich sehr persönliche Angaben über deine Finanzsituation.
Vielleicht wissen andere hier aber Genaueres...
VLG nefertari1968
"Ist es zutreffend, dass bei Beantragung von Prozesskostenhilfe die Gegenseite zunächst dazu Stellung nehmen muß und dazu auch Akteneinsicht erhält?"
Nach § 118 I ZPO
ist der gegnerischen Partei vor der Bewilligung von PKH Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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Hi,
übersandt wird dabei i. d. R. allerdings nur der Antrag, nicht die Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Auch bei einer Akteneinsicht wird die PKH Akte der Gegenseite i. d. R. nicht übersandt.
Gruß
Rpfl.
Hi, richtig ist das die Gegenseite dazu Stellung nehmen kann, das wird in der Regel dazu genutzt um den Prozess weiter hinauszuzögern, weil ohne Prozesskostenvorschuss die Klage bzw. der Prozess erst gar nicht zugelassen wird. Auskunft über die finanzielle Situation bekommt die Gegenpartei nicht. Weiss das weil ich auch PKH beantragt habe.
Hallo - meine Frage bezog sich weniger auf die Akte zur Prozesskostenhilfe sondern um die eigentliche Prozessakte, die der Gegenanwalt einsehen möchte, da erst jetzt eingeschaltet.
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"Fakto"
Hi;
Akteneinsicht wird nur auf Antrag gewährt. Grds. ist es möglich einen solchen Antrag in jeder Lage des verfahrens zu stellen.
Sollte die PKH am Anfandg des Verfahjrens beantragt werden (wie meistens) wird sich der Anwaklt das aber i.d.R. sparen, weil Ihm der PKH Antrag und die Kolageschrift ohnehin zugesandt werden, und die Akte mehr noch nicht enthält.
Gruß
Rpfl.
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