Hallo,
laut meiner Rechtsschutz sind Parkverstöße auf Privatparkplätzen nicht abgedeckt. Vom Ding her handelt es sich hierbei doch um Streitigkeiten zwischen Bürger und Bürger? Verkehrsrecht deckt Parkverstöße ohnehin nicht ab. Welche Versicherung greift da?
Privater Parkplatzbetreiber - welche Rechtschutzversicherung greift?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Eine Rechtsschutzversicherung, die das nicht ausschließt, würde ich mal ganz lapidar vermuten.
Danke für diesen hilfreichen Beitrag. Leider finde ich nichts im Netz zu meinem Problem. Ich weiß auch nicht wie Versicherungen dieses Thema/Rechtsgebiet schimpfen.
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Die Folgen vorsätzlichen Handelns sind bei allen mir bekannten RS-Versicherungen vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Die Überschrift lässt jedoch vermuten, dass es um die Unterstützung eines Parkplatzbetreibers gegen rechtswidrig dort parkende Fahrzeughalter gehen könnte. Das dürfte nur über eine gewerbliche RS-Versicherung abzudecken sein.
Berry
ZitatVom Ding her handelt es sich hierbei doch um Streitigkeiten zwischen Bürger und Bürger? :
Nö, kann auch zwischen Unternehmen und Bürger sein.
ZitatIch weiß auch nicht wie Versicherungen dieses Thema/Rechtsgebiet schimpfen. :
Das kann jede nennen wie sie will.
Einfach die vertraglichen Vereinbarungen vor Unterschrift lesen oder anfragen, ob das im Versicherungsumfang enthalten ist.
Es geht schon um mich. Ich habe kürzlich eine Mahnung bekommen, dass ich vor 2 Jahren ohne Parkscheibe geparkt hätte. Die wollen 217 Euro inkl. Mahngebühr von mir. (30 Euro pro Verstoß). Der "Ortstarif" für falschparken liegt aber bei 10€ seitens der Stadt. Zudem war ich durch eine Baustelle gezwungen dort zu parken und die Schilder sind nicht gut einsehbar gewesen.. habe Hoffnung das ich mit einem blauen Auge davon komme. Doch meine Versicherung sagt, dass das nicht abgedeckt ist.
ZitatDer "Ortstarif" für falschparken liegt aber bei 10€ seitens der Stadt. :
Irrelevant.
ZitatZudem war ich durch eine Baustelle gezwungen dort zu parken :
Nein, das war reine Bequenlichkeit nicht weiter nach einem anderen parkplatz zu suchen.
Denn von den Bauarbeitern wird wohl keiner irgendeinen Zwang ausgeübt haben.
Zitatdie Schilder sind nicht gut einsehbar gewesen :
Aber einsehbar. Also auch nichts als Argument.
ZitatDie wollen 217 Euro inkl. Mahngebühr von mir. (30 Euro pro Verstoß) :
Und die sind wie genau aufgeschlüsselt?
Warum Mahngebühr, gab es zuvor schon mal Schreiben diesbezüglich?
Zitat:ZitatDer "Ortstarif" für falschparken liegt aber bei 10€ seitens der Stadt. :
Irrelevant.
ZitatZudem war ich durch eine Baustelle gezwungen dort zu parken :
Nein, das war reine Bequenlichkeit nicht weiter nach einem anderen parkplatz zu suchen.
Denn von den Bauarbeitern wird wohl keiner irgendeinen Zwang ausgeübt haben.
Zitatdie Schilder sind nicht gut einsehbar gewesen :
Aber einsehbar. Also auch nichts als Argument.
ZitatDie wollen 217 Euro inkl. Mahngebühr von mir. (30 Euro pro Verstoß) :
Und die sind wie genau aufgeschlüsselt?
Warum Mahngebühr, gab es zuvor schon mal Schreiben diesbezüglich?
Nein, gab keine Mahnung oder irgendein Schreiben. Die meinen wohl die Zahlungsaufforderung unter dem Scheibenwischer. Es gab dort wirklich keine zumutbare Parkmöglichkeit in der Nähe. Die gesamte Straße war Baustelle. Mehr als das doppelte des Ortstarifs dürfen solche Firmen laut Internet nicht verlangen. Also maximal 20 Euro.
Zudem gab es sogar eine Absprache mit dem Kontrolleur. Dieser hatte Verständnis für die Parkplatzsituation und wollte mich nicht mehr aufschreiben. Tat er offenbar dennoch. Meine Schwiegereltern, meine Freunde, meine Familie, alle habe nach 2 Jahren nun Mahnungen erhalten obwohl es nie ein Erstschreiben gab. Zudem stellen sie uns die Halterermittlung in Flensburg in Rechnung.
Um wie viele Parkvergehen handelt es sich denn eigentlich?
Haben die tatsächlich jetzt die "Knöllchen" der letzten zwei Jahre verschickt?
ZitatUm wie viele Parkvergehen handelt es sich denn eigentlich? :
Haben die tatsächlich jetzt die "Knöllchen" der letzten zwei Jahre verschickt?
7 Parkverstöße in einem Zeitraum von 2 Monaten (Baustellenzeitraum) und das ganze war vor 2 Jahren.
Bei meinen Bekannten und Familienangehörigen waren auch Zeiträume von 2015-2017 alles dabei..
-- Editiert von rostigernagel am 30.10.2017 15:58
-- Editiert von rostigernagel am 30.10.2017 15:59
ZitatMehr als das doppelte des Ortstarifs dürfen solche Firmen laut Internet nicht verlangen. :
Das ist schon mal Unfug, weil es gar keinen "Ortstarif" gibt. Der Bußgeldkatalog ist bundeseinheitlich. Und im privaten Bereich nicht mal im Ansatz relevant.
Hat "das Internet" denn substantierte Rechtsgrundlagen genannt?
ZitatHaben die tatsächlich jetzt die "Knöllchen" der letzten zwei Jahre verschickt? :
Warum nicht, 3 Jahre haben die ja Zeit.
ZitatEs gab dort wirklich keine zumutbare Parkmöglichkeit in der Nähe. :
Dann muss man halt etwas weiterfahren bis man zumutbares findet - oder zahlen.
ZitatZudem stellen sie uns die Halterermittlung in Flensburg in Rechnung. :
Könnte man verhindern, in dem man einen Zettel mit der Anschrift gut sichtbar hinter die Scheibe legt.
Man kann ja die jeweiligen 20 EUR + Halterabfrage zahlen, in der Hoffnung das die die restlichen 10 EUR nicht einklagen.
Mahnkosten sind nicht angefallen mangelsmachweislichen Zugang eines Erstschreibens.
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