Personalausweis seit einem Jahr abgelaufen - was kann mir passieren?

29. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
zeutl
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Personalausweis seit einem Jahr abgelaufen - was kann mir passieren?

Hätte mal ne kurze Frage !

Habe gerade festgestellt das mein Perso seit fast über einem Jahr abgelaufen ist !

Kann es mir passieren das ich bei Verlängerung beim Amt ne Ordnungswidrikeit und Bußgeld aufgebrummt bekomme? Oder ist das nur bei Kontrolle durch die Polizei etc der Fall?

Wie hoch wäre das ungefähr bei meiner Dauer? Wohnsitz: Bayern

Und eine Sache noch: Wenn mich ein Bußgeld erwartet , was wäre wenn ich beim Amt sagen würde : Ich habe meinen Perso verloren. Rein theoretisch natürlich ;)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Kann es mir passieren das ich bei Verlängerung beim Amt ne Ordnungswidrikeit und Bußgeld aufgebrummt bekomme?

Ja, das hängt an der Laune des Sachbearbeiters, ob er ein Auge zudrückt oder nicht.

> Wenn mich ein Bußgeld erwartet , was wäre wenn ich beim Amt sagen würde : Ich habe meinen Perso verloren.

Seit einem Jahr abgelaufen wäre er ja in jedem Fall (das haben die in den Unterlagen, dafür müssen sie nicht auf den Ausweis schauen), sodaß das nichts ändern würde.

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#2
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

Ist mir vor ein paar Jahren auch schon passiert.
Und über den Ablauf (war auch gut ein Jahr) hinaus kam sogar noch davor ein Umzug dazu und ich hatte den Ausweis nicht umschreiben lassen.

Letztlich wollte ich aber mal wieder in Urlaub und da brauchte ich den Personalausweis. Ok - Augen zu und durch. Und was ist passiert? Nix. Die üblichen Gebühren für die Ausstellung und das war es dann auch schon.

Klar ist das nicht allgemeingültig, ggf. je nach Bundesland (in meinem Fall BW?) oder wie schon gesagt wurde auch je nach Sachbearbeiter. Aber es ist zumindest ein Beispiel dafür, dass es auch ganz problemlos sein _kann_ - und ein SB hat jetzt eigentlich nicht wirklich was davon, jemandem deswegen Ärger zu machen.
Und selbst wenn ... dafür wird man nicht auf den Mond verbannt oder seines Lebens ruiniert oder sonst irgendwie "geächtet", sondern es wäre einfach ein Bußgeld weil man 'ne Vorschrift nicht beachtet hat, nichts weiter.

Letztlich ändern können Sie an der Sachlage eh nichts denn früher oder später werden Sie für irgendwas einen gültigen Personalausweis brauchen. Also wieso nicht gleich angehen und dann kommt's eben wie es (sowieso irgendwann) kommt? Spart zumindest Schlaflosigkeit und unangenehme Gedanken, wenn das erledigt ist. ;)

Gruß
Xavienne

-- Editiert am 30.05.2009 03:28

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ich kenne kein Gesetz das mir*****legt nur gültige Dokumente zu besitzen. Also wenn ich nicht gerade kontrolliert werde gibts keine Strafe vom Amt.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Dennoch ist es eher ungewöhnlich, dass ein Bußgeld verhängt wird, wenn nicht rechtzeitig ein neuer Personalausweis beantragt wird. Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, ob ein Bußgeld verhängt wird und nur sehr wenige Sachbearbeiter wollen sich die notwendige Zusatzarbeit machen, die für sie mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens in Zusammenhang steht.

Solltest Du gleichzeitig einen Reisepass haben, so reicht das ohnehin aus.

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#6
 Von 
zeutl
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Eine Frage hätte ich noch.

Ich habe Dienstag einen Banktermin wo man eigentlich den Personalausweis vorlegen muß. Natürlich gültig .

Ich probiere es mal ohne ,weil Sie mich eigentlich kennen.

Wenn es aber nicht funktioniert , kann man sich vom Amt etwas "vorläufiges" holen oder muß ich die Tage abwarten bis der neue Perso kommt um dann das Bankgeschäft zu erledigen?

Nochmal Danke für die Antworten. Diese Woche wäre er ohnehin verlängert worden . Irgendwann muß man es ja machen . Lieber früher ,als später ;)

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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn Sie im Besitz eines gültigen Reisespasses sind droht Ihnen kein Bußgeld.

Haben Sie nur einen Personalausweis hängt es vom SB ab.

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