Hallo zusammen
gestern bin ich über folgende Aussage in einer Rechtsanwaltsauskunft gestolpert: "[color=blue]der Gegenseite mitteilen, dass ab sofort sämtliche Daten Ihre Schwiegermutter betreffend zu löschen und die Löschung an Eides Statt zu versichern is[/color]t".
Da der zitierte Rechtsanwalt ausgerechnet zu diesem wichtigen Punkt keinen Hinweis auf die Rechtsgrundlage gegeben hat, meine Frage: Wo steht denn das geschrieben? Im windelweichen BDSG ist mir jedenfalls nichts aufgefallen, was eine so dezidierte Aussage zulassen würde.
Vielleicht kann mir ja jemand hier im Forum weiterhelfen bei der Suche nach der Quelle? Es wäre schon hilfreich in einer Auseinandersetzung mit mehreren dubiosen Glücksspielunternehmen, die in einem hiesigen Seniorenheim reihenweise Rentner absahnen.
Vielen Dank im voraus
havau
Löschung von Daten verlangen
21. Februar 2009
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Frage vom 21. Februar 2009 | 21:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Löschung von Daten verlangen
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#1
Antwort vom 22. Februar 2009 | 01:25
Von
Status: Beginner (108 Beiträge, 32x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 22. Februar 2009 | 16:34
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 462x hilfreich)
> Im windelweichen BDSG ist mir jedenfalls nichts aufgefallen, was eine so dezidierte Aussage zulassen würde.
Wieviele Paragraphen zum Thema "Löschung" gibt es denn im BDSG und was ist an denen "windelweich"?
Oder geht es um die eidesstattliche Versicherung? Das ist Anwaltswortgeklingel, das kann man auch ganz normal bestätigen.
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