Personalausweis auf Veranstaltung eingezogen, weil ich erst 17 war

25. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
FP9IE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Personalausweis auf Veranstaltung eingezogen, weil ich erst 17 war

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem. Ich habe eine öffentliche veranstaltung besucht. Ich bin momentan 17 Jahre alt. Die Regeln an diesem Abend besagten, u18 dürfe bis 24 Uhr diese Veranstaltung besuchen. Der Ausweis wurde einem quasi als Pfand abgenommen, sodass manihn bis 24 Uhr wieder holen könne.

Nun habe ich meinen Ausweis abgegeben, bin aber erst gegen 2.30 aus dem Gebäude gegangen. Die Türsteher haben mir meinen Ausweis nicht wieder ausgehändigt. Ich soll ihn mir als bei der Polizei abholen.

Nun zu meiner Frage: Was bedeutet das fürm mich? Gibt es dafür eine Strafe? wenn ja, wie hoch ist sie? Werden eventuell meine Eltern belangt (Verletzung der Aufsichtspflicht o.ä.)?

Was passiert allgemein, wenn man seinen Ausweis verliert/er gestohlen wird? bzw was kostet eine Neubeantragung? Womit muss ich rechnen.

Vielen Dank im vorraus!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Du wirst bei der Polizei eine Standpauke bekommen. Vielleicht werden die Eltern noch angeschrieben. Es kann auch sein, dass du mit deinen Eltern zusammen den Ausweis abholen darfst.
Selbst wenn du einen neuen Ausweis beantragst, dein alter Ausweis (mit Adresse) liegt bei der Polizei. Bringt also nichts.

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Eirene, glaubst du wirklich, der Veranstalter ist so bloed und rennt mit dem Ausweis tatsaechlich zur Polizei? Wahrscheinlich waere er doch der erste (wenn nicht gar der einzige), der hier Aerger bekommen koennte.

Gruss
CAM

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

könnte möglich sein oder aber auch nicht. Man weiß nicht, welche Art von Veranstaltung das war. Bei uns hier könnte ich mir durchaus vorstellen, dass Veranstalter und Polizei eng zusammen arbeiten und deshalb der Veranstalter die Einziehung der Ausweise veranlaßt. Mir fällt aber jetzt auch ein, wenn der Veranstalter die Ausweise einkassiert, wieso man nicht nach Mitternacht die Jugendlichen ausrufen läßt (Geburtsdatum liegt ja vor) bzw. sie auffordert, das Lokal zu verlassen. Die nächste Frage wäre noch, darf der Veranstalter die Ausweise einkassieren?

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

@Eirene123

Der Veranstelter darf die Ausweise natürlich nicht einkassieren, hat er auch nicht. FP91E hat seinen Ausweis freiwillig ausgehändigt! Der Veranstalter wollte so sicher gehen, daß jugendliche ab Mitternacht nicht mehr anwesend sind. Warum sollte er deshalb Ärger mit der Polizei bekommen?
Nun gut, der Veranstalter hätte wissen müssen, daß noch jugendliche Im Saal sind und diese suchen sollen. Vieleicht hat er das ja auch, das wurde ja gar nicht beschrieben.



Viele Grüße, Michael

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Um in das Lokal zu kommen, mußte er den Ausweis als Pfand .....also freiwillig ist das ja nicht.
Also, wo holt er nun seinen Ausweis ab?? Beim Veranstalter oder wie der Türsteher sagt, bei der Polizei??

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#6
 Von 
FP9IE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, da meine Eltern in dieser Hinsicht nicht sooo streng sind, hätte ich kein Problem meinen Ausweis bei der Polizeistelle abzuholen. Die andere Frage ist, ob ich eine Ordnungsstrafe bekomme. Könnte ja sein, dass diese gegebenenfalls höher ausfällt, als eine Neubeantragung meines personalausweises. Schließlich könnte jemand den Ausweis auch gestohlen und dann diese veranstaltung besucht haben!?

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

@Eirene113

Glaubst du das wirklich was du schreibst? Natürlich ist das freiwillig! Wer zwingt ihn denn in das Lokal zu gehen? Er hat wohl ganz ohne jeglichen Zwang entschieden in das Lokal zu gehen und seinen Ausweis zu hinterlegen. Das ist freiwillig!

@FP9IE

Wenn jemand mit deinem Ausweis in das Lokal gegangen wäre, dann müßte er dir aber schon ganz schön ähnlich sehen. Außerdem war es ja nicht so, das hast du selbst gesagt.



Warum müssen eigentlich immer die anderen die bösen sein wenn man selbst etwas verbockt hat?


Viele Grüße, Michael

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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Michael
Da du mir ja sehr intelligent erscheinst, kannst du bestimmt die Frage von FP..in seinem ersten Posting beantworten...

Ich glaube alles, was ich schreibe, denn sonst würde ich es nicht schreiben!

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#9
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

echt zum schmunzeln ;)
wie soll man denn nachweisen können, wann eine person die lokalitäöt verlassen hat.
man geht heim, vegißt den ausweis wieder mit zu nehmen und holt ihn dann später ab.

mfg
chronoton

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

@Eirene113

Welche Frage davon meinst du?

'
Was bedeutet das fürm mich?
Gibt es dafür eine Strafe?
wenn ja, wie hoch ist sie?
Werden eventuell meine Eltern belangt (Verletzung der Aufsichtspflicht o.ä.)?

Was passiert allgemein, wenn man seinen Ausweis verliert/er gestohlen wird?
bzw was kostet eine Neubeantragung?
Womit muss ich rechnen.
'

Wenn man einen Ausweis verliert meldet man diesen als verloren und beantragt einen neuen. Man muß dann halt die ortsüblichen Gebühren dafür bezahlen. Wie hoch die bei dem Fragesteller sein werden erfährt dieser auf der zuständigen Behörde.

Zu allen anderen Fragen: Sorry, ich bin kein Hellseher, aber normalerweise ist man auf der Polizeibehörde schon relativ kulant. Ich denke, daß es hier bei einer Belehrung bleibt. Genau wird er es aber erst wissen wenn er den Ausweis abgeholt hat.

Danke, daß du mich für intelligent hälst.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@ Michael
na geht doch......

Sollte der Ausweis nicht bei der Polizei sein, dann findest du ihn bei dem Veranstalter.

Übrigens, chronotom hat auch eine sehr hübsche Antwort parat.


In den Knast wirst du nicht kommen :) Wirst höchstens eine Belehrung bekommen, immer schön nicken dabei, ernstes Gesicht machen....dann darfst du auch nach Hause und wir sind hier alle glücklich darüber :) .

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
FP9IE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, also kann ich mit ner, je nachdem wie kulant der Polizist ist, derben oder weniger derben Standpauke rechnen. Dabei zeige ich mich einsichtig und die Sache ist gegessen?

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Wahrscheinlich ja.
Nie vergessen, Polizisten sind auch nur Menschen, die waren auch mal jung.

Viele Grüße, Michael

-- Editiert von micbu am 25.03.2007 23:09:46

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

...und was für Menschen :)

Da fällt mir eine Storry ein, geschehen vor 2 Jahren. Mein Sohn war 16 Jahre alt. Sylvester . Die Jungs knallten natürlich schon ab 18 Uhr munter in einem Park. Jeder hatte einen Rucksack voller Knaller. Mh..na ja, hatte diese natürlich zusammen mit Sohn gekauft. Auf jeden Fall, am 01. Jan. durfte ich mit meinem Sohn diese Knaller bei der Polizei abholen. Dazu bekamen wir noch eine Belehrung über Sprengstoffbeschlüsse ect. Ich könnte jetzt auch schreiben, was ich darüber gedacht habe aber ich lass es mal.


-- Editiert von Eirene113 am 26.03.2007 16:38:51

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#15
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

über sinn und unsinn mancher aktionen mag man sich beiderseits (jugendliche und polizei) seinen teil dazu denken.

aber klar ist auch: wer sich korrekt verhält, muss nicht befürchten, dass man sein zeug von der wache holen muss oder eine standpauke bekommt ;)

und ich will auch keine stanpauke für dich, eirene, abhalten, aber wenn z.b. ein renterehepaar am 31.12. um 18 uhr abends einen spaziergang durch einen park machen wollen und es rings um sie herum knallt und womöglich böller geworfen werden, verstehe ich auch deren unmut...

man muss eben beide seiten sehen..

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