Mobbing in Wohngemeinschaft

8. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
B.S.v.W
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mobbing in Wohngemeinschaft

Ich wohne schon seit 2 Jahren in einer Wohngemeinschaft, die als Hauptmieter einen Kostenträger besitzt, der die einzelnen Zimmer gleichberechtigt vermietet . Seit ca. einem halben Jahr habe ich einen neuen Mitbewohner. Vorrerst bin ich mit ihm sehr gut zu recht gekommen, aber als ich von einer 4 Monatigen Fortbildung zurück kam, fing er an mir Dinge zu unterstellen die aus realistischen Gründen nicht sein können. Nach verschiedenen Klärungsversuchen, hat er sich soweit eingelassen. Doch nach kurzer Zeit hat er und ein anderer Bewohner (der sich zu diesem Spiel mitreissen lassen hat) regelmäßig Beschwerdebriefe an die Vermieterin gesendet (mit Begründungen die nicht auf mich zutreffen). Doch als ich versucht habe mit der Vermieterin zu sprechen, hatte sie mir nicht geglaubt.

Durch diese Situation leide ich in meiner Wohung unter Depressionen und Angstzuständen, die ich noch nie zuvor hatte. Meine Leistungen an der Uni leiden ausserdem darunter, da ich mich nichtmehr traue in meiner eigenen Wohung zu lernen.

Nun wollte ich wissen ob diese Art von psychischer Gewalt eine Straftat ist und was ich evtl. rechtlich dagegen machen kann.


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Diese Art von psysch. Gewalt hat ein Problem: Du kannst nicht eindeutig klarstellen, dass die beiden Mitbewohner lügen. Aus dem Grund ist der Umzug in eine andere Wohnung vielleicht die beste Lösung für deine Gesundheit.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
B.S.v.W
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe Gegenbeweise. Da mir z.B. unterstellt wird ich hätte eine Kafeemaschine gestohlen, für die ich aber einen Kassenzettel besitze in Meinem Haushaltsbuch. Oder an Tagen an denen ich nachweislich (ich habe dafür Zeugen) nicht da war, Zettel an der Tür hängen hatte wegen Ruhestörung.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Das wird für dich zum Nervenkrieg ohne Erfolgsaussichten:
Wenn du ´´beweist´´, dass die Kaffeemaschine dir gehört, behaupten die Mitbewohner z. B., dass sie dir niemals Diebstahl unterstellt hätten; die Zettel an deiner Tür wg. Ruhestörung sind sicher auch nicht datiert, da nützen auch Zeugen gar nichts.

Es wird ein aussichtsloses Unterfangen, sich mit solch unfairen Menschen auseinderzusetzen. Rückzug ist dabei nicht Feigheit, sondern einfach vernünftig. Spar dir deine Energien für dein Studium.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

so ist es. Und selbst wenn sich daraus eine Straftat konstruieren ließe - ein laufendes Verfahren würde ja wohl die Situation noch verschärfen...

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.869 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen