Persönliches Eigentum

7. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Greg_HouseFan
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Persönliches Eigentum

Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, die Forenmitglieder können mir helfen. Leider ist meine Geschichte etwas länger, aber ich versuche, mich auf das Wesentliche zu beschränken. Bis vor kurzem habe ich in einer mehr oder weniger laufenden Beziehung gelebt. Ich war im Februar zu meiner Freundin nach Österreich gezogen, hatte aber in der Eile ein paar wichtige Papiere vergessen. Bekannte von uns hatten dann jemanden organisiert, der mit mir meine restlichen Sachen holen sollte - Umzug eben. Ich war damals schon knapp bei Kasse und nach den letzten Kontoauszügen, die meine damalige Bank mir geschickt hatte, war noch (nach allen Ausgaben und meiner groben Rechnung) genaug auf dem Konto, um diesen Menschen zu bezahlen. Leider war das nicht der Fall und er hat mich sitzen lassen. Eine Woche später war ich zwar wieder in Österreich, aber wir haben uns wieder so verkracht, daß meine Freundin mich rausschmiß - Sachen gepackt und alles. Ich war nur zu wütend auf sie damals und hatte noch Hoffnung, es würde alles wieder werden. Jedenfalls sind einige wertvolle Sachen von mir bei meiner Freundin geblieben, die ich jetzt natürlich gern zurück hätte.
Als der Typ mich im August hat sitzen lassen, ohne seine Vereinbarung einzuhalten ( alles telefonisch, es gibt nichts schriftliches), meinte er, ich schulde ihm noch was. Heute ist er also bei meiner Ex aufgekreuzt und hat fast alles mitgenommen, auch mein Eigentum. Ein paar Freunde/Bekannte von mir meinten, das ist Diebstahl, weil sie kein recht hätte, über mein Eigentum zu verfügen... Meine Ex hat mit ihren Bekannten gesprochen, die wollen mir wohl meine Sachen Ende Oktober vorbeibringen, aber ich weiß nicht, inwiefern ich mich darauf verlassen kann. Außerdem soll ich noch 700 Euro für mein Eigentum bezahlen. Zusätzlich droht sie mir mit der Polizei und allem drum und dran, falls ich mich je wieder melde oder mich blicken lasse...

Bin für schnelle Hilfe dankbar.

Greg

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)



Hallo!

Ich muss ehrlich gestehen, dass ich Ihre Schilderung noch nicht so richtig verstanden habe.

Aber vorab:
Wenn der "Typ" (nennen wir ihn mal Spediteur), also wenn der Spediteur eine Vereinbarung mit Ihnen hatte, dann gilt dieser "Vertrag" auch in mündlicher Form.

Daher stellt sich die (ersten) Fragen, was mit dem Spediteur vereinbart wurde: Aufgaben? Fristen? Bezahlung? Entschädigung bei Auftragskündigung? etc.
Für Ihren Fall: Sollten Sie Vorkasse leisten?

Wenn ja, folgt m.E. die Frage, ob es sich bei deren Ausbleiben um einen einseitigen Vertragsbruch oder einseitige Kündigung Ihrerseits gehandelt hat.

Wenn ja: Nach welchem Recht (österreichisches oder deutsches) wurde der Vertrag geschlossen? Und, was sagt das anzuwendenen Recht über "Vertragsstornierung" und ggf. fällige "Gebühren" aus. Diese könnte ggf. auch Inhalt eines individuellen Vertrags gewesen sein.

Der Spediteur kann für seine Forderung (berechtigt oder nicht) ein gerichtliches Mahnverfahren und ggf ein Vollstreckungsverfahren einleiten. Über die Gültigkeit der Forderung muss dann erst mal entschieden werden, und die Vollstreckung ist ausschließlich Aufgabe des Staates. Eine eigenständige Einholung von Pfandmitteln ist m.E. nicht vom Gesetz gedeckt und somit zu Unrecht getätigt worden.

Was die Vereinnahmung Ihrer Sachen angeht, sehe es ich ähnlich wie Sie, vorausgesetzt das in Österreich keine Besonderheiten gelten.
Ihre Exfreundin hatte keine tatsächliche Sachherrschaft über diese Dinge, und durfte diese nicht ohne Ihre Genehmigung herausgeben.

Habe mal einen Blick ins Wikipedia geworfen:
- Diebstahl gemäß, § 127 StGB (Österreich)
- Veruntreuung gemäß § 133 StGB (Österreich)
- möglicherweise auch "dauernde Sachentziehung" § 135 StGB Österreich

Das trifft vermutlich dann auch auf den Spediteur zu.

Also:
Wenn es sich so darstellt, wie Sie es berichtet haben, dann würde ich an Ihrer Stelle selbst die Polizei benachrichtigen, und die Herausgabe der Sachen fordern.

Viel Erfolg!

PS: Wofür sollen Sie denn eigentlich 700 EUR zahlen?



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"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

-- Editiert in.sure.ace am 07.10.2012 09:45

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Greg_HouseFan
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
genaugenommen war es kein Spediteur. Genaugenommen ist es ein Freund von Bekannten von uns. Für die ursprüngliche Umzugsaktion war ausgemacht gewesen, daß er mit mir nach Deutschland fährt und meine restlichen Sachen mit mir abholt. Zur Bezahlungt hatte er mir zwei Optionen angeboten - Kilometerpreis zu € 0,50 oder Fixpreis, wenn ich mich recht entsinne, waren das € 1400. Er sollte mir nur packen helfen und fahren, weil der Bekannte ja privat einen Kleintransporter hat. Ein genauer Zeitpunkt für die Bezahlung war nicht festgelegt. Der Bekannte meinte nur im Nachhinein, er hätte mal auf Vorkasse bestehen sollen, aber da war schon alles gelaufen. Wir waren dann letztendlich in Deutschland bei meiner Hausbank, aber man kriegt am Automaten (die Bank hatte, als wir da waren, schon geschlossen) eben nur € 500/Tag. Ich hatte noch mehr auf dem Konto, und ich hab ihm auch die Auszüge gezeigt, aber die 500 waren ihm für den Moment nicht genug, also hat er mich sitzen lassen und ist wieder zurück nach Hause. Von meinem Standpunkt aus war das Nichterbringen von Leistung, nur leider wurde keine Entschädigung im Fall von Auftragskündigung vereinbart. Ich habe dem Bekannten aber gesagt, irgendwie kriege ich das schon hin, den Rest zu bezahlen, was theoretisch in Raten möglich wäre. Aber dafür mußte ich erstmal etwas sparen.
Die Aktion mit den Pfandmitteln ist meines Wissens nach (und der Schilderung von meiner Ex) auf eigene Faust durch den Bekannten geschehen.
Die € 700 soll ich bezahlen, damit ich mein Eigentum wiederbekomme.

Danke für die schnelle Antwort und für die Hinweise mit den Gesetzen. Ich werde mich mal selbst etwas schlau machen und schau dann mal weiter.

Greg
Da der Bekannte in Österreich lebt, gilt wahrscheinlich österreichisches Recht

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)



Sorry, aber es ist immer noch etwas verworren.

Um zu klären, was dem "Spediteur" zusteht, hier ein paar Fragen:

1. Der "Spediteur" kommt aus A, oder? Ich frage das deswegen, weil ich mich wundere, dass er bereits mit Ihnen in D war.

2. Was haben Sie beide vorab vereinbart?
2.1. Kilometerpauschale?
2.2. Pauschalpreis?

3.1. Welchen Teil der Vereinbarung hat der "Spediteur" eingehalten, welchen nicht?
3.2. Und welche Teil-Kostenerstattung steht diesem nach dessen bzw. Ihrer Meinung nach zu?

4. Was waren die Gründe für die vorzeitige "Vertragskündigung"?

5. Gibt es Zeugen?

Hier wird vermutlich Aussage gegen Aussage stehen, wenn es keine Zeugen gibt. Sie könnten z.B. behaupten, dass der "Spediteur" nur Geld erhalten hätte, wenn dieser seinen "Vertragsteil" zu 100% erfüllt hat. Und die 500 EUR waren nur ein freiwiliiger Vorschuss.
Er könnte alles andere behaupten.

Aber der "Transportvertrag" ist m.E. sowieso "nur" eine Sache für sich.

Was die unerlaubte Abholung Ihre Sachen angeht, besteht m.E. kein Zusammenhang mit dem ursprünglichen, gekündigten "Vertrag". Anders wäre es vielleicht noch gewesen, wenn der "Spediteur" diese Sachen bereits verladen hatte, und diese nur ausliefern muss, wenn dafür eine bestimmte Vertragserfüllung Ihrerseits Gegenstand der Vereinbarung war (z.B. Vorkasse).

IMO hat sich der "Spediteur" mit der unerlaubten Abholung und damit Zueignung definitiv strafbar gemacht. Dies wird m.E. durch die dann erfolgte erpresserische Forderung noch verstärkt.
Bei der Frage, welches Delikt bzw. welche Delikte tatsächlich infrage kommt/kommen, bin ich mir allerdings unsicher.
Das sollten sie ggf. durch die österreichische Polizei in Erfahrung bringen.

Viel Erfolg!


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"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

-- Editiert in.sure.ace am 07.10.2012 16:21

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Greg_HouseFan
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich weiß, das ist alles verworren. Für mich stellt sich das auch so dar.
zu 1): Ja, er kommt aus A. Wir waren Ende Juli in Deutschland, um meine Sachen zu holen, als die Sache mit der Bezahlung wegen der Fahrt vorgefallen war.
Zu 2): Vereinbart war nur Hilfe beim Packen und einladen ins Auto, plus die Hin- und Rückfahrt. Preislich, weil es überschlagsmäßig für mich günstiger schien, hatten wir uns auf eine Pauschale geeinigt - eben die 1400 Euro, von denen, mit Hilfe meiner Ex, die Hälfte bezahlt ist.
zu 3): Eingehalten hat er den Teil mit der Hinfahrt und zu einem minimalen Teil auch die Hilfe beim Packen. Weil es ihm aber zu lange gedauert hat, hat er mich dann damit alleingelassen. Wir waren dann zwischendrin kurz zu meiner Bank, wo ich ihm dann die 500 Euro bezahlen konnte, die man ja maximal pro Tag am Automaten bekommt. Er hat mich dann auf dem Parkplatz dort als Lügner hingestellt, wir sind dann wieder zu meiner alten Wohnung zurück, er hat meine Sachen ausgeladen, die wir schon im Auto hatten, und ist dann ohne mich und das gepackte wieder zurück nach A.
Zu 3.2): Theoretisch steht ihm dann aus meiner Sicht nur das zu, was er an Ausgaben für die Hinfahrt für Kraftstoff und Autobahngebür ausgegeben hat Autobahngebühr dürfte sich auf ca. 20 Euro belaufen, wieviel er fürs Tanken bezahlt hat, weiß ich leider nicht.
Zu 4.): Vermutlich war sein Grund meine "Lügerei", wie er es darstellt, was meine Finanzen betrifft. Ich bin damals von den letzten Kontoauszügen ausgegangen, die meine Bank mir geschickt hatte, plus groben Überschlägen, was ich beim Einkaufen ausgegeben hatte. Nach meiner Rechnung waren noch zumindest die 1400 auf dem Konto. Das dem nicht so war, habe ich erst bei meiner Bank gesehen. Auszüge habe ich nämlich nur bekommen, wenn viele Kontobewegungen waren - damit es nicht so teuer wird, schickt meine Bank nicht regelmäßig die Auszüge, sondern nach Bedarf. Ich persönlich hatte ja zumindest gehofft, er nimmt wenigstens das mit, was wir eingeladen hatten, plus mich selbst, wenn er schon nicht gewillt ist, alles mitzunehmen. Aber das hat er nicht getan. Man hätte ja für den Fehlbetrag Ratenzahlung ausmachen können, aber er hat nicht mit sich reden lassen.
Zu 5.): Ja, eine Nachbarin hat die Aktion damals mitbekommen. ich war danach dann noch zu einer Bekannten von mir, hab auf dem Weg noch jemand anderes getroffen, mit dem ich ab und zu geredet habe (um genau zu sein, meine Friseurin, bei der ich immer war). Meine Bekannte und meine friseurin sind zwar keine direkten Zeugen, aber ich habe ihnen von dem Vorfall aus meiner Sicht berichtet.

Was die Abholung meiner Sachen aus der Wohnung meiner Ex betrifft, sie (meine Ex und der "Spediteur") sehen es als Bezahlung für die Restschuld, bis ich entweder die 700 Euro bezahle, oder er verkauft mein Eigentum an irgendwelche Fremde.

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#5
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)


Zu Ihrer Antwort zu 1.)
Ich denke, Sie wollten von A zurück nach D... :crazy:
Mein Fehler! Ist aber auch für den Fall egal.

Zu Ihrer Antwort zu 2.)
Sorry, es fehlte noch eine Frage zu den Zahlungsbedingungen, sprich Fälligkeit. Also, wann war die Bezahlung / Teilzahlung fällig gemäß Vereinbarung?

Zu Ihrer Antwort zu 3.1.)
Hier kommt es wohl darauf an, was tatsächlich vereinbart war. Daraus könnte man m.E. dann ableiten, ob und zu welchen Bedingungen der "Spediteur" den Vertrag kündigen konnte.

Zu Ihrer Antwort zu 3.2.)
Das ist Ihre Sicht. der "Spediteur" will vermutlich die Summe von 500 EUR (bezahlt) + 700 EUR (gefordert). Dem "Spediteur" steht m.E. "nur das" bzw. "so viel" zu, was miteinander vereinbart wurde, ggf. in Teilschritten.
Ich denke allerdings, dass nur die Kraftstoffkosten und die Maut zu tief gegriffen sind. Ein Auto verbraucht auch andere Teile ;)
Ggf. kommt auch Arbeitszeit/Fahrtzeit hinzu.

Zu Ihrer Antwort zu 4.)
Was war vereinbart? ;)
Wenn Sie z.B. dem "Spediteur" gesagt haben: "Komm nach D, dann gibt es 1.400 EUR auf die Hand, und dann laden wir ein...", dann haben Sie die Vereinbarungen zum Zahlungsziel nun mal nicht eingehalten. Ob der "Spediteur" dadurch zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags berechtigt war, hängt ebenfalls u.a. von der vorherigen Vereinbarungen ab.

Zu Ihrer Antwort zu 5.)
Hörensagen... zählt hier nicht.
Ich meinte übrigens auch Zeugen für die ursprüngliche Vereinbarung ;)

Aber wie bereits gesagt, der Transportvertrag ist eine Sache für sich. Es ist schließlich auch noch strittig, wie viel dem "Spediteur" zusteht.

Wenn Sie Ihre Sachen "retten" wollen, und den geforderten Betrag aber nicht zahlen wollen/müssen/können,
sollten Sie die Herausgabe Ihrer Sachen zügig gerichtlich einfordern (Mahnbescheid, wenn das in Österreich für Sachen geht; in D geht das nur für Geld, Sachen müsste man dann einklagen), und ggf. eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Alles Gute!

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"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

-- Editiert in.sure.ace am 07.10.2012 20:16

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#6
 Von 
Greg_HouseFan
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Eine Fälligkeit ist nicht vereinbart worden, daher bin ich davon ausgegangen, daß wir nach der Rückkehr nach A die Zahlung gewickelt hätten.
Zeugen für die ursprüngliche Vereinbarung, da wäre nur meine Ex zu nennen, die das Telefonat ja mitverfolgt hat.
Inzwischen ist die Sache aber mit den Bekannten, die den "Spediteur" für mich organisiert hatten, geklärt. Ich kriege meine Sachen Ende des Monats zurück und das Geld will er auch nicht mehr, weil er der Meinung ist, ich hätte einen miesen Charakter und er will mit solchen Leuten nichts zu tun haben.

Trotzdem nochmal danke für die Mühe.

Greg

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