Morddrohung - unschuldig beschuldigt - kein Schutz

31. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Vasili
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Morddrohung - unschuldig beschuldigt - kein Schutz

Meine Ex hat bei der Polizei mich angezeigt, ich hatte sie angerufen und sie und unsere Kinder mit dem Tode bedroht. Sie habe meine Stimme am Telefon erkannt.

Ich habe gegen diese Verleumdung geklagt. Der wahre Taeter ist ermittelt.

Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek- Richterin Flindt - entschied, dass meine Ex zwar Dritten oder den Kindern gegenueber diese Anschuldigung nicht wiederholen darf.

Aber meine Ex darf durchaus immer mich bei der Polizei und gegeenueber Behoerden beschuldigen.

Genaueres auf http://yuri-sverdlov.com

Kann so ein Urteil Bestand haben ? Darf man jeden gegenueber Polizei und Behoerden beschuldigen ohne zivilrechtliche rechtliche Folgen ?

Strafrechtlich hatte meine Ex auch nichts zu fuerchten. Denn man kann ihr nicht nachweisen, dass sie MIT ABSICHT etwas Falsches angezeigt hat.

Seit meine Ex von dieser angeblichen Morddrohung des Vaters, der ich bin, meinen Kindern erzaehlt hat, ist das Verhaeltnis Vater/Kinder erschuettert.

Weder Polizei noch Zivilrecht konnten/wollten mir helfen. Was ist, wenn meine Ex jetzt wahrheitswidrig mich beim Jugendamt des Kindesmissbrauchs beschuldigt ? Nein, es gibt in Hamburg keinen Schutz dagegen, ausser ich kann nachweisen, dass meine Ex mit Absicht mich falsch beschuldigt. Dieser Nachweis ist unmoeglich.



-- Editiert am 31.12.2010 11:12

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Darf man jeden gegenueber Polizei und Behoerden beschuldigen ohne zivilrechtliche rechtliche Folgen ?


Nö. Was das Gericht vermutlich meinte, ist, daß man deiner Ex nicht per Unterlassungsverfügung untersagen kann, jemals wieder solche Anschuldigungen zu erheben; damit würde man ja quasi verhindern, daß sie jemals wieder zur Polizei gehen darf und damit könntest du dann machen, was du willst. Sie wäre dann quasi rechtlos gestellt und könnte keine Straftaten mehr anzeigen.

quote:
Denn man kann ihr nicht nachweisen, dass sie MIT ABSICHT etwas Falsches angezeigt hat.


Richtig. Sonst könnte man ja überhaupt keine Strafanzeigen mehr erstatten, wenn man befürchten müßte, sich selbst strafbar zu machen, nur weil die Straftat nicht nachgewiesen werden konnte oder wegen fehlenden öffentlichen Interesses gar nicht erst ermittelt wird.

quote:
Dieser Nachweis ist unmoeglich.


Nö, denn sie müßte ja schon substantiiert erklären, wie sie zu so einer Anschuldigung kommt.

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#2
 Von 
Vasili
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:Darf man jeden gegenueber Polizei und Behoerden beschuldigen ohne zivilrechtliche rechtliche Folgen ?

Nö. Was das Gericht vermutlich meinte, ist, daß man deiner Ex nicht per Unterlassungsverfügung untersagen kann, jemals wieder solche Anschuldigungen zu erheben; damit würde man ja quasi verhindern, daß sie jemals wieder zur Polizei gehen darf und damit könntest du dann machen, was du willst. Sie wäre dann quasi rechtlos gestellt und könnte keine Straftaten mehr anzeigen.

Danke fuer die Antwort, die mich aber nicht ueberzeugen kann, denn:

Die unsinnige Beschuldigung, Behauptung war ja auf ein Datum bezogen. Daher haettte die Unterlasungsverfuegung ja den Tenor haben koennen: "Wir untersagt...am xxx ... die Beklagte angerufen....und am xx am Telefon gesagt zu haben.... etc "

Wenn Deine Argumentation richtig ist, dann koennte man einen jetzt 16-Jaehrigen verleumden mit z.B. " hat mit Mord gedroht" und dieser muss sich das gefallen lassen, weil niemand weiss, ob er mit 90 nicht so eine Drohung ausspricht.

quote:Dieser Nachweis ist unmoeglich.

Nö, denn sie müßte ja schon substantiiert erklären, wie sie zu so einer Anschuldigung kommt.

Meine Ex hat ueberhaupt nicht substantiiert. Ihr reichte zu sagen, sie habe meine Stimme am Telefon erkannt. Meine EX hat sogar gleich eingeraeumt, dass das nicht zu mir passt !

So wie in Hamburg entschieden wurde, heisst das: Ich darf auch behaupten, die Kanzlerin habe mich angerufen und mich bedroht. Ich muss nur sagen: Ich habe ihre Stimme erkannt. Dieser Vorwurf waere genau so irrsinnig, wie die Anschuldigung, der Vater wolle seine Kinder umbringen.

Und die Kanzlerin haette auch keinen Unterlassungsanspruch, weil es ja moeglich ist, dass sie spaeter einmal doch so etwas tut ??


-- Editiert am 01.01.2011 10:16

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:
Ihr reichte zu sagen, sie habe meine Stimme am Telefon erkannt.

Bei einem Telefongespräch wäre das schon substantiiert genug...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Jursabine
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 14x hilfreich)

Ganz besonders als unschuldig Beschuldigte/r hat man den wenigsten Schutz.

"Der jetzige Zustand in der Justiz beschützt den Schuldigen, hilft aber nicht dem Unschuldigen"
John-Dylan Haynes, Current Biology 17/07 S. 323

Es ist auch eine Sache des Geldes und der elitären Freundschaft:

Keine Lust auf Schriftstücke etc., dann einfach verbieten, Richter Heinrich Burckhard Husmann AG Minden, Richter Jochen Geue, Angela Brinkmann, Uhlhorn, Susanne Kluge LG-Bielefeld und Richter Klaus-Dieter Gottwald, Günter Vinke, Dr. Nowatius OLG Hamm (Beschluß des LG Bielefeld 8lg8o52104bi.pdfO521/04)

Demgemäß können Sie jede andere Personen mit einer Unterlassungsverfügung vollständig rechtlos stellen auch wenn Sie schon 4 Verfahren erfolgreich gegenüber dem Antragsteller getätigt haben incl. evtl. Berufungen. Weil ihre Tätigkeiten den Adressaten belästigen und dass ja um so mehr je mehr Sie die Verfahren gewinnen!

Wie die Staatsanwaltschaft will und wie die Richterschaft will.
Sie können dagegen nichts machen. Das geht zumindest teilweise so zu wie damals bei den Hexenverbrennungen.

Freuen Sie sich einfach, wenn nichts dabei herausgekommen ist, denn Justiz kann auch das Leben unschuldiger vernichten und diese tut es und sogar manchmal gerne, weil da die Befriedigung an Macht- und Gewalt für manche Juristen am grössten ist.
Es gibt keine 100%tige Sicherheit. Damit müssen Sie leben, so wie jeder andere Bürger auch.
Von klein auf hat man Sie also auch in der Schule dressiert, dass alles Recht und Gerecht in Deutschland zugeht und dass Sie ihr Leben führen dürfen im Rahmen der Gesetze. Etwas anderes wollen Sie ja auch selbst nicht, sondern genau das, was Ihnen versprochen worden ist und etwas anderes wollen Sie auch nicht zulassen, da es kein "vernünftiges" Leben ist oder wäre.
Aber so geht Justiz und eben Macht- und Gewalt.
Manche Menschen wie Christian Schaffer bringen sich unter den Schikanen solcher Macht und Gewalt sogar um. Menschen die zu Justiz- und Politikkreisen gehören dürfen allemöglichen Schikanen und auch Straftaten gegen Sie tätigen. Dafür loben sich diese sogar untereinander.

Es muß einfach auch jeder das Recht haben, wie schon gesagt, jemanden anderen in Anspruch zu nehmen.

Man hat keinen Anspruch darauf immer nicht im Hinterkopf haben zu müssen was da an ungerechten und verlogenen Beschuldigungen noch kommt.

Ich kann diesbezüglich nur eines sagen, dass es so kommt wie es kommt und das gerade in der Justiz. Es kommt einfach so von den Macht- und Gewalthabern wie diese das glauben und so gibt es keine Sicherheit.

Mit dieser nicht vorhandenen Sicherheit müssen Sie sich arrangieren.

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#6
 Von 
Vasili
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Nein, ich kann ueber die Anschuldigung NICHT lachen, mir Morddrohung gegen meine Kinder zu unterstellen. Da geht es ja nicht um geklaute Aepfel vom Nachbarbaum.

Ausserdem... die Kinder werden spaeter verstehen, schreibst du. Mag sein. Aber ich bin totkrank und wollte mich vor meinem Tode nicht noch als Moerder verleumden lassen, von der Frau, mit der ich diese 2 WUNSCH-Kinder habe.

Schrecklich, dass man als Falschparker in Hamburg mehr verfolgt wird als wenn man Vaeter verleumdet.

Ich nante Beispiele mit der Kanzlerin und bin sicher, dass diese geschuetzt wuerde durch Richterin xxxxx vom Amtsgericht Hamburg !


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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zivilrechtlich haben Sie doch gewonnen und können Unterlassung fordern.

Wenn sie Sie vorsätzlich bei der Polizei falsch angezeigt liegt ebenfalls eine Straftat der Ex vor (falsche Verdächtigung).

Ihre Ex kann Sie wohl kaum in der Zukunft wiederholt zu Unrecht als Täter einer Straftat anzeigen, ohne sich Ihrerseits selbst einem Verfahren wegen falscher Verdächtigung auszusetzen.



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