Mobbing

28. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
SilHake
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mobbing

Hi, vielleicht kann mir einer von euch helfen. Meine Freundin wird seit ein paar Wochen von einem Mitarbeiter gemobbt. Sie hat jetzt den Vorgesetzten eingeschaltet, also die dienstliche Schiene wurde eingeschlagen.
Der Mitarbeiter hat von ihr verfasste, an ihn gerichtete E-Mails mit vertraulichem Inhalt (wie z.B. Streitpunkte etc.) an weitere Mitarbeiter weitergeleitet.
Ist in diesem Fall das Briefgeheimnis betroffen bzw. kann mir jemand anraten ob sie strafrechtlich in diesem Fall einschreiten kann?
Meine das Briefgeheimnis bezieht sich ja eher auf Dritte die sich widerrechtlich Zugang verschafft haben. Nicht aber auf absichtlich weitergeleitete Briefe/Emails.

Danke

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo SilHake,


Sie haben mit Ihrer Einschätzung bezüglich des Briefgeheimnisses m.E. recht. Wenn der rechtmäßige Empfänger den Inhalt weitergibt, verstößt er zumindest nicht gegen das Briefgeheimnis.

Wie 'vertraulich' ist denn der Inhalt? Handelt es sich um Informationen, die nur die direkt Betroffenen betreffen und in diesem Sinn vertraulich sind, oder unterliegt der Inhalt z.B. einer durch den Arbeitgeber oder andere Dritte 'angeordneten' Vertraulichkeitsstufe?

In ersterem Fall ist das dann zwar aus moralischer Sicht zumindest nicht nett, aber mehr eben auch nicht. In letzterem sollte allerdings umgehend der jeweilige 'Vertraulichkeitsstufen-Anordner' informiert werden.


MfG,

der Ritter

-----------------
"~~~Hoyotoho!~~~"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SilHake
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Denke der Inhalt ist vertraulich in dem Sinne, dass es lediglich die beiden betrifft. Genau das war meine Befürchtung, dass es rechtlich keine Möglichkeiten geben würde.
Trotzdem bedanke ich mich für die schnelle Anwort!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.376 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen