Nutzungsrechte an Texten

24. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
malefitz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsrechte an Texten

Hallo, ich schreibe Artikel für Artikelverzeichnisse. Nun habe ich einen Kunden, der die Texte nicht bezahlt hat, die ich bereits auf seiner Webseite eingepflegt habe - das ist doch eine Verletztung der Nutzungsrechte? Mich würde mal interessieren, wie hoch die maximale Strafe für so etwas ist. Kann ich ihn anzeigen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Strafrechtlich ist das eher uninteressant und unergiebig.
Man sollte eher auf Zahlung klagen (vorab tut es wohl auch ein Mahnbescheid, wenn die Leistung schon erbracht worden ist).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Eine strafbare Handlung des Kunden kann ich gar nicht erkennen.

Die Verletzung von Nutzungsrechten erfüllt keinen Straftatbestand. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen