Mahnung an einen 17 jährigen (30€+Kosten)

9. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.01.2016 15:29:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)
Mahnung an einen 17 jährigen (30€+Kosten)

Hallo,

ich schreibe hier mit dem Zugang meines Nachbarjungens (nicht wundern)

Er hat vor 3 Wochen eine Mahnung ins Haus bekommen.
So wie er dass erzählt, habe er sich von einem Mann den er länder übers internet kannte, 30€ geliehen...

(Komisch sowieso wer sowas macht )
Der Kram soll sich übers Internet abgewickelt haben über eine Chatforum (Privatnachrichten)

Er sagte mir das dieser jemand ihm aber am Telefon gesagt habe "ich überlass es dir, Schüler brauchen das Geld ich nicht".

JETZT WAR die Mahnung schon im Hause unter folgendem Grundsatz

"Der Kläger gab an, dass die Hauptforderung einer Dienstleistung anhänge, welche erbracht sei"

Mhm okay . dazu dann wahrscheinlich Standart Kram wie
"7€ Auskunftskosten"
"28€ Mahnungskosten"

Ein Freund sagte uns in diesem speziellen Fall gehöre der Fall in die Mülltonne, er solle aber der Hauptforderung nachkommen und diese 30 € schnellstens Überweisen..

GEmacht getan.
Wir haben dann aber KOMPLETT zurückgeklagt, weil "die Leistung erbracht sei", nicht dem Hauptforderungsgrund entsprach

Dann kommt der Knaller,

Der Typ meldet sich wieder und schrieb (Kurz zusammengefasst)
... schön dass du dich doch mit der Rechtslage befasst hast, sonst würdest du ja nict die Kohle zurücküberweisen...Verfahrenskosten für mich jetzt ca 50 € ... würde der Klage genauso lässig gegenüberstehen wie der Mahnung.

MOOOMENT mal.
Erstmal hat der kleine KEINE Erlaubnis von seinem Vormund bekommen, dass er sich das Geld "offiziell" leihen darf..

Nur was mache ich jetzt?

LG
eine be

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20 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was war es denn nun, geliehen oder die Bezahlung einer Dienstleistung?

quote:
Der Kram soll sich übers Internet abgewickelt haben über eine Chatforum (Privatnachrichten)
Wie hat er denn das Geld bekommen?

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.01.2016 15:29:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

er hat es per Post und einschreiben bekommen

Und es war keine Dienstleistung sondern ein einfachen leihen...

Er sagt aber die wahrheit (Lügen kann er nicht und wenn er es versucht ist er SEHR nervös xD)


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ging es evtl. hierum? http://www.123recht.net/Mahnung-ueber-Geschenkten-Geldbetrag-an-17Jaehrigen-__f389868.html

Wenn dem so ist, bitte einmal klarstellen, wie es genau abgelaufen ist.
Wenn beispielsweise das Geld per Einschreiben verschickt wurde machen Kosten wie Adressauskunft u.ä. absolut keinen Sinn. Er hatte die Adresse bereits.

Ansonsten mal aufmerksam lesen. Aus rechtlicher Sicht ist der Fall nicht so leicht zu beantworten. Derjenige, der das Geld verliehen hat, steht vor der Hürde, dass der Vertrag selbst nie hätte zustande kommen dürfen. Bei Geldleihgeschäften muss man sich versichern, dass der Gegenüber volljährig ist. Nicht einmal die Vormunde dürfen Geldleihgeschäfte erlauben.

Mahnungskosten sind in meinen Augen fragwürdig, evtl. aber OK. Jedoch: Mahnkosten sind beispielsweise nur Briefporto und Gerichte legen hier maximal 3€ an, soweit ich das weiss. Da man in minen augen den 17jährigen nicht in Verzug setzen kann sondern nur die Vormunde, dürfte auch das gerichtliche Mahnverfahren nicht erstattungsfähig sein.

-- Editiert mepeisen am 09.11.2012 12:42

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12329.01.2016 15:29:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Das heisst also (er hat das Geld ja überwiesen aber auch nur weil ihm sein Vormund das gesagt hat)der Kläger hat eine Strafe begangen wegen verführung von Minderjährigen zu einer Straftat?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Miderjährige dürfte keine Straftat begangen haben. Aber der Geldverleiher hat defintiiv einige Gesetze gebrochen, wenn er einem Minderjährigen Geld leiht und nicht beispielsweise über das Alter getäuscht wurde. Ob das eine Straftat ist, weiss ich nicht. Schau ins Thema rein, da sind Richtlinien der Bafin mit Erläuterungen und Gesetzesgrundlagen von mir verlinkt worden. Sheldon und ich haben darüber philosophiert, ein wirkliches Ergebnis haben wir nicht mangels aufgefundenem Urteil.

Die 30€ zurückzahlen, das ist in jedem Fall unstrittig. Strittig ist, ob es überhaupt zu Verzugsschaden kommt, den man erstatten muss aus Sicht des Minerjährigen/Vormundes. Im Extremfall würde ich da einen Anwalt hinzuziehen, der sich insbesondere auf Geldgeschäfte spezialisiert hat.

Nur soviel sei gesagt: Teile der Forderung (Adressauskunft u.ä.) machen absolut keinen Sinn. Wenn er das Geld per Einschreiben verschickt, hat er die Adresse des Minderjährigen. Insofern ist ein Widerspruch hinsichtlich des Verzugsschaden teilweise auf jeden Fall berechtigt. Auch ist fragwürdig, mit welchen "Waffen" der Gläubiger hier reagiert hat, gerade weil er wusste, dass er einen Minderjährigen vor sich hat.

Ob man nun den verzugsschaden bezahlt oder das Risiko eingeht, dass am Ende ein gericht gegen einen urteilt, das müssen schon die Vormunde entscheiden. Ein Risiko gibt es, dass der Gläubiger hier zumindest teilweise im Recht ist. Und zwar trotzdem er sehenden Auges einem Minderjährigen Geld leiht.

Hat der Gläubiger dies öfter gemacht, war er evtl. gezielt auf der Suche nach Minderjährigen in besagten Foren? Gibt es dazu ein Indiz? Das würde das in einem völlig neuen Licht darstellen.

P.S.: Ich hoffe, ihr Nachbarsjunge hat fürs Leben gelernt. Geldgeschäfte, auch mit vermeindlichen Fruenden niemals mündlich abschließen.

-- Editiert mepeisen am 09.11.2012 12:55

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Aber der Geldverleiher hat defintiiv einige Gesetze gebrochen, wenn er einem Minderjährigen Geld leiht und nicht beispielsweise über das Alter getäuscht wurde.


Ach ja, welche denn?

Der Vertrag mag schwebend unwirksam sein, aber deswegen wurden doch keine "Gesetze gebrochen"...

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ach ja, welche denn? <hr size=1 noshade>

In diesem Falle vertraue ich voll und ganz der Bafin. Und diese stützt sich auf Urteile (zumindest in den meisten Fällen).

Für den Fall dass doch der schwebend unwirksame Vertrag zustande kam nimmt sie eindeutig hinsichtlich Folgeschäden, Maßnahmen und Abwicklung Bezug auf §812 ff. BGB und insbesondere auf die "Entreicherungsabrede des §818 Abs. 3 BGB "
Sie sagt eindeutig, dass diverse Folgemaßnahmen, wie Ausüben sozialen Drucks, Meldung an die Schufaeiner ordnungsgemäßen Geschäftsführung zuwider laufen. Das bedeutet in Hochdeutsch: Wenn eine Bank solche Folgemaßnahmen unternimmt und nicht richtig richtig gute Gründe hat, der bekommt heftige Probleme mit der BaFin.

Aber nochmal: Das ist meine Meinung, dass hier auch definitiv Gesetzesverstöße vorliegen. Wer einem Minderjährigen Geld leiht und sich dann in irgendeiner Form bereichern will oder Druck ausübt, der hat sich unrechtmäßig bereichert.

Das gilt nun für Banken (bessere Beispiele habe ich nicht).

Der Vertrag könnte aber auch sittenwidrig sein §§ 128 , 826 BGB

Ansonsten gibt es da noch §828 BGB Absatz 3 . Hatte also der Bub hier nicht die notwendige Einsicht, dass er sich als Minderjähriger gar kein Geld leihen darf, dass dies nicht mal mit Erlaubnis seiner Eltern geht, spricht dies auch die Verantwortlichkeit für den Schaden ab.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12329.01.2016 15:29:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich fasse es also Kurz zusammen (nicht um euch zu buhen oder so sondern nur zum verständnis)

-> Der "Typ" (nennen wir ihn Fritz) hat eine Straftat begangen weil er wissentliche einem Minderjährigen Geld geliehen hat, und mehr oder minder sozialen Druck ausübt, in dem er eine Mahnung schreibt.

-> Der "Typ" hat einen "Schwebe"Vertrag mit einem Minderjährigen geschlossen (STRAFTAT``?)

KURZ
Der Junge brauch keine Sorgen vor dem Gerichtsverfahren haben, (kommt der Gläubiger überhaupt soweit?! Hallo? Es waren 30 € dazu 28€ Mahngebühren, 7€ Auskunfts -.-
Und wieder 28€ wegen dem Widerspruch.

PS
Er hat noch nicht einmal ne SCHRIFTLICHE Mahnung kommen lassen. Ein Arbeitskollege erzählte mir, dass ein Gläubiger erst schrfitlich (POSTWEG)sich anden gläubiger wenden muss...


LG


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Der "Typ" (nennen wir ihn Fritz) hat eine Straftat begangen

Das hat er so noch nicht. Das Brechen eines Gesetzes ist nicht automatisch eine Straftat. Es sind nur diejenigen Gesetzesbrüche eine Straftat, die auch als solche definiert sind (StGB).
Das Leihen von Geld an Minderjährigen steht nicht unter Strafe.

Ob ansonsten die Argumentationskette, die ich hier sehe, OK ist oder ob ein Anwalt und ein Richter die Hände über den Kopf zusammenschlagen, kann ich nicht sagen. Ich kenne nur die Regeln der BaFin für Banken und die sind nicht ohne Grund extrem streng. Banken ist es im Prinzip untersagt, Geldgeschäfte zu erlauben, die nur entfernteste Ähnlichkeit zu Geldleihgeschäften haben. Selbst Ratenkauf gilt da nicht.
Die Bank hat sich davon zu überzeugen, dass die Genehmigungen vorliegen. Und zwar die des Vormundschaftsgerichtes.
Selbst wenn Minderjährige einen eigenen Haushalt führen darf man nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes beispielsweise einen Dispo erlauben und dann nur eingeschränkt, beispielsweise zur Überweisung der Miete usw.

Straftat wird es erst, wenn er beispielsweise gezielt und vorsätzlich den Jungen betrügen wollte. Wenn er ihm das förmlich aufgeschwatzt hat, das mit mehreren macht. Wenn er diese Masche inkl. Druck über Mahnverfahren usw. mit mehreren durchzieht.

quote:
Ein Arbeitskollege erzählte mir, dass ein Gläubiger erst schrfitlich (POSTWEG)sich anden gläubiger wenden muss...

Das ist so nicht richtig. In Verzug gerät man per Gesetz auch automatisch nach 30 Tagen. Eine Mahnung kann man sich sparen. Wichtig wird es erst bei Verzugsschaden. Hier gibt es dann einige Regeln und im einfachsten Fall (aus Sicht des Gläubigers) schreibt man eine Mahnung und setzt den Schuldner damit in Verzug, kündigt die weiteren Schritte an, wenn der Zahlungstermin nicht erreicht wurde.
Verzugsschaden sind Zinsen, Briefporto und und und.

Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn A) ein Verzug vorliegt. Trotz allem dürfte das mittlerweile der Fall sein. und wenn B) das Ganze gerechtfertigt ist.
"Auskunft" ist nicht gerechtfertigt. Er hatte die Postadresse und insofern darf er zwar Auskünfte einholen, das steht ihm frei, aber das ist sein reines Privatvergnügen. Er kann auch die Mahnung per Kurier in einem Echtgold-Briefumschlag zustellen lassen aber bezahlen muss der Schuldner das nicht, denn nru das was wirklich notwendig ist, kann als Schaden geltend gemacht werden.
Die Mahngebühren dürften durch den Gerichtlichen Mahnbescheid entstehen. Solche Kosten sind nach einer Tabelle geordnet. Darin steht dann beispielsweise "Bis zu 300€ Streitwert kostet es XX€". Insofern ist es ärgerlich aber gerechtfertigt, wenn der Mahnbescheid als solches gerechtfertigt ist.
Wenn man wegen einem Cent klagt, dann sind die Verfahrenskosten natürlich deutlich höher als dieser eine Cent. Das liegt nicht daran, dass die Gebühren viel sind, das sind sie gar nicht (reativ zum Streitwert). Es liegt eher daran, dass es unterhalb 300€ keine kleineren Schritte gibt.

quote:
Und wieder 28€ wegen dem Widerspruch

Das dürfte vollkommener Unfug sein.

Die Frage ist: Gibt es in diesem Fall überhaupt einen Vertrag? Sind die Maßnahmen gerechtfertigt? Konnte er überhaupt den Minderjährigen wirksam in Verzug setzen? Hat er dies überhaupt getan, da nie eine Mahnung kam?

Wenn ich mal davon ausgehe, dass der Junge schon 18 wäre, hat der Gläubiger hier schon einige entscheidende Fehler gemacht und der Schuldner hat ihm durch die Rückzahlung der 30€ bereits den Boden unter den Füßen weggezogen. Bis auf Mahnauslagen, was Briefporto betrifft (vor Gericht in der Regel 2-3€), etwaigen Zinsen von wenigen Cents bekommt der Gläubiger dann eigentlich nichts mehr zugesprochen.
Hier gibt es hunderte Urteile, die wir sammeln, insbesondere im Inkassoforum. Denn gerade Inkassobüros sind Weltmeister im Hochtreiben von Verzugsschäden und sie erfinden gerne so Sachen wie "Auskunft" oder "Kontoführungskosten".

Der Gläubiger wähnt sich hier vollkommen im Recht und suhlt sich wohl darin, wenn ich den Spruch, den Sie zitiert haben, anschaue.
Er wird ziemlich sicher nicht mal ansatzweise das Geld bekommen, was er sich hier ausdenkt, so weit lehne ich mich als Nicht-Anwalt aus dem Fester. Und ob er überhaupt was bekommt, das ist fraglich.

Das einzige, was man sich fragen muss: Ist es der Ärger Wert. Die Gerichtskosten, Anwaltskosten sind auf beiden Seiten vermutlich derart hoch am Ende (wie gesagt könnte er für ein paar Euro durchaus evtl. Recht bekommen), dass alle nur drauflegen. Das kann (im unteren Bereich) dreistellig werden. Ich persönlich würde versuchen, den Gläubiger auflaufen lassen, der ist sowieso auf Ärger aus.
Das ist aber nicht gerade eine Empfehlung. Das es hier einige Risiken gibt, sollte hoffentlich klar sein.


P.S.: Ich würde über eine Strafanzeige wegen Nötigung vielleicht sogar nachdenken. Hier wird dem Jungen mit massivem Übel gedroht, mit Kostentreiberei, unverhältnismäßigen "Waffen" usw.
Inwieweit das aber Nötigung ist, das kann ich nicht sagen.



-- Editiert mepeisen am 09.11.2012 19:15

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12329.01.2016 15:29:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Also das ist auch so ne Sache, der kleine hat keinen Vertrag unterschrieben, und somit ist es ein (?) SChwebevertrag.

Ich frage mich überhaupt auf welchem Grund und Boden ein trottel bei Gericht so ein Mahnschreiben erstellt... Die Kosten für diesen Brief und das Porto entsprechen (bis auf ein paar €) der Hauptforderung...


KURZ
Es gibt nichts papierartiges auf dem der Junge unterschrieben hat.

LG
PS
Danke euch für die Dicke hilfe^^^
Mag den Jungen echt leiden und mag nicht wenn er mit seinem Vormund solch ne ******* hat

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Also das ist auch so ne Sache, der kleine hat keinen Vertrag unterschrieben, und somit ist es ein (?) SChwebevertrag.

Also.

Ein Vertrag ist ein Vertrag. Sowas kann man mündlich vereinbaren (mündlicher Vertrag) oder schriftlich (Papier mit Unterschrift) oder was weiss ich. Es gibt mehr als nur den Vertrag, den man unterschreibt. Bindend sind sie alle. Der schriftliche Vertrag mit Unterschrift ist derjenige, der sich am leichtesten beweisen lässt.

Schwebend unwirksame Verträge sind jene, die von Anfang an einen Makel haben. In diesem Fall die 17 Jahre des Jungen. Sie sind solange wirksam, wie sie funktionieren. In diesem Fall haben die Vormunde das Geldgeschäft untersagt. Unabhängig davon, dass sie das sowieso nie hätten genehmigen dürfen (wie gesagt muss das das Vormundschaftsgericht), wird der Vertrag damit nichtig und unwirksam. Die Folgen aus diesem Vertrag sind damit gleichfalls nichtig und unwirksam. Das Geld wird eins zu eins zurückgezahlt und gut ist.

Worum es hier nun geht ist Verzugsschaden. Also das, was wegen der nicht sofortigen Rückzahlung des Jungen als Schaden beim Gläubiger entsteht. Wie gesagt, ich argumentiere mal mit dem Jungen als 18jährigen. Das machts einfacher. Dass er 17 ist, ist eher ein Bonus zugunsten des Jungen, wenn es einen Einfluss hat.

1. Hürde für den Gläubiger: Wann erging die Aufforderung, das Geld zurückzuzahlen? Erging die Aufforderung jemals, hat er jemals gesagt "Ich will das Geld nun zurück"?
Was gibt der Forenchat hierzu her? Zur Frage, ob das wirklich geliehen war das Geld, zur Frage ob das dann doch als Geschenk gewertet würde, zur Aufforderung, das Geld zurückzuzahlen.

2. Hürde des Gläubigers: Wurde der Junge in Verzug gesetzt. Gab es dieses Mahnschreiben? Wurde ein Ziel gesetzt? (Zahle es mir bis zum XX. zurück).

3. Hürde des Gläubigers: Hat der Gläubiger die Folgemaßnahmen angekündigt? Hat er angekündigt, dass er gerichtlichen Mahnbescheid erlassen würde? Hat er gesagt was passiert, wenn der Junge nicht bis zum XXten bezahlt?

4. Hürde des Gläubigers: Waren die Maßnahmen angemessen? Spätestens hier fällt diese "Auskunft" für 7€ sowieso raus. Denn die ist nicht gerechtfertigt. Womit auch. War es angemessen, direkt Mahnbescheid zu erlassen? Wurde dieser Mahnbescheid gegen den Jungen oder die Vormunde erlassen? Hat er jemals die Vormunde wirksam zur Zahlung aufgefordert und in Verzug gesetzt?

5. Hürde: Die Rückzahlung ist längst erfolgt. Verzugsschaden alleine zu begründen ist deutlich schwieriger.

Also hier gibt wes in meinen Augen einige Hürden, die der Gläubiger, wenn ich der Darstellung folge, nicht erfolgreich nehmen wird. Das bedeutet nicht, dass er gar nichts erreicht damit. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass er (der Gläubiger) sein blaues Wunder vor Gericht erlebt ist durchaus gegeben.

Wie gesagt: Das hat eine gewisse Unsicherheit, weil sich hier kein echtes Urteil findet, wo man als Laie sagen kann "Ja, eindeutig, gleicher Fall, hast nichts zu befürchten".
Aber: Es gibt viele Urteile, die bei regulären Verträgen bereits den Gläubiger nciht gut dastehen lassen. Und: Der Gläubiger hat ohne es zu wissen das gleiche hohe Risiko.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12329.01.2016 15:29:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

also so wie er das erzählt und mit meinem Halbwissne ist es wie folgt.

ER hat sich das geld übers Internet gelienen .
Per telefon hat er zugesagt bekommen (eben dass der Alte mann das geld nicht brauch)

DANN hat er ihm übers Forum gedroht, er würde das geld wieder haben wollen, das mit dem Anruf wäre er nicht gewesen .

Er hat aber KEINE Kontodaten genannt.

Erst mit der gelben Mahnung kamen die Kontodaten.

Zudem dass man die Forendaten auch leicht ändern kann, wenn man etwas von HTMl versteht.


Ich verstehe es nicht, warum leiht ein einem KIND überhaupt geld?!.

Naja.n
Kurz
Erst mit der gelben Mahnung kamen die Kontodaten, welche SOFORT beglichen worden. (Sprich er ist der Hauptforderung nachgekommen und hatte somit keine Pflichgten mehr )
Die 28€ und die Auskunfts kosten wurden auch in Recnung gestellt.

Ich wess net was ich dem Jugen sagen soll..

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich verstehe es nicht, warum leiht ein einem KIND überhaupt geld?!.
Das verstehe ich auch nicht, und zwar weil uns die ganze Vorgeschichte fehlt.
Was ist denn das beispielsweise für ein Forum?

Denkbar wäre z.B.: In dem Forum geht es um ein Hobby, sagen wir mal um Skateboarden (es kann aber auch Fußball, Computerspiele oder sonst was sein).
Nun unterhält man sich, und irgendwann kommt das Gespräch auf ein Skateboard-Event, wo der 17-jähriger so gerne hin will, sich aber die Fahrt nicht leisten kann.
Nun sagt der Kumpel : Ich geb' dir einfach das Geld (schenke, leihe, lege aus oder wie auch immer, wir kennen ja auch diese Formulierungen nicht), ist ja - für mich - nicht viel.
Das erscheint mir durchaus seriös, unabhängig von den Rechtsfolgen.

quote:
Erst mit der gelben Mahnung kamen die Kontodaten, welche SOFORT beglichen worden.
Wenn das so stimmt, dann gibt es imho keinen Anspruch mehr. Die Zusatzkosten fallen weg, weil noch nicht wirksam und beweisbar in Verzug gesetzt wurde (egal, ob das jetzt gegenüber dem Schuldner oder den Erziehungsberechtigten geschehen muss, es fehlt ja an beidem).

Übrigens bin ich schon der Meinung, dass auch eine Geldleihe im Rahmen des Taschengeldparagraphen möglich ist, beispielsweise darf sicher der eine Schüler dem anderen zwei Euro leihen, damit dieser sich - trotz zuhause vergessener Geldbörse - ein Pausenbrot kaufen kann. Und dann hat er auch einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung (Zinsen natürlich nicht).
Nur muss das eben im Rahmen bleiben, und 30 Euro sind mir da schon etwas zu viel (der Taschengeldparagraph ist da aber bekanntlich sehr unkonkret).

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Erst mit der gelben Mahnung kamen die Kontodaten, welche SOFORT beglichen worden.

Wenn vorher keine schriftliche Zahlungsaufforderung kam, keine Nennung der Kontodaten, nimmt er die erste bis dritte Hürde nicht.

Ich weiss, hier darf keine Rechtsberatung erfolgen. Bin auch kein Anwalt. Aber wenn ich an Ihrer Stelle wäre würde ich mich mit dem Jungen hinsetzen und mal, auch wenn es für ihn unangenehm ist, das Forum durchsuchen. Die Nachrichten dürfte er ja alle noch haben.
Schauen was er da schrieb, wie heftig er drohte, ob er Kontodaten nannte, was der Junge zurückschrieb.

Alles mal sicherheitshalber ausdrucken.

Weitere Schreiben und Provokationen des Gläubigers komplett ignorieren. Auch wenns in den Fingern juckt, einfach cool bleiben und ihm nicht mehr antworten.

Ggf. den Provider des Forums um gute Datensicherung bitten, wenn man die Vermutung hat, er würde mit einfachen Tricks versuchen Nachrichten unterzuschieben, die der Junge nie erhalten hat.

Wenn sich die Sache hinterher völlig anders rausstellt, wenn der Junge beispielsweise Nachrichten gelöscht hat, ja dann ist er halt im Unrecht.

Alles andere, das ist wie gesagt eure Entscheidung. Wenn das Risiko zu groß ist, wenn die Nerven zu schwach sind, bezahlt man die Forderung als Lehrgeld.
Wenn man versuchen will, den Gläubiger auflaufen zu lassen und zahl nichts, wartet man ab bis eine Klage kommt.
Mahnbescheiden immer widersprechen.

-- Editiert mepeisen am 10.11.2012 11:38

-- Editiert mepeisen am 10.11.2012 11:40

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12329.01.2016 15:29:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

mhmm gesagt getan, auch wenn es sehr kurz ist,

Der Junge trieb sich in einem Forum herum, welches "planetromeo" heisst...
dort werden alle Nachrichten nach 3 Tagen gelöscht...
das Forum ist bekannt dafür dass sich dort auch unter 18jährige eintragen.
Er hat seiner Meinung nach, nicht nach dem Ausweis gefragt o.ä. wusste aber auch dass der kleine unter 18 ist.

und da ist ja immer noch der anruf, wird dieser nicht gewertet?

Und ausserdem muss er ja, bevor er anmahnt, die Kontodaten SCHRIFTLICH mitteilen, und das hat er ja nicht gemacht...

LG


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-- Editiert go353793-50 am 10.11.2012 12:55

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Telefonanrufe bringen so ziemlich nichts. Da gibt es keine Zeugen und beweisen kann man die auch nicht. Das gilt allerdings für beide Seiten.

Wenn alles nach 3 tagen gelöscht wird, ist das ziemlich merkwürdig. Dann hat aber der Gegenüber auch keinerlei brauchbaren Hinweise mehr. Muss man immer von beiden Seiten aus betrachten.

-- Editiert mepeisen am 10.11.2012 13:14

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12329.01.2016 15:29:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Und was ist mit der mahnhürde?

erst muss doch erst schriftlich vormahnen oder nicht?


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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Prinzip muss er das, ja. Darüber hinaus muss er sogar bis zu einem gewissen Grad die Konsequenzen aufzeigen, die sich aus Ncht-Zahlen ergeben.

-- Editiert mepeisen am 10.11.2012 13:28

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Der Junge trieb sich in einem Forum herum, welches "planetromeo" heisst...
OK, das ist zwar jetzt kein klassisches Hobby, aber gut, es geht zumindest um ein bestimmtes Thema.

Aber warum wurden denn nun die 30 Euro ge/verliehen?
Brauchte er das Geld allgemein, oder für einen bestimmten Zweck?
Und wie kommt man dazu, eine fremde Person in einem Chatroom um Geld zu bitten? Sorry, aber mir käme so etwas nie in den Sinn (aber OK, wir reden ja nicht von einem Erwachsenem, und vielleicht ist das ja sogar ein Beispiel, warum es auch gut ist, dass solche Verträge in der Regel schwebend unwirksam sind).

Mir kommt da irgendwie der Verdacht, dass es um ein Treffen oder eine Gegenleistung geht (in diese Richtung hatte ich ja schon am Anfang mal gefragt).
Wie alt ist denn der andere Mann, kann man das herausfinden (etwa über facebook und Co.)? Weil, sich in einem S-Forum an Jugendliche heranzumachen, könnte auch schon mal die Staatsanwaltschaft interessieren (je nachdem, was da so ablief).

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12329.01.2016 15:29:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Mhmm wenn es einen Experten Gibt der sich per PN an mich wenden würde wäre dass klasse denn der Grund ist sehr brisant

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1x Hilfreiche Antwort

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