Hallo, ich schreibe Artikel für Artikelverzeichnisse. Nun habe ich einen Kunden, der die Texte nicht bezahlt hat, die ich bereits auf seiner Webseite eingepflegt habe - das ist doch eine Verletztung der Nutzungsrechte? Mich würde mal interessieren, wie hoch die maximale Strafe für so etwas ist. Kann ich ihn anzeigen?
Nutzungsrechte an Texten
24. Juni 2008
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Frage vom 24. Juni 2008 | 09:34
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsrechte an Texten
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#1
Antwort vom 24. Juni 2008 | 10:33
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Strafrechtlich ist das eher uninteressant und unergiebig.
Man sollte eher auf Zahlung klagen (vorab tut es wohl auch ein Mahnbescheid, wenn die Leistung schon erbracht worden ist).
#2
Antwort vom 25. Juni 2008 | 15:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47630 Beiträge, 16834x hilfreich)
Eine strafbare Handlung des Kunden kann ich gar nicht erkennen.
Die Verletzung von Nutzungsrechten erfüllt keinen Straftatbestand. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.
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