Mutter - Kontoauflösung

20. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
DSturm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Mutter - Kontoauflösung

Hallo

Meine Mutter hat vor kurzem mein Konto aufgelöst, auf dem sich ein 4-stelliger Betrag befand, und dieses Geld einbehalten.
Da ich erst 17 bin lief das Konto auf ihren Namen, allerdings habe ich das darauf befindliche Geld selbst bzw meine Oma angespart.
Vor wenigen Tagen habe ich nocheinmal eine größere Summe eingezahlt, um kurze Zeit später festzustellen, dass das Konto aufgelöst wurde.

Kann sie das Geld wirklich einbehalten?
oder hab ich da ne Mögleichkeit gegen vorzugehen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Um was für ein Konto handelte es sich denn? Spar- oder Girokonto? Hatte nur deine Mutter eine Vollmacht dafür?

Ich verstehe nicht, wenn du und deine Oma für dich gespart haben, warum das Konto dann nicht auf deinen Namen lief? Alle Konto meiner Tochter laufen auch auf ihren Namen und das seit sie geboren wurde.

Hast du deine Mutter mal angesprochen, warum sie das gemacht hat und nicht mit dir vorher abgesprochen hat?

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#2
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Um welche Art Konto, also ob Spar- oder Girokonto, es sich gehandelt hat, spielt doch gar keine Rolle.

Tatsache ist, dass das Geld für Dich bestimmt war, bzw. Dir gehört hat. Es hätte gar kein Konto auf den Namen Deiner Mutter hierfür eingerichtet werden dürfen und das Geld hätte auch nicht darauf eingezahlt werden dürfen. So sieht es aber für jeden aus, der nicht weiß, dass es dich um Geschenke Deiner Oma handelt, als ob es das Geld Deiner Mutter wäre - also die Besitzverhältnisse sehen hier total anders aus.
Selbst wenn das Geld auf Deinen Namen angelegt worden wäre, hätte Deine Mutter als Deine gesetzliche Vertreterin, da Du ja noch minderjährig bist, das volle Verfügungsrecht gehabt. Dazu hätte sie noch nicht mal eine Vollmacht gebraucht.

Dass sie es hätte nicht tun dürfen steht dabei auf einem anderen Blatt.
Da musst Du Dich mit ihr auseinandersetzen - hierzu wünsche ich Dir alles Gute und viel Glück.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DSturm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Mit meiner Mutter kann ma nicht reden, ...ganz lange Geschichte...

Es handelte sich um ein Girokonto bei der Postbank, für das ich ebenfalls eine Karte hatte.
Auch wenn das Konto und somit das Geld in ihrem Besitz ist, ist das Geld aber dennoch mein Eigentum, wenn ich nachweisen kann, dass ich da was eingezahlt habe, oder?
Ein Problem ist allerdings, ich habe den Einzahlungsbeleg der letzten großen Summe nicht mehr, kann man den bei der Bank nochmal nachfordern? Die werden doch die BAnkdate sicherlich nicht sofort und komplett löschen??

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ist ja schön und gute, wenn du da was eingezahlt hast. Das heißt ja nicht, dass es dein Geld ist, oder?

Als ganz krasses Beispiel kannst du z.B. Gehaltszahlungen nehmen. Die gehören ja auch nicht deinem Arbeitsgeber, nur weil er sie eingezahlt hat.

Ich denke es sieht schwierig aus, wenn du nicht eindeutig nachweisen kannst, dass das Geld dir gehört.
Ein Einzahlungsbeleg, der besagt, dass du das Geld eingezahlt hast reicht m.E. bei weitem nicht aus.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ich sehe die Schwierigkeit bereits darin, dass das Kto. nicht auf ihren Namen läuft. Auch ist es ungewöhnlich für die Kinder ein Giro- und kein Sparkonto anzulegen.

Das Sie eine Karte für das Kto. haben sagt gar nichts aus, nur, dass Ihre Mutter Ihnen erlaubt, Geld davon abzuheben.

So Sie nicht zweifelsfrei beweisen können, dass das Geld auf dem Kto. Ihnen gehört und Ihre Mutter sich unberechtigt (was nicht geht, da Sie Kto.inhaberin ist) bereichert hat, können Sie gar nichts machen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Es ist eben eine Sache des Beweises. Kann der TE beweisen, dass es sein Geld war und auch noch ist...?

-- Editiert von kleinerjurist am 23.04.2007 23:23:50

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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