Hallo Community,
ich hab das Gefühl, dass gerade das Thema Markenrecht eine recht verwickte Sache ist. Leider erhält man kaum Antorten auf seine Fragen. Evtl. weiß hier ein cleverer Leser einen Rat zu meiner Frage.
Kann jemand einen Markennamen benutzen (exakt gleich klingend), ihn aber für komplett andere Klassen verwenden? Sprich, eine Marke ist auf die Klassen 1,2 und 3 angemeldet. Jemand anderes möchte exakt den selben Namen meinetwegen für die Klassen 24-26 nutzen, um in dem Bereich seine Produkte an den Markt zu bringen. Gehen wir desweiteren davon aus, dass die Marke bei weitem nicht so bekannt ist, und unter Garantie weniger als 5% der Bevölkerung jemals von diesem Namen gehört haben.
Wenn er das darf, wie erfolgreich wäre wohl die Chance, den Namen ebenfalls markenrechtlich beim DPMA zu sichern?
Leider finde ich zu genau diesem Fall aber keine Lösung,. Kennt jemand die Antwort, bzw. hat richtungsweisende Hilfen, damit ich mich in der Richtung weiter schlau machen kann?
Für Ihre Bemühen bedanke ich mich sehr herzlich.
Markenrechte...eine feine Sache
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Kann jemand einen Markennamen benutzen (exakt gleich klingend), ihn aber für komplett andere Klassen verwenden?
Wenn das nicht ginge, wären die Markenklassen sinnlos.
Hmm ok, klingt irgendwo logisch, aber jetzt mal ganz blöd; versuchen Sie mal den Namen Adidas in einer anderen Klasse zu sichern, die nichts mit Sportartikeln und Co zu tun hat, ich denke da gibt es Probleme. Deshalb bin ich mir da leider absolut nicht sicher.
Dass man den Namen beim DPMA registriert bekommt, da bin ich mir recht sicher, die wollen nur das Geld verdienen, mit dem rechtlichen Status haben die nichts zu tun. Aber wie erfolgreich kann der erst eigetragene Namensbesitezer dagegen vorgehen, so dass die Eintragung wieder gelöscht werden muss?
Ich bedanke mich in jedem Fall für Ihre schnelle Antwort.
-- Editiert von Tuzo26 am 07.03.2008 11:55:14
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das DPMA hat mir die Frage auch beantworten können und es bestätigt die Antwort von Mareike
/closed
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten