Ein ehemaliger Freund von mir hat alte Nachrichten von mir einem Autoren gegeben. Es handelte sich um Politische Themen. Der Autor hat es für dann für sein Buch verwendet. Ich komme auf 2 Seiten vor, Vorname unverändert. Dinge die ich sage, wurden teilweise verändert und übertrieben dargestellt.
Meine Frage: Kann ich den Autoren verklagen? Es handelt sich übrings um ein Bestellerbuch.
Persönlichkeitsrecht in einem Buch
3. April 2017
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Frage vom 3. April 2017 | 14:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Persönlichkeitsrecht in einem Buch
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#1
Antwort vom 3. April 2017 | 21:30
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39755x hilfreich)
ZitatKann ich den Autoren verklagen? :
Klar.
Viel spannender fände ich die Frage, ob man das auch mit gewissen Erfolgsausichten könnte.
Und da hängt es dann davon ab, was des Ziel der Klage ist. Und wie die Beweislage dafür ist.
#2
Antwort vom 3. April 2017 | 23:50
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Und vor allem wie die Aussagen der Person überhaupt zuzuordnen sind.
Ist es ein Krimi und dort steht nur: Tim hat gesagt:...
Oder ist es ein Sachbuch über Politiker und dort steht: Angela M hat gesagt:...
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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