Nach 30 Min aus Schwimmbad geschmissen

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)
Nach 30 Min aus Schwimmbad geschmissen

Person A kauft sich eine Tageskarte für 7 € im Freibad, das Wetter war gut und es war sehr warm. Nach 30 Minuten wird das Wetter allerdings sehr schlecht und es fängt an zu regen und zu stürmen, der Bademeister schließt daher das Freibad und verweist alle Gäste dem Freibad. Peron A möchte zumindest einen Teil des Betrages erstattet bekommen, klar kann das Schwimmbad nichts für das Wetter, aber Person A Zahlte für 30 Minuten 7 €, das ich nicht gerade gerecht. Leider wurde der Wusch von Person A abgelehnt, und die ausgehangen AGB´s geben über solche umstände leider keine Auskunft. Hat Person A Anspruch auf Erstattung ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Höhere Gewalt. Abhaken.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von 91Darween91):
Hat Person A Anspruch auf Erstattung ?


Möglicherweise.

Dazu müsste aber objektiv nachzuweisen sein, dass der Hausherr überreagiert hat.

Hier ist zunächst davon auszugehen, dass die Räumung zum Schutz der Gäste erfolgte.

Ich seh da wenig Chancen - zumal bei nur 7 €.

Berry

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Mit Höherer Gewalt kann man sich bei Schadensersatz rausreden.
Das Recht auf Erstattung bei Minderleistung ist trotzdem noch da.

Ein Flug, der wg. Wetter annuliert wird, muss trotzdem erstattet werden.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

wie ist denn der Preis für 30 Minuten, oder eine andere kürzere Zeit?

Stefan

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Den wird es vermutlich nicht geben. Was aber nicht bedeutet, daß bei unfreiwilliger Reduktion einer "Tageskarte" auf 30 Minuten deswegen kein Schaden eingetreten ist, weil man auch für freiwillige 30 Minuten den gleichen Preis hätte zahlen müssen.
Das würde ja im Umkehrschluß bedeuten, wenn ich als Verkäufer anbiete "1 Würstchen 10 EUR, 10 Würstchen auch 10 EUR", könnte ich nach Abschluß eines Kaufvertrages über 10 Würstchen auch eines liefern, weil ja kein Schaden entstanden sei. :P

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was aber nicht bedeutet, daß bei unfreiwilliger Reduktion einer "Tageskarte" auf 30 Minuten deswegen kein Schaden eingetreten ist, weil man auch für freiwillige 30 Minuten den gleichen Preis hätte zahlen müssen.
Ja, das hast du vermutlich recht.
Mein Frage ging aber in die Richtung: Wenn es beispielsweise eine Karte für eine Stunde gibt, dann wäre das der Höchstpreis der für 30 Minuten verlangt werden könnte. Mindestens die Differenz ist zu erstatten.

Den genauen Schaden wird man sowieso nicht ermitteln können (ich könnte sogar 20 Euro logisch begründen).

Stefan

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7088 Beiträge, 1479x hilfreich)

Manchmal hat man eben einfach Pech.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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