Negative Feststellungsklage

14. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)
Negative Feststellungsklage

Ich habe vor acht Wochen eine negative Feststellungklage erhoben.

Ich habe mich bei einem SMS-Portal vor über einem Jahr angemeldet, und diesen Service binnen zwei Wochen nachweislich gekündigt.

Trotzdem wurde ich von Inkasso-Diensten und Anwälten aufs übelste genervt.

Jetzt erhalte ich vom Gericht eine Mitteilung des SMS-Portals.

Dort erklärt der Geschäftsführer freundlicher weise in einem Satz, dass er auf eine FOrderung gegenüber mir verzichtet.

Gleichzeitig erhalte ich vom Gericht die Mitteilung, ob ich meinen PKH-Antrag jetzt zurückziehen möchte.

Sehe ich es richtig, dass ich "gewonnen" habe?
Ist das ein Anerkenntnis des SMS-Portals?


Danke!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

(ich verstehe nicht wirklich, wieso ich meinen PKH-Antrag zurücknehmen soll)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

(ich verstehe nicht wirklich, wieso ich meinen PKH-Antrag zurücknehmen soll)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
12345678
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 12x hilfreich)

Hi leider kann nichts zu deiner Frage beitragen. Ich hätte nur gerne gewusst wie du vorgegangen bist. Ich hatte mal ein ähnliches Problem und bin dann zum Anwalt, dem habe ich auch vorgeschlagen eine negative Festellungsklage zu machen. Der hat aber abgeraten denn das wäre unüblich und weder noch seine Kollegen hätten davon in diesem Zusammenhang bisher was gehört. Ein Schreiben vom Anwalt hat dann zwar genügt aber die Anwaltsrechnung ist dann an meiner Rechtsschutzversicherung hängen geblieben, was ich eigentlich nicht so gut fand.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

den Anwälten eine letzte AchtTage-Frist gegeben, und genau einen Tag später die vorbereitete Klage beim Amtsgericht eingelegt.

Nach acht Wochen ist das Thema erledigt. Komischer weise wird das SMS-Portal nun nicht mehr ovn den Anwälten vertreten, die Masseninkassos betreiben. Also, in meinem Verfahren. Würde ja auch Geld kosten :-)

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Unabhängig davon, ob hier anerkannt worden ist oder eine Erledigung mit Blick auf die Hauptsache eingetreten ist, sind im Rahmen des PKH-Prüfungsverfahrens die Chancen hinsichtlich Bewilligung von PKH mangels Erfolgsaussicht (vgl. § 114 ZPO ) auf den Nullpunkt gesunken. PKH darf in einer solchen Situation auch nicht mehr bewilligt werden.

-- Editiert von thosim am 14.06.2006 19:56:37

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

in Laiensprache?


Die Sache ist erledigt, da der Beklagte nicht bestreitet, und da die Sache erledigt ist, darf über PKH nicht mehr entschieden werden, weil nur noch über die Kosten entschieden werden darf?!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Nimmt man denn tatsächlich an, daß hier ein erledigendes Ereignis vorliegt, liegt es jedenfalls nicht fern, anzunehmen, daß mit Blick auf die Kostenentscheidung, insofern bestehen natürlich Erfolgsaussichten im Sinne von § 114 ZPO , PKH durch das Gericht bei entsprechenden Vermögensverhältnissen, bewilligt werden könnte. Du kannst dem Gericht ja mal diesen Hinweis erteilen, gleichzeitig mitteilen, daß Du jedenfalls gegenwärtig eine Rücknahme Deines PKH-Antrags nicht für das Mittel der Wahl hälst.

Würde mich mal interessieren, wie das Gericht reagiert. Für ein Feedback wäre ich dankbar.


:)


1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

Zum Mitschreiben:
Verstehe gerade nur Bahnhof ;-)

Das Gericht empfiehlt mir, den PKH-Antrag zurückzunehmen, da der Beklagte die Klage akzeptiert hat. Ein PKH-Antrag ist wegen dem "konkludenten" Anerkenntnis nicht mehr möglich, da kein Rechtschutzinteresse mehr besteht, da anerkannt.

Soweit richtig?

Und wenn ich den PKHAntrag jetzt zurücknehme, erhalte ich ein Anerkenntnisurteil, in welchem steht, dass festgestellt wird, dass der Beklagte keinen ANspruch gegenüber mir hatte, oder gibts nur ein Beschluss?


Ist irgendwie alles verwirrend.- Danke vorab!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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