Privater Parkplatzbetreiber - welche Rechtschutzversicherung greift?

30. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
rostigernagel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater Parkplatzbetreiber - welche Rechtschutzversicherung greift?

Hallo,

laut meiner Rechtsschutz sind Parkverstöße auf Privatparkplätzen nicht abgedeckt. Vom Ding her handelt es sich hierbei doch um Streitigkeiten zwischen Bürger und Bürger? Verkehrsrecht deckt Parkverstöße ohnehin nicht ab. Welche Versicherung greift da?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Eine Rechtsschutzversicherung, die das nicht ausschließt, würde ich mal ganz lapidar vermuten.

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#2
 Von 
rostigernagel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für diesen hilfreichen Beitrag. Leider finde ich nichts im Netz zu meinem Problem. Ich weiß auch nicht wie Versicherungen dieses Thema/Rechtsgebiet schimpfen.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die Folgen vorsätzlichen Handelns sind bei allen mir bekannten RS-Versicherungen vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Die Überschrift lässt jedoch vermuten, dass es um die Unterstützung eines Parkplatzbetreibers gegen rechtswidrig dort parkende Fahrzeughalter gehen könnte. Das dürfte nur über eine gewerbliche RS-Versicherung abzudecken sein.

Berry

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120211 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von rostigernagel):
Vom Ding her handelt es sich hierbei doch um Streitigkeiten zwischen Bürger und Bürger?

Nö, kann auch zwischen Unternehmen und Bürger sein.



Zitat (von rostigernagel):
Ich weiß auch nicht wie Versicherungen dieses Thema/Rechtsgebiet schimpfen.

Das kann jede nennen wie sie will.

Einfach die vertraglichen Vereinbarungen vor Unterschrift lesen oder anfragen, ob das im Versicherungsumfang enthalten ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
rostigernagel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht schon um mich. Ich habe kürzlich eine Mahnung bekommen, dass ich vor 2 Jahren ohne Parkscheibe geparkt hätte. Die wollen 217 Euro inkl. Mahngebühr von mir. (30 Euro pro Verstoß). Der "Ortstarif" für falschparken liegt aber bei 10€ seitens der Stadt. Zudem war ich durch eine Baustelle gezwungen dort zu parken und die Schilder sind nicht gut einsehbar gewesen.. habe Hoffnung das ich mit einem blauen Auge davon komme. Doch meine Versicherung sagt, dass das nicht abgedeckt ist.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120211 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von rostigernagel):
Der "Ortstarif" für falschparken liegt aber bei 10€ seitens der Stadt.

Irrelevant.



Zitat (von rostigernagel):
Zudem war ich durch eine Baustelle gezwungen dort zu parken

Nein, das war reine Bequenlichkeit nicht weiter nach einem anderen parkplatz zu suchen.
Denn von den Bauarbeitern wird wohl keiner irgendeinen Zwang ausgeübt haben.



Zitat (von rostigernagel):
die Schilder sind nicht gut einsehbar gewesen

Aber einsehbar. Also auch nichts als Argument.



Zitat (von rostigernagel):
Die wollen 217 Euro inkl. Mahngebühr von mir. (30 Euro pro Verstoß)

Und die sind wie genau aufgeschlüsselt?
Warum Mahngebühr, gab es zuvor schon mal Schreiben diesbezüglich?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rostigernagel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von rostigernagel):
Der "Ortstarif" für falschparken liegt aber bei 10€ seitens der Stadt.

Irrelevant.



Zitat (von rostigernagel):
Zudem war ich durch eine Baustelle gezwungen dort zu parken

Nein, das war reine Bequenlichkeit nicht weiter nach einem anderen parkplatz zu suchen.
Denn von den Bauarbeitern wird wohl keiner irgendeinen Zwang ausgeübt haben.



Zitat (von rostigernagel):
die Schilder sind nicht gut einsehbar gewesen

Aber einsehbar. Also auch nichts als Argument.



Zitat (von rostigernagel):
Die wollen 217 Euro inkl. Mahngebühr von mir. (30 Euro pro Verstoß)

Und die sind wie genau aufgeschlüsselt?
Warum Mahngebühr, gab es zuvor schon mal Schreiben diesbezüglich?


Nein, gab keine Mahnung oder irgendein Schreiben. Die meinen wohl die Zahlungsaufforderung unter dem Scheibenwischer. Es gab dort wirklich keine zumutbare Parkmöglichkeit in der Nähe. Die gesamte Straße war Baustelle. Mehr als das doppelte des Ortstarifs dürfen solche Firmen laut Internet nicht verlangen. Also maximal 20 Euro.

Zudem gab es sogar eine Absprache mit dem Kontrolleur. Dieser hatte Verständnis für die Parkplatzsituation und wollte mich nicht mehr aufschreiben. Tat er offenbar dennoch. Meine Schwiegereltern, meine Freunde, meine Familie, alle habe nach 2 Jahren nun Mahnungen erhalten obwohl es nie ein Erstschreiben gab. Zudem stellen sie uns die Halterermittlung in Flensburg in Rechnung.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Um wie viele Parkvergehen handelt es sich denn eigentlich?
Haben die tatsächlich jetzt die "Knöllchen" der letzten zwei Jahre verschickt?

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#9
 Von 
rostigernagel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Um wie viele Parkvergehen handelt es sich denn eigentlich?
Haben die tatsächlich jetzt die "Knöllchen" der letzten zwei Jahre verschickt?


7 Parkverstöße in einem Zeitraum von 2 Monaten (Baustellenzeitraum) und das ganze war vor 2 Jahren.
Bei meinen Bekannten und Familienangehörigen waren auch Zeiträume von 2015-2017 alles dabei..

-- Editiert von rostigernagel am 30.10.2017 15:58

-- Editiert von rostigernagel am 30.10.2017 15:59

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120211 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von rostigernagel):
Mehr als das doppelte des Ortstarifs dürfen solche Firmen laut Internet nicht verlangen.

Das ist schon mal Unfug, weil es gar keinen "Ortstarif" gibt. Der Bußgeldkatalog ist bundeseinheitlich. Und im privaten Bereich nicht mal im Ansatz relevant.

Hat "das Internet" denn substantierte Rechtsgrundlagen genannt?



Zitat (von spatenklopper):
Haben die tatsächlich jetzt die "Knöllchen" der letzten zwei Jahre verschickt?

Warum nicht, 3 Jahre haben die ja Zeit.



Zitat (von rostigernagel):
Es gab dort wirklich keine zumutbare Parkmöglichkeit in der Nähe.

Dann muss man halt etwas weiterfahren bis man zumutbares findet - oder zahlen.



Zitat (von rostigernagel):
Zudem stellen sie uns die Halterermittlung in Flensburg in Rechnung.

Könnte man verhindern, in dem man einen Zettel mit der Anschrift gut sichtbar hinter die Scheibe legt.



Man kann ja die jeweiligen 20 EUR + Halterabfrage zahlen, in der Hoffnung das die die restlichen 10 EUR nicht einklagen.
Mahnkosten sind nicht angefallen mangelsmachweislichen Zugang eines Erstschreibens.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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