Privates Verleihen von Geld - keine Rückerstattung

21. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Death_Monkey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)
Privates Verleihen von Geld - keine Rückerstattung

Hallo, ich bin neu hier und hoffe das ich das ganze in den richtigen Bereich poste, ansonsten bitte ich um Verschieben des Themas.

Zu meinem Anliegen:
Meine Frau und ich leiden unter diesem Problem finanziell sehr, da wir selbst (ich als Alleinverdiener) nicht gerade sehr gut da stehen. Unsere Beziehung aufgrund des Bruders leider ebenso. Vorab auch noch, eine Rechtsschutzversicherung existiert nicht.

Der Bruder meiner Frau, also mein Schwager - bisher immer zuverlässig, nett, hilfsbereit, usw. gewesen - hatte aufgrund von Sorgerechtsklagen, Unterhalts- und Anwaltskosten finanzielle Probleme, es kam auch noch eine Infektion von HIV in einer Klinik dazu, weshalb wir uns entschlossen haben ihm hierbei zu helfen. Er hatte auch bereits deshalb einen kleinen Kredit (6000€ - 1500€ bereits davon bezahlt). Da neue Forderungen und kosten in seinem Fall aufkamen wollte ich als Bürge für einen größeren Kredit fungieren, was es allerdings so nicht mehr gab und ich mich leider dazu hinreisen hab lassen selbst einen Kredit in Höhe von 8000€ (10.000€ abzubezahlen) aufzunehmen, ihm das Geld zu geben damit er seine bisherigen Schulden tilgen kann und hätte dann die Raten für den von mir gemachten Kredit bezahlt.
Dies tut er allerdings nicht...

Wir wollten eigentlich einen Vertrag mit allen Daten erstellen welchen er unterschreiben hätte sollen, jedoch hat meine Frau im Vertrauen ihm das Geld ausgehändigt während ich arbeiten war und wir hätten den Vertrag später unterschrieben, hierzu kam es leider nie.
Deshalb haben wir nicht wirklich etwas schriftliches, nur meine Frau als Zeugin, sowie ihre Mutter die aber jegliche Aussagen dazu verweigert. Lediglich wenige SMS´en aus denen man entnehmen könnte (in einer Excel-Liste konvertiert, da das Handy kaputt ging) das der Kredit mit Rückzahlung von ihm aufgenommen wurde, habe ich.
Auf normalen weg versuchen wir es bereits fast ein halbes Jahr erfolglos an das Geld zu kommen. Derzeit erreichen wir ihren Bruder auch nicht mehr über das Handy (Nummer existiert nicht mehr), falls eine neue existiert, händigt uns diese keiner aus. Was wir noch wissen ist, dass er nicht mehr in seiner Wohnung wohnt, wurde wohl auch im Job aufgrund seiner Krankheit gekündigt und wohnte zumindest kurzzeitig im Obdachlosenheim. Erfahren haben wir, dass er allerdings wieder eine neue Arbeit hat, wo er uns irgendwann mal noch mitteilte, das er mit seinem ersten Gehalt die Raten abbezahlt, allerdings ist dieses nun auch schon wieder einen Monat überfällig.

Nochmal dann, was kann ich also tun um an mein Geld zurück zu kommen?

Schon mal einen großen Dank an euch alle die uns helfen!

-- Editiert Death_Monkey am 21.02.2014 09:22

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Man könnte zuerst einmal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de suchen, ob schon ein Insolvenzverfahren läuft und sich ggf. an den Insolvenzverwalter wenden.
Oder einen Mahnbescheid (über das zuständige Amtsgericht) schicken. Allerdings entstehen durch den Mahnbescheid zusätzliche Kosten und wenn der Schuldner dem Bescheid widerspricht - das kann er ohne Angabe von Gründen - müsste man den Anspruch einklagen.
Problematisch bleibt hier der Beweis der Ansprüche, der sowohl dem Insolvenzverwalter als auch im Gerichtsverfahren erbracht werden müsste.
Für den Mahnbescheid ist ein Nachweis des Anspruchs nicht nötig.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Death_Monkey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Bezüglich der Insolvenz hab ich geschaut, konnte ich nichts finden.

Ich hab aktuell keine Adresse von ihm, wenn ich es an die alte schicke, wird diese (auch wenn es nicht in der Post angemeldet ist) überhaupt weitergeleitet? Bzw. was ist denn wenn er ihn nicht ablehnt, sondern einfach nur nicht beantwortet?
Wissen Sie was für kosten beim jeweiligen mich in etwa erwarten?
SMS und meine Frau als Zeugin, reichen demnach nicht als Beweis aus?
Die Dame vom Kreditinstitut wird sich kaum noch an seine Worte erinnern können..

Danke

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Lediglich wenige SMS´en aus denen man entnehmen könnte (in einer Excel-Liste konvertiert, da das Handy kaputt ging)


Das ist kein Beweis; die Excel-Datei kann ja - im Gegensatz zu SMS auf dem eigenen Handy - beliebig leicht manipuliert werden.

quote:
SMS und meine Frau als Zeugin, reichen demnach nicht als Beweis aus?


Du hast keine SMS, du hast eine Datei auf deinem Rechner, die du dir selbst gebastelt haben kannst.

Ob eine bloße Zeugenaussage einer Person für den Nachweis eines Darlehens in Höhe von 8000 EUR ausreicht, wage ich doch sehr zu bezweifeln. Da könnte ja jeder kommen und sagen "ich hab dir doch 8 Mille geliehen".
Da wird auch ein Gericht sagen, ohne Quittung und/oder Darlehensvertrag lebensfremd, unglaubwürdig, Klage abgewiesen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Allerdings könnte man ggf. je nach Fall weitere Anscheinsbeweise hinzubringen.

Insbesondere die Frage, wohin das Geld ging und damit den Rückschluss, wo er es hernahm. Wenn man der Bank beispielsweise schriftlich die Bürgschaft angeboten hat und sie ablehnte, man dann wenige Tage später selbst einen Kredit aufnahm und er wiederum wenige Tage später eigene Schulden plötzlich bezahlt hat, könnte das ein solcher Anscheinsbeweis sein. Denn letztlich hat der Bruder keinen anderen Beweis, woher er so plötzlich das Geld bekam.

Wenn er beim ersten Kredit die 1500€ per Banküberweisung tilgte, hat er auch vermutlich keine Ausreden mehr.

Aber im Prinzip ist das mit den Beweisen durchaus ein Problem, was man zumindest im Hinterkopf behalten muss. Da schließe ich mich an.

Natürlich ist das schwierig, das Kostenrisiko ist hoch. Aufgrund der Summe herrscht aber wohl Anwaltspflicht (Landgericht). Insofern kann und muss man das wohl mit einem Anwalt besprechen. Den Mahnbescheid kann man versuchen, da braucht man dann erst mal keinen Anwalt. Davor muss man aber eine aktuelle Adresse rausfinden (-> Meldeamt). Hat er aktuell keinen offiziellen Wohnsitz mehr oder ist nicht korrekt gemeldet, klappt das mit dem Mahnbescheid nicht mehr.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Death_Monkey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Da die excel Liste wegfällt, wobei man die SMS mit zeitstempel und so doch eigentlich prüfen lassen könnte (wenn ich mich nicht täusche)
Hab ich in whatsapp gestöbert und das gefunden:

-Hallo X, Y hatt mich informiert das es geklappt hat wahre es möglich das ihr es heute bringen könnt
Paar Wochen später:
-Jetzt mal unter uns, wirst du den Kredit in nächster zeit anfangen abzubezahlen wie versprochen?
-Ja werde ich sobalt ich mein erste gehalt bkommen habe kommt die erste rate

Das sollte denk allein reichen oder um die SMS eventuell auch glaubwürdig zu machen?

Aber so wie es sich das anhört geht ohne Anwalt eigentlich rein gar nichts, die Kosten von dem Anwalt muss ich 100% vorstrecken aber bekomme ich diese kosten denn km Fälle eines Gewinns auch von ihm zurück, bzw. Falls es nicht vor Gericht landet die ganzen Gebühren die entstehen?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32803 Beiträge, 17240x hilfreich)

Aber so wie es sich das anhört geht ohne Anwalt eigentlich rein gar nichts, die Kosten von dem Anwalt muss ich 100% vorstrecken aber bekomme ich diese kosten denn km Fälle eines Gewinns auch von ihm zurück, bzw. Falls es nicht vor Gericht landet die ganzen Gebühren die entstehen? Tja - das kommt darauf an, ob er zahlungsfähig ist. Arbeit allein reicht da nicht - er muß auch die Pfändungsfreigrenze überschreiten, damit man was pfänden kann.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
wobei man die SMS mit zeitstempel und so doch eigentlich prüfen lassen könnte


Wie denn? Vorratsdatenspeicherung gibt es nicht mehr. Und Inhalte hat man damit auch nicht bewiesen.

quote:
Das sollte denk allein reichen oder um die SMS eventuell auch glaubwürdig zu machen?


Man weiß es nicht. "Den Kredit" beweist wiederum nicht die Höhe.

quote:
Wenn man der Bank beispielsweise schriftlich die Bürgschaft angeboten hat und sie ablehnte, man dann wenige Tage später selbst einen Kredit aufnahm und er wiederum wenige Tage später eigene Schulden plötzlich bezahlt hat, könnte das ein solcher Anscheinsbeweis sein.


Ja, aber wenn ein Richter alleine darauf ein Urteil fällt, muß er schon sehr viele Augen zudrücken. Es reicht nun mal kein "es ist sehr wahrscheinlich", jedenfalls nicht bei einem normalen Richter, so weit geht bei denen die Auslegung von "zur Überzeugung des Gerichts" wohl nicht.

Ich möchte dich mal sehen, du willst 10 Mille Kredit, Bürgschaft durch Freund A klappt nicht, dann holst du dir das Geld von Freund B und morgen verklagt dich A auf 10 Mille, weil er ja beweisen kann, diese heute abgehoben zu haben. :crazy:

Sicherlich wird der Schuldner begründen müssen, wie er sonst an das Geld gekommen sein will, aber da läßt sich immer was drehen; wäre mir zu riskant, daß der dann seinen Vater überredet, als falscher Zeuge aufzutreten.

-- Editiert TheCat am 21.02.2014 17:26

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Death_Monkey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Nach langem recherchieren, könnte ich endlich was herausfinden und hab ihn bei seinem aktuellen Wohnsitz überrascht und eine Unterschrift eines Vertrages erwirkt.

Er ist 1 Monat danach immer noch mehr als unkooperativ, keine Einsicht usw usw, zahlt natürlich nicht und "droht" uns jetzt damit, das er eine privatinsolvenz anmelden wird, wenn wir ihn mal irgendwie "erwischen". Unglaublich wie man sich in Menschen täuschen kann.

Meine einzige möglichkeit ist nun wohl der Anwalt und Gericht?
Was mach ich wenn er wirklich die Insolvenz anmeldet?
Und was geschieht wenn er vor Gericht nicht auftaucht und per Post angeblich unbekannt verzogen ist, da er sich ständig versteckt und seine und die Eltern meiner Frau ihm sogar noch dabei unterstützen?


Danke

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32803 Beiträge, 17240x hilfreich)

Und was geschieht wenn er vor Gericht nicht auftaucht Na, dann können Sie sich freuen, denn dann ergeht ein Versäumnisurteil (zu Ihren Gunsten also).
"droht" uns jetzt damit, das er eine privatinsolvenz anmelden wird Das ist wohl kaum ein Typ, der eine Privatinsolvenz durchzieht. Dazu gehört schließlich jahrelange Kooperation mit dem Insolvenzverwalter. Abgesehen davon würden Sie dadurch zumindest einen Teil Ihres Geldes zurückerhalten.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
zahlt natürlich nicht und "droht" uns jetzt damit, das er eine privatinsolvenz anmelden wird, wenn wir ihn mal irgendwie "erwischen".



Es könnte Betrug vorliegen.


Dann:https://www.schulden-insolvenzberatung.de/privatinsolvenz/privatinsolvenz-von-a-bis-z/betrug.html

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Death_Monkey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Er hat wohl vor 2 Jahren scho mal eine Insolvenz angemeldet..
Mit denen zusammenarbeiten tut er wohl nicht und wenn arbeitet er wohl ab und an schwarz.

Selbst wenn es zu meinen Gunsten entschieden wird, zahlen wird er wohl trotzdem nicht und bei ner Insolvenz, wer weis wie viel schulden er hat werden ja zuerst firmen abgearbeitet, wenn überhaupt er dann zahlungspflichtig wird..

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32803 Beiträge, 17240x hilfreich)

bei ner Insolvenz, wer weis wie viel schulden er hat werden ja zuerst firmen abgearbeitet Nö. Da wird niemand "zuerst abgearbeitet", sondern anteilmäßig an alle verteilt.
Selbst wenn es zu meinen Gunsten entschieden wird, zahlen wird er wohl trotzdem nicht Das hat ja auch keiner behauptet - Sie wollten wissen, was passiert, wenn er nicht vor Gericht erscheint.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13684 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

quote:
Er hat wohl vor 2 Jahren scho mal eine Insolvenz angemeldet..
Mit denen zusammenarbeiten tut er wohl nicht
Dann dürfte das Verfahren erledigt sein. Und ein neues kann er erstmal nicht beantragen (ich meine 10 Jahr lang, ganz genau weiß ich das aber nicht auswendig - vielleicht jemand anderes hier?).

quote:
wenn arbeitet er wohl ab und an schwarz.
Imho ist auch das pfändbar, aber keine Ahnung, ob ein Gerichtsvollzieher da mitspielt. Das wäre ja fast so, als ob er einem Bankräuber gleich vor der Bank die Beute wieder abnimmt (ja, ich weiß, kein Eigentum an geraubtem Geld, aber im Prinzip ist es doch ähnlich, der Gerichtsvollzieher begibt sich jeweils in strafbare Bereiche).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Imho ist auch das pfändbar, aber keine Ahnung, ob ein Gerichtsvollzieher da mitspielt. Das wäre ja fast so, als ob er einem Bankräuber gleich vor der Bank die Beute wieder abnimmt (ja, ich weiß, kein Eigentum an geraubtem Geld, aber im Prinzip ist es doch ähnlich, der Gerichtsvollzieher begibt sich jeweils in strafbare Bereiche).


Auch "schwarz" verdientes Geld ist legal Eigentum des Schwarzarbeiters und darf daher genau so gepfändet werden wie "sauber" verdientes Geld.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13684 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

quote:
Auch "schwarz" verdientes Geld ist legal Eigentum des Schwarzarbeiters und darf daher genau so gepfändet werden wie "sauber" verdientes Geld.
Ja, meinte ich ja auch (im Unterschied zur Bankraub-Beute).
Trotzdem könnte ich mir bedenken des Gerichtsvollziehers vorstellen. Vielleicht müsste er - als Amtsträger - das ja sogar anzeigen?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Death_Monkey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich meinte eigentlich, das wenn er schwarz arbeitet das Geld mit Sicherheit nicht offenbart und gut verstecken kann..

Trotzdem schonmal danke für eure Hilfe, dann wird demnächst eine Klage wegen Betrugs und nicht einhalten des Vertrages eingereicht.

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4x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32803 Beiträge, 17240x hilfreich)

dann wird demnächst eine Klage wegen Betrugs Betrug ist eine Straftat. Und das Klagen wegen einer Straftat müssen Sie schon der Staatsanwaltschaft überlassen. Dazu wiederum muß diese erstmal den Tatbestand als erfüllt ansehen - bei nicht zurückgezahlten Schulden ist das i. d. R. nicht der Fall.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

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