Pfändung,was kann gepfändet werden?

18. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
caja
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung,was kann gepfändet werden?

Hallo,

habe fplgendes problem.

Mein ehemaliger Vermieter hat mich über den Tisch gezogen und nach zusage vorzeitigem kündigen des Mietverhältnisses dies verleugnet.
Fakt ist nun das ich 1800€ an ihn nachzuzahlen habe.
Komischerweise will sein Anwalt keine Ratenzahlung (vorerst) in höhe von 50€monatlich da ich allein erziehend bin und mehr zur zeit nicht möglich ist.
Damit zeige ich doch bereits meinen willen.Er will aber nur 3 Raten in je 600€ akzeptiren und droht nun mit Zwangsvollstreckung ...
Lohn kann mir nicht gefpändet werden da ich unter den 940€ liege.
Besonders Wertvolle sachen wie schmuck etc habe ich auch nicht.
Eben nur das was man meines erachtens Existenzminimum nennt.

Eben nur ein Auto womit ich zur Arbeit komme,zum Arzt oder zur Schule meiner Tochter.

Dazu noch ein sehr altes mit 200.000tkm auf dem Tacho.

Kann man denn so einfach eine Pfändung beantragen wenn Ratenzahlung beim Gericht abgemacht wurde?Auch wenn keine höhe festgesetzt wurde.

Bin doch bereit dazu ....aber eben vorerst nicht in der gewünschten höhe.
Weiß nicht mehr weiter.

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"Die Frage nach Aufklärung beginnt dort ,wo die Grenzen für das Verständnis erreicht sind!"

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7 Antworten
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#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo caja,

Hast du denn keinen Anwalt wg. dieser Angelegenheit gehabt? Auf was begründet sich der Anspruch denn überhaupt?

Hast du schon einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten?

Biete dem gegnerischen Anwalt schriftlich per Einschreiben/Rückschein die 50 Euro Abzahlung an (und zahl diesen Betrag auch - möglichst per Überweisung und ggf. rückwirkend).

Ob du dein Auto zum Weg zur Arbeit unabdingbar brauchst, hängt vom Fahrtweg und der Alternative = Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Verhältnis zur Arbeitszeit ab. Niemand hat ein Interesse daran dir dein Auto zu pfänden, wenn du dann deine Arbeit verlieren würdest - es sei denn es ist ein Audi 80 Cabriolet ;)

LG nefertari1968

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#2
 Von 
caja
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo neferati,
danke für Deine Antwort,

die Sache ging bis zum Gericht und raus kam eben das ich diese Summe in Raten abzahle.

Es wurde aber an diesem Tag kein konkreter Betrag festgesetzt.
Mein Anwalt sagte mir damals das sie recht dumm wären wenn sie eine Zwangsversteigerung ansetzen denn dann haben sie noch weniger die Chance das es schnell erledigt wird.
Sie könnten ja das Argument bringen ich könne mit Bus und Bahn fahren.Nur dann müßte ich vor meiner Tochter aus dem Haus damit ich pünktlich auf der Arbeit erscheine...ist nicht wirklich zumutbar denke ich.

Zu der Zwangsvollstreckung kommt ja dann auch noch ...die Eidesstatdliche....was dann ja alles noch schlimmer macht.Dann wieder Fuß zu fassen ist schier unmöglich....ab da bekommt man selbst bei der Bank keinen Kredit mehr zb.um sowas zu klären.

Ich glaube zwar nicht wirklich das jemand ausser ein Fan nen alten E30 mit 200.000tkm auf der Uhr noch kaufen möchte ...höchstens für Ersatzteile. :-)

Angst hab ich dennoch davor.

Wenn jemand garnicht zahlen würde könnte ich das verstehen....kann natürlich auch sein das sie mich unter Druck setzen wollen.

Aber da hat man als kleiner Mann/Frau ja eh meist keine Chance gegen.


Gibt es denn keine Gerechtigkeit mehr?





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#3
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo caja,

die Finger zu heben, solltest du auch unbedingt vermeiden; vielleicht kannst du einiges mit dem Gerichtsvollzieher selbst klären, wenn du ihm die Sachlage schilderst.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat die Gegenseite einen vollstreckbaren Titel und das, obwohl eine genaue Summe und die Höhe der Raten noch gar nicht festgesetzt worden sind; vielleicht kannst du auch das mit dem Gerichtsvollzieher klären und ihm dann das Schreiben vorlegen, was du an den gegnerischen Anwalt sendest. Natürlich auch den Vorgang selbst.

Eventuell solltest du dich auch an das Gericht wenden - Hast du denn gegen den Mahnbescheid Widerspruch/Einspruch eingelegt, z.B. was die Ratenhöhe angeht?

Zu guter Letzt bleibt dir noch dein Anwalt, du hast bestimmt die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein zu erhalten und dann auch Prozesskostenbeihilfe, wenn sich die Sache nicht mit ein paar RA-Schriftsätzen regeln lässt.

Das mit dem Auto könnte ein Problem werden; hast du eventuell schon daran gedacht, es an einen vertrauenswürdigen (!) Bekannten quasi fingiert und unter Wert zu veräußern ????

Schlafen die Forumprofis bereits alle?

Kopf hoch!

LG nefertari1968

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#4
 Von 
caja
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nefertari,

ich werde morgen mit meinem Anwalt sprechen,ob dies alles wirklich so eifach geht was die Gegenseite da versucht.

Leider kann ich das was das veräußern betrifft mit keinem machen....Ich bin in den letzten Jahren zu oft auf die Nase gefallen und mein Vetrauen ist da nicht grad bestärkt.

Der Mahnbescheid kam vor dem Gerichtstermin und sicher habe ich Einspruch eingelegt.Nur leider halt ohne erfolg...da ich nichts schriftlichhatte von meinem Vermieter und das Gericht nich mal einen Zeugen hören wollte.

Ich hoffe morgen etwas bessere Nachrichten zu erhalten um wieder ruhig schlafen zu können.
Wenn unser Rechtssystem mit sowas weiter kommt ...dann prost.


lg caja

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#5
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

bin zwar kein profi aber bevor du wieder zum anwalt rennst, rede erstmal mit dem gerichtsvollzieher. sei ehrlich u. nett denn das sind auch nur menschen genauso wie du u. ich.

wenn du ihm das mit den raten a´50€ anbietest wird der sich auch zufreiden geben, denn dieser wird schnell merken das bei dir keine 600€ im monat zu holen sind.

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#6
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Poth,

der Gerichtsvollzieher ist doch hier im Auftrag des Gerichtes tätig und dieser Auftrag beruht auf einer Entscheidung - nach Anhörung beider Parteien.

Sicher kann man -bis zu einem gewissen Grand- mit Ihm reden, wobei das auch auf den Gerichtsvollzieher selbst ankommt; letzten Endes entscheidet aber das Gericht.

Der Gerichtsvollzieher nimmt nur die Situation zu Protokoll und gibt seine Erkenntnisse, die Vorschläge der betroffenen Person (hier den vorhandenen Zahlungswillen) und seine eigenen (Kann nicht Muss!) weiter. Das Gericht wird dann wohl die Gegenseite informieren, aber ob die letztlich zufrieden sind und stillhalten, steht doch auf einem ganz anderen Blatt...

Eine Beratung vom Anwalt halte ich schon für nötig, bevor noch mehr wertvolle Zeit verstreicht, und nachher gar nichts mehr geht.

Wäre es anders, könnte ja jeder von hier auf jetzt seine eigene Ratenhöhe bestimmen - ich meine, ich fände das in vielen Einzelfällen auch ok, aber so läuft das ja leider eben nicht.

LG nefertari1968

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
caja
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

also ich habe nun folgende info von meinem anwalt erhalten...

der gerichtsvollzieher wird sich ansehen ob ich etwas habe was man pfänden kann, dies ist bei nicht der fall das kann ich sicher sagen.

er wird nochmals von mir hören was ich vorerst monatlich zahlen kann.das gibt er an die gegenseite weiter.

wenn diese dann dennoch sagt darauf gehen wir nicht ein kommt die EV.

damit bekomme ich dann einen eintrag in die schufa aber die gegenseite auch keinen cent denn dann ist offiziell absolut nichts von mir zu bekommen.nichtmal mehr die 50€ die ich bereit bin zu zahlen.

wenn sie clever sind gehen sie auf die 50€ ein. aber wer weiß das schon .

winkz caja

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