Person A kauft sich eine Tageskarte für 7 € im Freibad, das Wetter war gut und es war sehr warm. Nach 30 Minuten wird das Wetter allerdings sehr schlecht und es fängt an zu regen und zu stürmen, der Bademeister schließt daher das Freibad und verweist alle Gäste dem Freibad. Peron A möchte zumindest einen Teil des Betrages erstattet bekommen, klar kann das Schwimmbad nichts für das Wetter, aber Person A Zahlte für 30 Minuten 7 €, das ich nicht gerade gerecht. Leider wurde der Wusch von Person A abgelehnt, und die ausgehangen AGB´s geben über solche umstände leider keine Auskunft. Hat Person A Anspruch auf Erstattung ?
Nach 30 Min aus Schwimmbad geschmissen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Höhere Gewalt. Abhaken.
ZitatHat Person A Anspruch auf Erstattung ? :
Möglicherweise.
Dazu müsste aber objektiv nachzuweisen sein, dass der Hausherr überreagiert hat.
Hier ist zunächst davon auszugehen, dass die Räumung zum Schutz der Gäste erfolgte.
Ich seh da wenig Chancen - zumal bei nur 7 €.
Berry
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Mit Höherer Gewalt kann man sich bei Schadensersatz rausreden.
Das Recht auf Erstattung bei Minderleistung ist trotzdem noch da.
Ein Flug, der wg. Wetter annuliert wird, muss trotzdem erstattet werden.
Hallo,
wie ist denn der Preis für 30 Minuten, oder eine andere kürzere Zeit?
Stefan
Den wird es vermutlich nicht geben. Was aber nicht bedeutet, daß bei unfreiwilliger Reduktion einer "Tageskarte" auf 30 Minuten deswegen kein Schaden eingetreten ist, weil man auch für freiwillige 30 Minuten den gleichen Preis hätte zahlen müssen.
Das würde ja im Umkehrschluß bedeuten, wenn ich als Verkäufer anbiete "1 Würstchen 10 EUR, 10 Würstchen auch 10 EUR", könnte ich nach Abschluß eines Kaufvertrages über 10 Würstchen auch eines liefern, weil ja kein Schaden entstanden sei. :P
Hallo,
Ja, das hast du vermutlich recht.Zitat:Was aber nicht bedeutet, daß bei unfreiwilliger Reduktion einer "Tageskarte" auf 30 Minuten deswegen kein Schaden eingetreten ist, weil man auch für freiwillige 30 Minuten den gleichen Preis hätte zahlen müssen.
Mein Frage ging aber in die Richtung: Wenn es beispielsweise eine Karte für eine Stunde gibt, dann wäre das der Höchstpreis der für 30 Minuten verlangt werden könnte. Mindestens die Differenz ist zu erstatten.
Den genauen Schaden wird man sowieso nicht ermitteln können (ich könnte sogar 20 Euro logisch begründen).
Stefan
Manchmal hat man eben einfach Pech.
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