Probleme mit Zahnarzt wegen Behandlungsabbruch

1. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
8bit
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Probleme mit Zahnarzt wegen Behandlungsabbruch

Hallo,

meine Schwester hat Probleme mit ihrem Zahnarzt (ZA) bzw. Ex-Zahnarzt. Der ZA hat die laufende Behandlung abgebrochen. Die Gründe waren erhebliche persönliche Differenzen zwischen dem ZA und meiner Schwester. Nachdem der ZA meiner Schwester einen Brief wegen (begründet) abgesagten Terminen geschrieben hatte, beschwerte sie sich bei der Zahnärtze-Kammer. Diese informierte den ZA darüber, worauf er dann die Behandlung abbrach.

Das Problem ist, dass bereits ein Zahnersatz angefertig wurde, der nur noch angepasst und dann eingesetzt werden sollte. Nach Auskunft der Krankenkasse muss meine Schwester ihren Eigenanteil trotzdem bezahlen, auch wenn wenn sie die Prothese praktisch nicht nutzen kann.

Inzwischen war sie bei einem anderen ZA, welcher ihr sagte, dass eine Versorgung mit Prothese nicht notwendig wäre.

Wie ist die rechtliche Lage in diesem Fall? Kann meine Schwester irgendetwas tun, um die Kosten für den Eigenanteil abzuwehren?

Danke und Gruß
8bit

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Die KK "bezahlt" den Eigenanteil nicht, sie leistet bis zu einem gewissen Prozentsatz und der Patient zahlt den Rest selbst - an den Techniker und Zahnarzt. Warum also sollte die KK diesen Eigenanteil übernehmen, wenn sie das nie und in keinem Fall tut.

Was passiert jetzt mit der Prothese? Weigert sich der ZA die herauszugeben? Mit welchem Argument?

Zitat:

Inzwischen war sie bei einem anderen ZA, welcher ihr sagte, dass eine Versorgung mit Prothese nicht notwendig wäre.


Das ist irrelevant: Ein Prothese muss nicht notwendig sein, es ist nur eine Frage der Lebensqualtiät und Optik - nie überlebensnotwendig.Ob man mit mehr oder weniger Zähnen besser/schlechter Essen kann, kann jeder Patient selbst entscheiden.

Bei den Kosten gibt es dahingehend große Unterschiede - auch was den Eigenanteil angeht - für welche Art der Prothese und für welche Materialien der Patient sich entscheidet. Der ZA erstellt einen Kostenvoranschlag, der einen Eigenanteil ausweist und der Patient sagt zu oder ab.


-- Editiert von HeHe am 01.03.2017 16:26

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von 8bit):
Nachdem der ZA meiner Schwester einen Brief wegen (begründet) abgesagten Terminen geschrieben hatte, beschwerte sie sich bei der Zahnärtze-Kammer.


Da fehlt aber anscheinend noch die ein oder andere Kleinigkeit in der Beschreibung......

Zum einen schreibt ein Zahnarzt keine Briefe wegen abgesagten Terminen, höchsten eine Rechnung.
Zum anderen gibt es keinen Grund, sich darüber zu beschweren.

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#3
 Von 
8bit
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

danke für eure Antworten. Mich würde erstmal interessieren, ob die Zahnärztin die Behandlung überhaupt abbrechen darf. Das müsste doch irgendwo geregelt sein.

Die Prothese will die Zahnärztin erst heraus geben, wenn die Rechnung von 1160 € bezahlt ist. Da kommt das nächste Problem. Meine Schwester kann diesen Betrag nicht auf einmal zahlen, es wäre eine Ratenzahlung notwendig. Das würde bedeuten, dass sie die Prothese erst in ca 2 Jahren erhalten würde, was natürlich viel zu spät ist.

Das scheint doch eine ziemlich schwierige Kiste zu sein...

Gruß
8bit

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von 8bit):
Mich würde erstmal interessieren, ob die Zahnärztin die Behandlung überhaupt abbrechen darf.

Ja, darf sie.
Hier scheint es ja Probleme mit der Zahlung zu geben, niemand muss kostenlos arbeiten.



Zitat (von 8bit):
Die Prothese will die Zahnärztin erst heraus geben, wenn die Rechnung von 1160 € bezahlt ist.

Das nennt sich Zurückbehaltungsrecht.



Zitat (von 8bit):
Da kommt das nächste Problem. Meine Schwester kann diesen Betrag nicht auf einmal zahlen, es wäre eine Ratenzahlung notwendig.

Hat sie vorher eine Ratenzahlungsverinbarung geschlossen? Wenn nicht, hat sie drauf schlicht keinen Anspruch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
8bit
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Hm, das sieht ja nicht so gut aus...

Angenommen, sie würde den Betrag zahlen und die Prothese erhalten. Diese muss allerdings noch angepasst werden. Die Arbeit müsste dann ein anderer Zahnarzt übernehmen, was praktisch aber wegen der Garantieleistung des alten ZA kaum möglich wäre. Ist die Sachlage dann wirklich endgültig so, dass sie für eine Prothese bezahlen muss, die sie überhaupt nicht verwenden kann?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von 8bit):
Die Arbeit müsste dann ein anderer Zahnarzt übernehmen,

Eventuell ist das anpassen auch noch in dem Betrag enthalten?
Müsste man mal prüfen, was genau da vertraglich vereinbart wurde.



Zitat (von 8bit):
Ist die Sachlage dann wirklich endgültig so, dass sie für eine Prothese bezahlen muss, die sie überhaupt nicht verwenden kann?

Sie könnte sie nutzen. Wenn sie aus unlogischen Gründen darauf verzichtet, ist das ihr Problem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
8bit
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für deine schnelle Antwort. :-)

Ok, wir werden uns mal bei der Krankenkasse erkundigen, ob die (anteiligen) Kosten für die Anpassung auch bereits an den Zahnarzt gezahlt wurden.

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