Pfandflaschen Annahme verweigert im Getränkemarkt

7. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Axel G
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfandflaschen Annahme verweigert im Getränkemarkt

Sehr geehrte Damen und Herren,
In meiner Anfrage geht es nicht um Einweg sondern um Mehrwegflaschen. Vielleicht können Sie mir trotzdem weiterhelfen:
Heute passierte mir folgendes:
Im Getränkemarkt Sachsenland in der Nähe von Lidl in Döbeln wollte ich u.a. 0,33 liter Mehrwegflaschen Marke Mixery zurückgeben. Diese wurden mir von der Verkaufsstellenleiterin aus dem Kasten genommen mit dem Kommentar: Die verkaufen wir nicht die nehmen wir nicht zurück. Wir nehmen nur Bibop. ( praktisch die falschen Etiketten auf den gleichen Flaschen)Wir haben nicht soviel leere Kästen.
und grüne nehmen wir auch nicht......ich solle die Flaschen dahin zurückbringen wo ich sie gekauft habe ( wie gesagt Mehrwegflaschen!!!)
Ich habe eine Tel.Nr. von Sachsenland bekommen und dort angerufen:
Kommentar zu meinem Anliegen dort:
Wir haben die Marktwirtschaft und ich könne froh sein bedient worden zu sein. Denn laut Handelsgesetz wären sie nicht dazu verpflichtet mich zu bedienen.
Dazu mein Kommentar: Mein lieber Scholli.
Nun meine Frage: Woher bekommt man als Kunde mal eine klare Linie in punkto MEHRWEGPFAND SYSTEM und dessen Rechte und Pflichten.
Bitte helfen Sie mir ich wäre Ihnensehr dankbar.
Viele Grüße Axel

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Wollen Sie mit einem Anwalt und dem Gesetzbuch unter dem Arm nun zum Markt laufen und die Flaschen abgeben?

Ich würde dort einfach nicht mehr einkaufen gehen, wenn man dort mich als Kunden nicht schätzt...

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Hallo,

Laden meiden ist auf jeden Falle eine Lösung. Vielleicht haben Sie es in den Medien letzte bzw. vorletzte Woche mitgekriegt: die sogenannten Insellösungen bei Mehrwegflaschen (die Praxis, nur die eigenen Flaschen zurückzunehmen), die Aldi, Lidl und einige andere Discounter in Deutschland praktizieren, sind nicht EU-Verfassungskonform. Letzte Woche wurde beschlossen, dass diese Insellösungen im kommenden Jahr abgeschafft werden müssen, da der Europäische Gerichtshof Beschwerde eingelegt hat. Ein kleiner Trost also, und damit erübrigt sich auch die Frage nach der klaren Leitlinie, was wo wie zurückgegeben werden kann oder nicht.

Die Ansage von Sachsenland ist in der Tat ziemlich daneben. Sie könnten die Zentrale für Verbraucherschutz informieren - die richtet in jedem Fall mehr aus als Sie allein.

Ansonsten lohnt es sich nicht, sich über diese dreiste Tour aufzuregen. Wenn Sie und alle anderen unzufriedenen Kunden einfach nicht mehr dort hingehen, wird früher oder später sowieso die Quittung kommen.

Gruß karamel

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#3
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Wenn sie das "große Windrad" bedienen möchten, informieren sie unser alle Verbraucherschutzministerin! Das Ministerium leitet dann die Mitteilung schon an die lokal zuständige Behörde weiter. Wenn sie mit der "kleinen Variante" leben können, dann gehen sie und ihre Familie nicht mehr dorthin! Und erzählen sie allen ihren Freuden/Bekannten von diesem Vorfall!

Ist schon ein starkes Stück, solche Äußerungen ggü. von (umsatzstreigernder) Kundschaft zu äußern! :(

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

"die Aldi, Lidl und einige andere Discounter in Deutschland praktizieren, sind nicht EU-Verfassungskonform."

Wie kann denn etwas "nicht EU-Verfassungskonform" sein, wenn es noch gar keine EU-Verfassung gibt? Die bedarf ja zur ihrer Wirksamkeit wohl erst noch der Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten...

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Hallo Bob,

sorry für die falsche Wortwahl - das kommt davon, wenn man aus dem Gedächtnis zitiert und vorher nicht mehr nachschaut. Wie auch immer es richtig heißen mag, die Insellösungen verstoßen gegen die Wettbewerbsbestimmungen und daher hat die EU-Kommission beim europäischen Gerichtshof Klage eingereicht, weshalb das Bundeskabinett eine neue Verpackungsverordnung verabschiedet hat, die künftig verhindern soll, dass Discounter wie Lidl und Aldi nur bei ihnen gekaufte Flaschen zurücknehmen. Nachzulesen hier:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,326310,00.html.
Im übrigen wäre es nett gewesen, die Belehrung um eine Korrektur zu ergänzen - denn am Sachverhalt selbst ändert es ja nun nichts :) .

Gruß karamel

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