Professor will nur noch Atteste vom Amtsarzt ann.

3. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
daniel.1988
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Professor will nur noch Atteste vom Amtsarzt ann.

Hallo Leute,

unser Professor (Leiter vom Prüfungsamt) in unserer FH will nach dem 3. mal Krank sein während einer Klausur nur noch Atteste von einem Amtsarzt aktzeptieren. Das heisst 3x darf man mit normalem Attest (vom Hausarzt) während einer Klausur fehlen und nach dem 3. mal nur noch mit Attest vom Amtsarzt. Verstößt das nicht gegen das deutsche Recht ? Ich bitte dringend um Hilfe!!

Vielen Dank für jede Antwort.

LG

Daniel

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Ja das Recht auf freie Arztwahl.

er kann dann wenn man krank ist, einen Amtsarzt beauftragen. Allerdings gibt es dagegen Rechtsmittel.
Was soll rauskommen. Arzt 1 sagt krank, Amtsarzt sagt gesund, dritter Arzt als renomierter Gutachter sagt krank.
Wer hat Recht???



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12304.02.2011 09:08:38
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Gut kopiert, die Paste, Pikowitzchen.

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"meri befreit von Pikowitzchen"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Das Problem ist doch, dass man normalerweise dreimal zu einer Prüfung antreten kann, dieses muss in einer gewissen Zeit geschehen, ansonsten ist die Prüfung nicht bestanden. Also, der Student hat drei Versuche, die er in einer bestimmten Zeit absolvieren muss. Dies ist die Regel, die sich wohl in fast allen Prüfungsordnungen findet. Achtung, Hochschulrecht ist Landesrecht und dann haben wir da noch die individuellen Prüfungsordnungen.
Die Frage, die sich dann stellt, ist, ob diese Frist durch Atteste verlängert werden kann, und ob durch Atteste auch die Anzahl der Versuche erhöht werden kann. Solange man sich in der Frist bewegt oder man nicht über die Höchstanzahl der Versuche hinauskommt, ist das sicher möglich. Ganz ohne Frage.

Wenn man aber wie hier diesen Rahmen sprengt, ist das Prüfungsamt auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Studenten gefordert, sich einen konkreten Überblick zu verschaffen. Dies geschieht eben mit dem amtsärztlichen Attest. Mit freier Ärztewahl hat das gar nichts zu tun. Denn der Amtsarzt behandelt ja nicht. Er gibt lediglich ein Statement hinsichtlich der Prüfungsfähigkeit und eine Zukunftsprognose ab. Was spricht dagegen?

Die Alternative wäre doch, dass der Student jweils mit Attesten bis ins hohe Alter seine Prüfung immer dann abbrechen könnte, wenn er merkt, dass er es nicht schafft.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12304.02.2011 09:08:38
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
testosterone
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Gut kopiert, die Paste, Pikowitzchen

In wie fern hilft das jetzt dem Beitrag?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12304.02.2011 09:08:38
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

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