Persönliche Anrede

16. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Schreiber52
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Persönliche Anrede

Hallo,
vielleicht empfinden viele von Euch das zu schildernde Problem als "Pille-Palle", aber es ärgert mich nun einmal ungemein, dass mich Mitarbeiter von großen Versandhaus-Konzernen ungefragt plötzlich mit "Du" ansprechen. IKEA liegt da in einer Grauzone, da es im Schwedischen keine Entsprechung für das höfliche "Sie" gibt. Wenn mir das nicht passt, brauche ich da ja nicht unbedingt hingehen!
Nun fängt aber seit kurzem ein inländisches Versandhaus an, mich mit Du anzusprechen. Eine Beschwerde über dies ungefragte Du führte leider nicht zu dem gewünschten Erfolg. Es ist ja nicht so, dass das Versandhaus und ich die gleichen Ziele haben! Es will mit möglichst viel Gewinn verkaufen und ich für einen möglichst geringen Preis einkaufen. Die Ziele sind also genau genommen einander entgegen gerichtet!
In dem Antwortschreiben faselten die etwas von gemeinsam und vertrauensvoll und ähnlichem Blödsinn, an den sie selber am wenigsten glauben. Außerdem glaube ich, dass man hier den Anfängen entgegentreten sollte, um für Unternehmen nicht gläsener zu werden, als wir es ohnehin schon sind. Alles wird, wenn es möglich ist, zur Umsatzsteigerung und zum Verdrängungswettbewerb benutzt oder benutz werden!
Meine Frage: Kann ich in der Kommunikation auf das förmliche "Sie" bestehen? Welche Möglichkeiten habe ich, das durchzusetzen?

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Schreiber52):
Kann ich in der Kommunikation auf das förmliche "Sie" bestehen? Welche Möglichkeiten habe ich, das durchzusetzen?

Klar. Bestehen kann man, denn bestehen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim durchsetzen, insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage für das "bestehen" erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Schreiber52):
Außerdem glaube ich, dass man hier den Anfängen entgegentreten sollte, um für Unternehmen nicht gläsener zu werden, als wir es ohnehin schon sind
Und das geschieht durch das "Du"? ;) Sie müssen ja nicht auf "vertrauensvoll und gemeinsam" eingehen.... Ich stimme in der Sache dem User "Bin Nachladen" zu:

Zitat (von Bin Nachladen):
Zitat (von Schreiber52):
Meine Frage: Kann ich in der Kommunikation auf das förmliche "Sie" bestehen?

klar

Zitat (von Schreiber52):
Welche Möglichkeiten habe ich, das durchzusetzen?

keine

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Schreiber52):
Wenn mir das nicht passt, brauche ich da ja nicht unbedingt hingehen!


Das gilt genauso für den zweiten Laden.

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@Schreiber52
Sie haben die Antwort doch schon selbst vorgegeben, indem Sie Ihr Problem als "Pille-Palle" bezeichnet haben.
MfG
RA Thomas Bohle

PS Ein "Hallo" als Anrede und eine fehlende Grußformel zeugen auch nicht gerade von einer besonderen Form der Höflichkeit. Aber das ich meine persönliche Meinung.

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#6
 Von 
Schreiber52
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag!

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
PS Ein "Hallo" als Anrede und eine fehlende Grußformel zeugen auch nicht gerade von einer besonderen Form der Höflichkeit. Aber das ich meine persönliche Meinung.

Bitte entschuldigen Sie meine Nachlässigkeit. Besonders fehlende Grußformel ist kaum zu entschuldigen, während eine lockere Anrede und das DU in Foren allgemein üblich ist und man eher durch übertriebene Höflichkeit unangenehm auffällt. Andererseits war der Ärger vielleicht noch zu frisch.
Trotzdem: Allen, die mir dennoch geantwortet haben, einen herzlichen Dank. Ich habe mit diesem Ergebnis irgendwie auch gerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Schreiber52

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@Schreiber52
Entschuldigung angenommen und Sie haben ihren Ärger hoffentlich verdaut. Manchmal muss man eben etwas lockerer durchs Leben gehen und nicht immer gleich die "juristische Keule schwingen".

MfG
RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Der BGH hat erst kürzlich entschieden (VI ZR 143/17 ) das eine Kundin sogar mit männlicher Anrede leben muss.
Unter dem Aspekt dürfte der Entscheid über "Du" oder "Sie" derzeit entsprechend negativ ausfallen.

Aber die Dame wollte weitermachen, mal schauen was sich noch ergibt...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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